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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hunter1002
18.09.2008, 17:16 Uhr

Wagen beim einparken touchiert.

Guten Tag, ich habe beim einparken einen Wagen touchiert. Ich konnte keinen Schaden an beiden Autos feststellen. Ich brachte mein Gepäck weg, und als ich nach 5 min wieder kam war das auto das ich touchiert hatte weg.bin kurz darauf zur Polizei um den Tatbestand festzuhalten, um nicht die Fahrerflucht angekreidet zu bekommen. Gibt es eine bestimme Zeit in der sich der Inhaber des Unfallautos melden muss, da sonst der Vorfall so zu sagen"verjährt"? Wenn sich der Inhaber des Unfall autos nicht meldet, wird man dann trotzdem die Probezeit verlängern? oder muss ich noch mit Folgen rechnen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
18.09.2008, 20:48 Uhr

zu: Wagen beim einparken touchiert.

gut, dass du bei der polizei gemeldet hast!
aber ich denke, es wird nichts kommen! da der inhaber des unfall autos nichts merkt (wenn du sagst: an beiden autos nichts zu erkennen)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014

Sie dürfen halten zum Be- oder Entladen

Sie dürfen halten, um Mitfahrer aussteigen zu lassen

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte

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Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften

Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-104-B / 3 Fehlerpunkte

Nach dem Linksabbiegen wollen Sie sofort rechts abbiegen. Wie ordnen Sie sich ein?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-104-B

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