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pahsi
08.10.2008, 21:50 Uhr
2spurig links abbiegen
Sehr geehrtes Forum,
auf meinem allabendlichen Nachhauseweg ist das Linksabbiegen an einer bestimmten Kreuzung recht abenteuerlich, da sich der Großteil der Verkehrsteilnehmer offensichtlich äußerst unsicher darüber ist, wie man denn nun richtig abzubiegen habe. Da es wirklich jedesmal zu brenzlichen Situationen kommt, anbei meine Frage:
Ich stehe in einer 3spurigen Einbahnstraße, wovon 2 Spuren als Linksabbiegespuren gekennzeichnet sind. Die beiden Linksabbiegespuren führen in eine 3 spurige Einbahnstraße, wovon die linke Spur sofort nach dem Abbiegen widerum als Linksabbiegespur gekennzeichnet ist.
Ich habe an dieser Kreuzung noch keinen "reibungslosen" Abbiegevorgang erlebt.
Grundsätzlich biegen Autos von der rechten Linksabbiegespur in die mittlere der 3 kommenden Spuren, was immer ein Abdrängen anderer Fahrzeuge zu Folge hat, die sich im Nachhinein von der linken in die mittlere Spur "zurückkämpfen" müssen, um nach dem Abbiegevorgang wie geplant geradeaus fahren zu können.
Meine Frage: Gibt es einen Paragrafen in der StVzO, der sich dieser Situation "annimmt"?
Würde mir diesen gern an die Scheibe kleben. :)
Besten Dank und freundliche Grüße!
Andreas Wismann
08.10.2008, 22:15 Uhr
zu: 2spurig links abbiegen
Den Paragraphen gibt es leider nicht. Außerdem würde das Ankleben an die Scheibe weder Dir noch den anderen Verkehrsteilnehmern beim Abbiegen wesentlich helfen.
Von links nur in die linke Spur, von rechts nur in die rechte, das würde ich Fahrschülern empfehlen, und ich würde es auch jederzeit selbst so machen, wenn ich in einer fremdem Stadt unterwegs bin. Einfach dem Vorausfahrenden zu folgen ("der wird's schon wissen") ist viel zu gefährlich.
Um den mittleren Fahrstreifen muss leider mit fairen Mitteln gestritten werden. Die Rechtsprechung geht aber im Zweifel dahin, dass der rechts Fahrende während des Abbiegens eher in den mittleren Fahrstreifen hineindarf als der linke Linksabbieger. Wenn man aber den Gedanken des Rechtsfahrgebots auch auf den links Fahrenden anwendet, kann man auch zu einem völlig anderen Urteil kommen.
Der Verkehrsteilnehmer wird mit diesem Problem wieder mal allein gelassen, wie so oft in der StVO, und ist für die umsichtige Fahrweise bitteschön selbst verantwortlich. Für die Prüfung ist das grundlose Wechseln in den mittleren Fahrstreifen deshalb nicht zu empfehlen. Böse Falle. Unbedingt spurteu abbiegen, so als gäbe es die mittlere Spur nicht! Und wenn Du unsicher wirst, dann zeige bitte, dass Du den Verkehr neben Dir perfekt im Blick hast (der berühmte Schulterblick ist hier wichtiger denn je).
Denk auch daran, dass wenn Du die Spur verlässt, der hinter Dir Fahrende sich bereits freut und aufs Gas geht. Dann kommst Du wegen ihm auch nicht mehr heile zurück in Deine alte Spur, falls Dir der Spurwechsel plötzlich doch zu heikel wird. Also bitte.
Jeder Fahrlehrer gibt aber gerne Tipps zu den örtlichen Besonderheiten und falls die Prüfer bestimmte, sagen wir mal, "Vorstellungen" haben.
pahsi
08.10.2008, 22:35 Uhr
zu: 2spurig links abbiegen
Hallo Andreas,
besten Dank für Deine Antwort!
... Hätte ich so nicht erwartet!
Mit dem Aufkleber war es natürlich nicht so gemeint. Ich hätte nur zu gern einen Paragrafen bei meinem vermeintlich richtigen Handeln im Rücken gehabt. Aber wie sich jetzt rausstellt, war ich anscheinend auch auf der falschen Spur; ... Im wahrsten Sinne des Wortes.
Einen schönen Abend noch!
Ellysa
09.10.2008, 10:32 Uhr
zu: 2spurig links abbiegen
Lustigerweise hatte ich fast genau diese Situation gestern in der Fahrstunde, weil ein umgebauter Platz nun wieder frei ist. Nur das da sogar drei Linksabbieger sind.
Kurz zusammengefasst hat mir mein FL eigentlich genau das gleiche wie Andreas gesagt.
Auf der linken Abbiegerspur einordnen fürs linksabbiegen, auf der rechten Abbiegerspur für einmal abbiegen einordnen und die mittlere Spur ist tabu, weil viel zu viele nicht richtig den Bogen fahren und einen die Spur somit schneiden. Ich persönlich würde ja auch sagen, dass die "rechten" Abbieger nach Außen müssen, aber ohne eindeutige Beschilderung wird das nahezu keiner machen...
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte
Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?
Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird
Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen
Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-110 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren außerhalb geschlossener Ortschaften und wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Worauf müssen Sie achten?
Ich muss beim Rechtsabbiegen nur nach links schauen
Von rechts könnte sich ein überholendes Fahrzeug nähern
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-104 / 3 Fehlerpunkte
Wann dürfen Sie einen unbeschrankten Bahnübergang mit Blinklichtanlage überqueren, nachdem ein Zug durchgefahren ist?
Sobald der Gegenverkehr anfährt, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet
Wenn das rote Blinklicht erloschen ist
Sofort nach dem Durchfahren des Zuges, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet
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