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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
21.09.2008, 16:34 Uhr

zu: Führerschein in NL

such mal einen thread von "lilie" raus.
die hat es in nl versucht und kann dir genauesten auskunft geben.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
21.09.2008, 23:09 Uhr

zu: Führerschein in NL

Du kannst problemlos die Klasse A und/oder die Klasse B in den Niederlanden erwerben. Bei der Aushändigung des NL-Führerscheins wird aber der deutsche Führerschein einbehalten. Nach deiner Rückkehr nach Deutschland kannst du unbegrenzt mit dem NL-Führerschein hier fahren. Du kannst ihn auch wieder in einen deutschen umschreiben lassen, notwendig ist das aber nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lillie
22.09.2008, 10:24 Uhr

zu: Führerschein in NL

Hallo Timo,

Peg hat sich ja schon ganz lieb Mühe gegeben, aber ich glaube, ich melde mich doch auch selbst:

Natürlich kannst Du in NL Deinen Führerschein machen - offiziell sind die Bedingungen kaum anders als in D.
Und wenn Du in Nijmegen wohnst, wirst Du ja auch keine Sprachprobleme haben, bzw. freust Dich über jede Vertiefung Deiner Kenntnisse...
Aber verabschiede Dich von dem Glauben, dass es in NL billiger sein oder gar schneller gehen könnte.
In der Regel ist es teurer, da mehr Fahrstunden verlangt werden.
Und die Theorieprüfungen haben was mit Pokern zu tun. Ich würde mal sagen: mit Glück kann es gut gehen, aber das Risiko durchzufallen ist höher, weil es keine einheitlich strukturierte Fahrausbildung so wie in D gibt.
Jede Fahrschule arbeitet mit eigenen Methoden, eigenem Lehrmaterial, etc. Bei der Theorieprüfung kommen Fragen, die nicht identisch mit den Lehrbüchern sind. Sie können allenfalls ähnlich sein - also das Lernen hierfür ist nicht ganz einfach.
Und dann unter Zeitdruck - nicht leicht, insb. weil wir es mit einer Fremdsprache zu tun haben, auf englisch nur gegen Aufpreis möglich, zumindest bei Klasse A. BE ginge evtl. in deutsch, da müsstest Du Dich erkundigen...

Dann die Praxis: es gibt keine Pflichtstunden. Jeder FL macht es so wie er/sie es für richtig hält. Mit viel Glück kannst Du schnell zur Prüfung - wenn sie Zeit rausholen bzw. dich ärgern wollen, darfst Du Unmengen an Stunden fahren, bis sie Dich überhaupt zulassen.
Natürlich liegt es auch an einem selbst.
Aber ich hatte so den Eindruck, dass man mehr Unterrichtsstoff in einer Stunde unterbringen könnte, und dann würden auch die langsam Lernenden schneller voran kommen. Nur so rumfahren und mal alle 20 Minuten was sagen, das kam mir arg schleppend vor...
Ist nicht nur mir so ergangen, sondern ziemlich vielen Bekannten, eigentlich allen deutschen Bekannten...aber kann sein, dass es im Raum Nijmegen ganz anders zugeht...

Wenn Zeit, Geld und Nerven eine Rolle spielen sollten, gebe ich Dir einen guten Rat:
Falls Du einen Wohnsitz in Deutschland haben solltest: such Dir eine gute Ferienfahrschule in Deutschland - bereite allen Anmeldekram rechtzeitig vor, so dass Du alles in ein paar Wochen Urlaub in D über die Bühne bringst.

Wenn Du in NL den FS machen musst/möchtest: schau Dir GENAU die Fahrschulen an. Wenn die schon Angebote machen, wie 50 Stunden als Blockangebot, dann kannst Du schon ahnen, wie lange das geht...
aber natürlich gibt es gute Fahrschulen in NL, vielleicht auch günstige mit richtig guten FL, und Pech kann man natürlich auch in D haben.
Wie auch immer:
Ich wünsch Dir dabei viel Glück!

liebe Grüße
Lillie

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern superpuk
22.09.2008, 11:38 Uhr

zu: Führerschein in NL

Hallo alle zusammen,

einmal kollektiv herzlichen dank für eure Antworten. Ach ja, das einloggen klappt nicht, ich musste auf einen anderen nick umsteigen.

@Georg_g: In einem Thread sagte Lillie, dass man von den Holländern aus nur einen Wohnsitz haben darf. Ich habe mich aber hier angemeldet, ohne den Wohnsitz in D aufzugeben. Wohne da noch bei meiner Mutter und bin am WE oft da. Das hiesse, wenn ich 'zurück' aus NL komme, bzw höchstwahrscheinlich mich hier wieder abmelde, habe ich die Wahl, den FS umschreiben zu lassen oder nicht? Oder könnte sowas rechtliche Probleme geben, weil die NLer nicht wissen, dass ich auch in D gemeldet bin. Ich habe in D keinen Zweitwohnsitz angegeben. Wäre das ratsam?

Hoffe, das sind nicht zu viele Fragen auf einmal...

@Peg: Ganz lieben Dank für's raussuchen. Hab mir die Threads auch (fast komplett) angeguckt. Die Fragen sind wirklich herrlich, aber wenn man sich eine neue Logik aneignet... ;) Ich habe auch die eine oder anderen interessanten Sachen finden können.

@Lillie: Ich denke, die Sprache ist kein Problem für mich. Es werden immer Ausdrücke dabei sein, die neu sind. Aber wie du wahrscheinlich weisst, kann man sich recht viele zusammenreimen :) Dass die Prüfungen so ablaufen habe ich auch schon gehört. Bei einer Fahrschule, die ich mir angeguckt habe, bieten sie ne theoriestunde an, wodurch angeblich die Quote extrem steigt (ob das wirklich so ist??).

Ob ich dann natürlich Glück habe mit den Praxisstunden muss sich sehen lasse. Da kann man wirklich nur hoffen. Bei der besagten FS gibt es
# Theoriekurs
# Theorie Prüfung
# 8 Fahrstunden
# Anmeldung +Praxis 1 en 2 + EV

für 635,00 € (http://www.paullam.nl)

Stunden kosten von 39 bis 46€... Kann jemand sagen, ob die Preis ok sind?

Bei mir ist es halt so, dass ich noch bis Ende Januar hier bin und am liebsten vor dem Winter alles hinter mir haben möchte. Vielleicht ist das auch Utopie... Ich weiss es nicht.

Schönen Gruss,
Timo

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lillie
22.09.2008, 11:52 Uhr

zu: Führerschein in NL

Timo, die Preise sind ok- aber mit acht Fahrstunden kommst Du NIE hin.
Rechne mindestens mit 30, eher 70, könnten auch 100-150 werden - ehrlich, ich übertreibe nicht...
Du darfst nur einen Wohnsitz haben. Zwei Wohnsitze in zwei Ländern sind unzulässig. Zweitwohnsitze sind in den NL verboten.
Aber überprüft wird das meist nur in Grenzgebieten. Du hast also Glück gehabt (weil in der Regel beim Anmelden in NL eine Abmeldebescheinigung von D verlangt wird)
und hättest jetzt die Wahl, dies für Deinen Vorteil zu nutzen.
Aber weißt Du was: warte bis Frühjahr ab und mach den ganzen Kram in Deutschland.
Das Wetter wird zunehmend kälter. Selbst wenn in Deinen Regionen kein Schnee zu erwarten ist, macht das Motorradfahren nicht mehr ganz so viel Spaß. Und im übrigens bin ich mir nicht sicher, ob Du das alles so schnell überhaupt schaffst, dass es noch Sinn machen könnte, zumal Du als Deutscher auch das Fahrzeug in den NL anmelden müsstest, was bei der Anschaffung dank Luxussteuer viel teurer kommt...kurz: selbst bei hoher Begabung und begnadeten FL und Prüfern: lohnt nicht.
Warte die kalte Jahreszeit besser ab und starte im Frühjahr voll durch...

liebe Grüße
Lillie

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern superpuk
22.09.2008, 12:12 Uhr

zu: Führerschein in NL

Du bringst mich zum definitiv zum nachdenken. Ich hatte auch nicht mit 8 Fahrstunden gerechnet. Gaaaanz so naiv bin ich dann doch nicht. Allerdings nicht mit 30... oder mehr. Ist das wirklich nicht realistisch? Kann doch kein Mensch mehr bezahlen sowas...

Warum müsste ich das Fahrzeug in NL anmelden, wenn ich doch auch in D wohne? wegen dem Führerschein??? DEN könnte ich doch wieder ummelden später. Klingt was kompliziert alles... Denk ich da falsch?

Gruss, Timo

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lillie
22.09.2008, 12:29 Uhr

zu: Führerschein in NL

Timo, nicht deutsch denken, sondern niederländisch ..:-)
Ich mag die NL wirklich gerne, kann die Sprache immer besser und mag die Menschen auch immer lieber, aber die bürokratische Denkweise hier habe ich noch nicht begriffen...

Offiziell dürftest Du ja gar nicht in D wohnen, sondern nur in NL. Allerdings könnten für Dich lockerere Vorschriften gelten, da Du Student bist. Das weiß ich jetzt nicht.
Aber: Ein Deutscher mit Wohnsitz in NL darf in NL nur Fahrzeuge mit niederländischem Kennzeichen fahren, ist wirklich so. Nur Firmenwagen kriegen Sondergenehmigungen.
Kurz: ist alles kompliziert.

Jedenfalls käme es einem Wunder gleich, wenn Du die Sache mit dem A-Schein in 20 Stunden abhakst (mein damaliger FL sagte mir nur: 30 Stunden brauchen die Wunderkinder, 70 sei normal für Männer, 100 für Frauen...viele brauchen noch viel mehr).
Und die Prüfungsprozedur dauert auch: denn Du hast ja zwei praktische Prüfungen zu absolvieren(Grundfahraufgaben müssen zuerst als separate Prüfung bestanden werden).
Dann die Ummelderei der EU-Führerscheine dauert und kostet Geld, für so eine kurze Zeit auch Blödsinn.
Wenn du Zeit schinden willst und ein paar Wochen frei hättest, dann nutz jetzt die Gelegenheit für den Führerschein in einer deutschen Ferienfahrschule. Ansonsten: abwarten und schon mal jobben für ein nettes Motorrad...

viel Glück

Lillie


Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
22.09.2008, 12:49 Uhr

zu: Führerschein in NL

Noch mal kurz zum Wohnsitz: Nach deutschem Recht ist das alles kein Problem. Du behältst (fahrelaubnisrechtlich gesehen) deinen Wohnsitz in Deutschland, auch wenn du in den Niederlanden gemeldet bist. Das steht so in § 7 Abs. 2 FeV.

"Bewerber, die bislang ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten und die sich ausschließlich zum Zwecke des Besuchs einer Hochschule oder Schule in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum aufhalten, behalten ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland."

Dass du dennoch in NL einen Führerschein erwerben kannst, der in D anerkannt wird, ergibt sich aus § 28 FeV:

"Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die ihren ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 Abs. 1 oder 2 in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen - vorbehaltlich der Einschränkungen nach den Absätzen 2 bis 4 - im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge im Inland führen. ( ... ) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis ( ... ) die zum Zeitpunkt der Erteilung ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten, es sei denn, daß sie als Student oder Schüler im Sinne des § 7 Abs. 2 die Fahrerlaubnis während eines mindestens sechsmonatigen Aufenthalts erworben haben".

Mehr Gesetzestexte musst du dir in diesem Zusammenhang nicht antun, denn ganz so kompliziert ist es in der Praxis (in einem Fall wie deinem) dann zum Glück nicht. Die NL-Behörden wollen evtl. einen Nachweis, dass du dort gemeldet bist, weil auch ja auch in NL die 185-Tage-Regelung irgendwie nachgewiesen werden muss.

Da du schreibst "Ich habe mich aber hier angemeldet, ohne den Wohnsitz in D aufzugeben" dürfte das also problemlos klappen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern superpuk
22.09.2008, 17:57 Uhr

zu: Führerschein in NL

@Lillie: Das mit der längeren Zeit frei ist leider so ne Sache (obwohl ich Student bin ;) ). Hab nochmal gesucht. Anscheinend ist das wirklich sehr wechselhaft mit den Stunden. Aber über 30 finde ich schon heftig, aber ist durchaus drin. Ich hoffe einfach, dass ich nicht so viele brauch. Anmelden werde ich denke ich so schnell kein Motorrad.

@beide: Die beiden Paragraphen hatte ich auch schon gefunden, aber ich bin nicht ganz schlau draus geworden. Lillie hat schon recht, dass es kompliziert ist wahrscheinlich in D etwas einfacher. Ich muss nochmal drüber nachdenken und überlegen, ob ich das möchte. Nachteil, der mir jetzt klar wird, was soll ich im Winter mit nem A-Schein...?!

Ich danke euch auf jeden Fall für eure Meinungen. Wenn euch noch was einfallen sollte, das meinen Entschluss beieinflussen sollte (den ich noch nicht gefasst habe), dann bin ich noch ganz Ohr.

Gruss, Timo

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-029-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-029-B

Ich darf als Erster fahren

Ich darf erst als Letzter in die Kreuzung einfahren

Ich muss den roten Pkw durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126

Auf das Ende einer Zone mit einer

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-108-B / 3 Fehlerpunkte

Vor dem Motorrad will ein Pkw auf die Fahrbahn zurücksetzen. Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-108-B

Dass Ihr Bremsweg länger als normal werden kann

Dass der Motorradfahrer plötzlich bremst

Dass die Bremsleuchten des Pkw erlöschen und dieser weiter zurücksetzt