Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ice12
18.09.2008, 14:09 Uhr

Ich vermute mal

das Fahrschulen und der TÃœV stellenweise zusammenarbeiten um so an Kohle zu kommen!

Es ist schade das die solch Machtmonopol haben und keine konkurenz fürchten müssen!

sollten nicht einmal unabhängige Prüfer prüfen ob da was wahres dran ist.

ich schätze schon , sogar beim 2 mal bei der bezahlung der prüfungsgebühr bekam ich nicht einmal mehr eine rechnung, bin gspann ob ich beim dritten mal eine bekomme und er sich das geld wieder in die hosentasche schiebt, bei 8 prüffahrten am tag da kommt schon was zusammen!

ich finde es muss mehr konkurrenz her!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vespa-fan
18.09.2008, 17:00 Uhr

zu: Ich vermute mal

....aahja.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
18.09.2008, 17:40 Uhr

zu: Ich vermute mal

ich geb dir vollkommen recht, ice.
alles verbrecher die unter einer decke stecken .
besonders zocken die gerne die dummen fahrschüler ab die die erste prüfung nicht bestehen, das geld stecken die sich dann immer in die eigene tasche.
übrigens prüft ein prüfer am tag 10 fahrschüler, macht noch mehr knete für den, alles cask kralle.

mfg
einer ernsthaften antwort enthalte ich mich

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
18.09.2008, 17:47 Uhr

zu: Ich vermute mal

»sogar beim 2 mal bei der bezahlung der prüfungsgebühr bekam ich nicht einmal mehr eine rechnung«

Das könnte sogar stimmen, weil der TÜV die Gebühren vom Konto der Fahrschule abbucht und die Fahrschule das Geld dann erst wieder vom Fahrschüler kassieren muss. Der Fahrlehrer tritt also immer in Vorlage und muss das Geld für den Fahrschüler auslegen.

Da gibt es zwar auch wieder regionale Unterschiede, aber wenn du möchtest, kannst du die TÜV-Gebühren für die nächste Prüfung direkt beim TÜV bar bezahlen - dann bekommst du auch eine Quittung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ice12
18.09.2008, 17:59 Uhr

zu: Ich vermute mal

in den alten bundesländer kassiert der tüv und in den neuen die dekra??

gerecht aufgeteilt oder!

warum gibt es keine marktwirtschaft in dem bereich?

das ist doch eine gelddruckerei und missbrauch vorprogrammiert!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
18.09.2008, 19:53 Uhr

zu: Ich vermute mal

doch eine ernste antwort.
je nach system welches deine fahrschule betreibt, zahlt entweder die fahrschule vorab die tüv(dekra)gebühr oder du bekommst (vorab)eine gesonderte rechnung vom tüv oder dekra.

eine quittung brauchst du dahingehend nicht, da du nach der prüfung entweder den führerschein oder das n.b. protokoll bekommst.
auf wunsch wird dir aber bei barzahlung durch die fahrschule (oder dich) eine quittung ausgestellt.
missbrauch wäre vorprogrammiert wenn tüv und dekra im bereich fahrprüfung konkurrenten wären. dann würde man nur noch bei dem verein prüfen lassen, bei dem die prüfer am "gnädigsten" sind.
die gebühren sind bei tüv und dekra vorgegeben und daher einheitlich.
das der aap sich das geld in die eigene tasche steckt ist natürlich blödsinn, er liefert es bei der organisation ab.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
20.09.2008, 21:27 Uhr

zu: Ich vermute mal

Mein Fahrlehrer kassiert das Geld immer vor der Prüfung bei mir ein. Ich denke, da geht es einfach darum, dass der Verwaltungsaufwand minimiert werden soll. Aber man kann natürlich mit Rechnung schicken usw arbeiten, bloß wäre dann die ganze Sache noch teurer ;)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-001 / 3 Fehlerpunkte

Wer ist für den verkehrssicheren Zustand eines zugelassenen Fahrzeugs verantwortlich?

Der Fahrer

Der Halter

Die Haftpflichtversicherung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-001 / 3 Fehlerpunkte

Ein Kraftfahrer hat zu viel Alkohol getrunken und darf deshalb nicht mehr fahren. Wie kann er seine Fahrtüchtigkeit nicht wiederherstellen?

Indem er

- zwei Tassen starken Kaffee trinkt

- eine halbe Stunde schläft

- eine halbe Stunde spazieren geht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-003 / 3 Fehlerpunkte

Über welche Telefonnummern können Sie nach einem Unfall mit Verletzten die Polizei und einen Not- oder Rettungsdienst erreichen?

110 oder 112

0130