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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pako
11.11.2008, 12:46 Uhr

Ermittlungsverfahren eingestellt?

Hey,

also ich ich hatte am 11.10.08 einen Unfall mit einer Radfahrerin an einem Stopschild am 13.10.08 habe ich eine schriftliche Äußerung bekommen mir wurde Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall vorgeworfen.

Ich habe mich dazu geäußert und habe heute einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen dort steht:

Sehr geehrter Herr XXXX,

das Ermitllungsverfahren gegen Sie habe ich gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt.

Meine Frage ist das jetzt alles erledigt und ich bekomm keine Punkte und Probezeitverlängerung? oder kommt das noch seperat?

Danke für eure hilfe ;)

LG Pako

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
11.11.2008, 12:58 Uhr

zu: Ermittlungsverfahren eingestellt?

Das kommt separat & wird dir leider nicht erspart bleiben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
11.11.2008, 18:50 Uhr

zu: Ermittlungsverfahren eingestellt?

Zu unterscheiden ist hier die Verfolgung einer Straftat (fahrl. Körperverletzung) und die der (Verkehrs-)Ordnungswidrigkeit.

Für die Verfolgung der Straftat ist die Staatsanwaltschaft zuständig. Diese hat netterweise das Verfahren gegen Dich eingestellt.

Nicht davon betroffen ist die Bußgeldstelle, die Verkehrsordnungswidrigkeiten verfolgt. Die entsprechende Owi (ggf. eine Vorfahrtsverletzung o.ä.?) wird verfolgt werden.
Daraufhin wird wegen der Probezeit die Führerscheinstelle tätig.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.04-101 / 3 Fehlerpunkte

Wovon hängt der einzuhaltende Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ab?

Von den Sichtverhältnissen

Von der Geschwindigkeit

Von der Fahrbahnbeschaffenheit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen eine landwirtschaftliche Zugmaschine mit nach hinten herausragendem Anbaugerät überholen. Was ist zu beachten?

Beim Abbiegen kann das Anbaugerät ausschwenken

Die hintere Beleuchtung kann stark verschmutzt oder verdeckt sein, so dass eingeschaltete Blinkleuchten schlecht oder gar nicht zu sehen sind

Zugmaschinen können wegen ihrer niedrigen Geschwindigkeit immer gefahrlos überholt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen