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Escort
15.11.2008, 22:25 Uhr
Lappen bei 21 zuviel weg????
Hallo erstmal
habe ein kleines problem.Im Dezember 2007 bin ich mit 85 innerorts geblitzt worden.lappen war weg logisch.Habe ihn über Ostern dann einen monat deswegen abgegeben.Wurde nun im August mit 21 zuviel(Abzüglich Tolleranz) Geblitzt.Der Vogel im Raderwagen sagte noch nach ücksprache mit seiner Zentrale erhötes Bußgeld und 1 punkt.Okay sagte ich da kann ich mit leben.Nun der Schreck mein Lappen soll angeblich erneut weg sein.Meine frage ist nun ist das Recgtens denke erst ab 25 zuviel auch als wiederholungstäter oder täusche ich mich
Escort
15.11.2008, 23:18 Uhr
zu: Lappen bei 21 zuviel weg????
und das heißt im klartext???
Ellysa
16.11.2008, 00:48 Uhr
zu: Lappen bei 21 zuviel weg????
Ich würd sagen weg nach dem ersten Absatz ;)
Escort
16.11.2008, 09:29 Uhr
zu: Lappen bei 21 zuviel weg????
Aber im Bußgeldkatalog steht das anders im Paragraf 4 unter punkt 2 da steht ab 26 kmh
http://www.fahrschule24.net/bkatv/4.htm
Ellysa
16.11.2008, 11:10 Uhr
zu: Lappen bei 21 zuviel weg????
Ja, und das oben ist aktive Rechtssprechung.
Escort
16.11.2008, 11:24 Uhr
zu: Lappen bei 21 zuviel weg????
was das den für nen beschiss.einerseits groß auf den bußgeldkatalog pochen aber andererseits sich daran halten ist auch nicht drin
werde montag mal zum anwalt gehen
Crashkid
16.11.2008, 12:14 Uhr
zu: Lappen bei 21 zuviel weg????
Vielleicht sollte man einfach mal an sich selbst arbeiten und mit angepasster Geschwindigkeit fahren, dann muss man sich nicht über die Rechtssprechung ärgern und spart jede Menge Geld und Zeit.
Naja, den Anwalt wirds freuen, der lebt ja davon. Und das vermutlich nicht schlecht :-)
Ellysa
16.11.2008, 13:38 Uhr
zu: Lappen bei 21 zuviel weg????
Ich persönlich finde ja, 10km/h zu schnell kann passieren, okay. Aber man fährt doch nicht versehentlich 21km/h und mehr zu schnell...
durbanZA
16.11.2008, 14:50 Uhr
zu: Lappen bei 21 zuviel weg????
Liegt der Bescheid mit dem Fahrverbot schon vor oder war das mehr eine unverbindliche Aussage?
Escort
16.11.2008, 17:29 Uhr
zu: Lappen bei 21 zuviel weg????
Der bescheit liegt vor.und an alle die kluge sprüche machen es kann passieren weil man gewohnt ist das da 70 war bis vor 3 jahren und ich erst jetzt wieder da langefahren bin.Nun ist da 50 und ich habe da nicht dran gedacht also bitte entschuldigung ihr unschuldsengel
francesca
16.11.2008, 22:19 Uhr
zu: Lappen bei 21 zuviel weg????
Man sollte halt nicht aus dem Gedächtnis fahren, sondern einfach lesen ( wenn man das kann) was auf den Schildern steht; dafür stehen die doch da!
durbanZA
17.11.2008, 12:31 Uhr
zu: Lappen bei 21 zuviel weg????
» Was ist denn das für eine Argumentation?
"Vor 3 Jahren war da mal 70 ..." «
Vor drei Jahren ging gerade kein Fußgänger über die Straße...
;)
Escort
17.11.2008, 21:13 Uhr
zu: Lappen bei 21 zuviel weg????
ja ja ihr seit alles unschuldsengel und die liebe vom lande.Ihr macht nie fehler und seit alle perfekt echt solche dummen antworten könnt ihr euch in die haare schmieren "ging ja kein Fußgänger über die straße" oh man wenn ich einnige unproduktiven antworten hier lese wird mir schlecht
Escort
18.11.2008, 20:02 Uhr
zu: Lappen bei 21 zuviel weg????
ich habe nie gesagt das ich es nicht zahlen werde oder nicht dazu stehe!!!!! Ich wollte nur wissen ob es rechtens ist mehr nicht weil wie schon angeführt habe $4 26 kmh Regelung. Hat sich aber schon erledigt.Weiß jetzt bescheit aber nicht über dieses Forum.
ever.est
25.11.2008, 13:37 Uhr
zu: Lappen bei 21 zuviel weg????
finde deine antworten offengesagt ziemlich unverschämt. das nur nochmal zum schluss.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-006 / 3 Fehlerpunkte
Bei Annäherung an einen Bahnübergang beginnt sich die Schranke zu senken. Wie verhalten Sie sich?
In jedem Fall beschleunigt weiterfahren
Vor dem Andreaskreuz warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-024-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich darf vor dem Motorrad die Kreuzung überqueren
Ich muss warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?
Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken
Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren
Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken
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