Kenobi
07.10.2008, 20:58 Uhr
zu: Sondergen. zum Fahren mit 17 J. ohne Begleitung
Aufwand oder Unbequemlichkeiten wie schlechter ÖPNV führen in der Regel nicht zur Erteilung einer Sondergenehmigung. Die gibt es nur, wenn der Arbeitsplatz überhaupt nicht anders erreichbar ist.
Desweiteren kann speziell bei BF17 mit einem Fahrzeug der Klasse M der Arbeitsplatz jederzeit ohne Begleitung erreicht werden.
carhol
07.10.2008, 21:06 Uhr
zu: Sondergen. zum Fahren mit 17 J. ohne Begleitung
formlosenantrag stellen, sachlage darin schildern, entscheidung trifft der sachbearbeiter.
es gibt keine genau festgelegten kriterien.
so wie du den fall hier schilderst, würde er aber bei uns abgewiesen werden da die tochter auch mit einem roller (klasse m) fahren könnte und sich der schichtdienst nur auf die tagschicht beziehen kann (wenn ich mich recht erinnere, ist nachtschicht für unter 18 jährige verboten).
mfg