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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kenobi
07.10.2008, 20:58 Uhr

zu: Sondergen. zum Fahren mit 17 J. ohne Begleitung

Aufwand oder Unbequemlichkeiten wie schlechter ÖPNV führen in der Regel nicht zur Erteilung einer Sondergenehmigung. Die gibt es nur, wenn der Arbeitsplatz überhaupt nicht anders erreichbar ist.

Desweiteren kann speziell bei BF17 mit einem Fahrzeug der Klasse M der Arbeitsplatz jederzeit ohne Begleitung erreicht werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
07.10.2008, 21:06 Uhr

zu: Sondergen. zum Fahren mit 17 J. ohne Begleitung

formlosenantrag stellen, sachlage darin schildern, entscheidung trifft der sachbearbeiter.
es gibt keine genau festgelegten kriterien.
so wie du den fall hier schilderst, würde er aber bei uns abgewiesen werden da die tochter auch mit einem roller (klasse m) fahren könnte und sich der schichtdienst nur auf die tagschicht beziehen kann (wenn ich mich recht erinnere, ist nachtschicht für unter 18 jährige verboten).

mfg

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-110 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren außerhalb geschlossener Ortschaften und wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Ich muss beim Rechtsabbiegen nur nach links schauen

Von rechts könnte sich ein überholendes Fahrzeug nähern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-008-B

Ich lasse den grünen Pkw durchfahren

Ich muss den roten Pkw vorbeilassen

Ich biege vor dem grünen Pkw links ab

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-102 / 3 Fehlerpunkte

Auf einer Straße mit starkem Verkehr haben Sie sich zum Linksabbiegen eingeordnet. An der Kreuzung merken Sie, dass Sie an sich nach rechts wollten. Wie verhalten Sie sich?

Sie halten an und versuchen, sich durch Rückwärtsfahren richtig einzuordnen

Sie biegen nach links ab und nehmen einen Umweg in Kauf

Sie warnen die anderen Verkehrsteilnehmer und biegen dann nach rechts ab