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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Cider75
01.10.2008, 14:10 Uhr

Vorfahrt Fahrradstraße?!

Es gibt ja mittlerweile viele Fahrradstraßen. Mir ist die Vorfahrtsregelung nicht ganz klar und diese ist m.E. auch in der StVO nicht deutlich geregelt. Habe ich als Radfahrer dort immer Vorfahrt? Wenn Autos zugelassen sind, müssen diese dann rechts vor links gewähren, Radfahrer aber nicht? Freue mich über kompetente Antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
01.10.2008, 14:44 Uhr

zu: Vorfahrt Fahrradstraße?!

An sich gibt es für Fahrradstraßen keine Sonderregelungen.

Fahrradstraßen sollen gegenüber anderen Straßen grundsätzlich bevorrechtigt werden.

Dennoch gilt ausschließlich, wie die Kreuzung im Einzelfall gestaltet ist. Sind keine Verkehrszeichen vorhanden, gilt r-v-l.

mfG
Durban

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001

Auf Vorfahrt

- nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung

- an allen Kreuzungen und Einmündungen dieser Straße

- bis zum Ortsende

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-001 / 3 Fehlerpunkte

Welche Kraftfahrzeuge müssen auf Landstraßen möglichst den befestigten Seitenstreifen benutzen?

Mofas und Krankenfahrstühle

Kleinkrafträder

Langsam fahrende landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren außerorts an diesem Verkehrszeichen vorbei. In welcher Entfernung ist die Gefahrstelle zu erwarten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101

Zwischen 250 m und 350 m

Zwischen 50 m und 150 m

Zwischen 150 m und 250 m