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davido
07.09.2008, 01:13 Uhr
fahrschüler fährt mit fahrrad über rote ampel
hm also die überschrift sag eig schon alles ein kollege von mir macht zurzeit sein führerschein allerdings wurde er dabei erwischt wie er mit dem fahrrad über eine rote ampel gefahren ist.... die polizei hatte ihm gesagt er müsse lediglich mit einem bußgeld rechnen das 63,00 + bearbeitungsgebühren betragen soll... bedeutet das jetzt sein aus für den führerschein?
durbanZA
07.09.2008, 02:22 Uhr
zu: fahrschüler fährt mit fahrrad über rote ampel
Außergewöhnlich gut informierte Polizisten, die sich sonst mit dem Sanktionenrecht oft nicht so genau auskennen :)
Der Bußgeldregelsatz für den Rotlichtverstoß beträgt 125 Euro, der aber für Radfahrer halbiert wird.
Dazu kommen ca. 23 Euro Gebühren.
Ein Fahrverbot, für Kfz- Führer geboten, wird nicht angeordnet (ist ja auch witzlos ohne Führerschein).
Zu beachten ist, dass -auch ohne Führerschein- 4 Punkte im VZR eingetragen werden.
Bei einem Rotlichtverstoß handelt es sich lediglich um eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Konsequenzen für die Führerscheinausbildung drohen nicht.
mfG
Durban
davido
07.09.2008, 10:29 Uhr
zu: fahrschüler fährt mit fahrrad über rote ampel
danke erstmal für die schnelle antwort!
also das heißt er kann seinen führerschein machen?..
und diese 4 punkte werden die eingetragen oder "können" sie eingetragen werden bzw kann die punkte zahl zwischen 1 und 4 varieren?
wenn er jetzt den führerschein bekommt ist er bereits mit den punkten belastet müsste er nich dann ein aubauseminar machen oder wie sieht das dann aus
durbanZA
07.09.2008, 22:13 Uhr
zu: fahrschüler fährt mit fahrrad über rote ampel
» und diese 4 punkte werden die eingetragen oder "können" sie eingetragen werden bzw kann die punkte zahl zwischen 1 und 4 varieren? «
Wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird, ist zwingende Rechtsfolge, dass die Eintragung im VZR folgt.
Für einen qualifizierten Rotlichtverstoß sind 4 Punkte vorgesehen.
» wenn er jetzt den führerschein bekommt ist er bereits mit den punkten belastet müsste er nich dann ein aubauseminar machen oder wie sieht das dann aus «
Probezeitmaßnahmen drohen nur, wenn man sich in der Probezeit befindet. Wer keinen Führerschein hat, befindet sich nicht in der Probezeit. Also keine Probezeitmaßnahmen.
davido
08.09.2008, 20:20 Uhr
zu: fahrschüler fährt mit fahrrad über rote ampel
sicher das das 4 punkte sind? ich hab hier ein beitrag gefunden indem jemanden das selbe passiert ist und der nur 1 punkt hat ....
http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=18411&a
mp;forum=5#beitrag_134216
carhol
08.09.2008, 23:53 Uhr
zu: fahrschüler fährt mit fahrrad über rote ampel
es gibt einen punkt.
hat durban wohl nicht beachtet das es sich um einen radfahrer handelt.
mfg
davido
10.09.2008, 13:09 Uhr
zu: fahrschüler fährt mit fahrrad über rote ampel
ist es denn egal ob ich jetzt über die ganze kreuzung gefahren oder über den füßgängerweg gefahren bin
weil ich meine mal gelesen zu haben das es für einen fußgänger 5€ kostet... ich find den unterschied bisschen krass
mfg davidooooo
Yoshi08
16.09.2008, 19:11 Uhr
zu: fahrschüler fährt mit fahrrad über rote ampel
Find ich auch ziemlich unverschämt. Und der Witz ist:
Als Fahrradfahrer ist es eigentlich gefährlicher, über Rot zu fahren, weil er in der Regel langsamer über die Kreuzung kommt. Einen eGleblichtverstoß gibt´s auch nur für Autos meines Wissens... Dennoch ist das al sFahrradfahrer gefährlicher, weil man wie gesagt langsamer ist...
Kenobi
19.09.2008, 13:52 Uhr
zu: fahrschüler fährt mit fahrrad über rote ampel
ist es denn egal ob ich jetzt über die ganze kreuzung gefahren oder über den füßgängerweg gefahren bin
Ja, das ist egal. Einfach mal den § 37 StVO lesen.
Der Knackpunkt ist nämlich: Den wahren Inhalt dieses § kennt niemand: weder Verkehrsplaner (die Ampelschaltungen entwerfen), Polizisten, Kraftfahrer noch Radfahrer.
So lösen sich einerseits die meisten behaupteten Rotlichtverstöße bei Radfahrern vor Gericht in Luft auf; und anderseits werden in anderen Situation Radfahrer durch Verkehrsplaner gezwungen, bei Rot zu fahren, weil sie anderenfalls von anderen Verkehrteilnehmern (die ihr Grünlicht mit »freie Bahn« gleichsetzen) über den Haufen gefahren werden. So kommt ein Alltagsradfahrer, der an seinem Leben hängt im Jahr durchaus auf mehr als tausend Rotlichtverstöße (die allerdings niemand bemerkt).
Fazit: In der Probezeit bitte das Fahrrad stehenlassen.
durbanZA
19.09.2008, 14:40 Uhr
zu: fahrschüler fährt mit fahrrad über rote ampel
» Der Knackpunkt ist nämlich: Den wahren Inhalt dieses § kennt niemand: weder Verkehrsplaner (die Ampelschaltungen entwerfen), Polizisten, Kraftfahrer noch Radfahrer.
So lösen sich einerseits die meisten behaupteten Rotlichtverstöße bei Radfahrern vor Gericht in Luft auf «
Was meinst Du damit?
carhol
19.09.2008, 18:01 Uhr
zu: fahrschüler fährt mit fahrrad über rote ampel
kenobi ist der meinung das der rest der menschheit des lesens nicht mächtig ist.
mfg
durbanZA
19.09.2008, 18:32 Uhr
zu: fahrschüler fährt mit fahrrad über rote ampel
Und was ist demnach der "wahre Inhalt" des § 37 StVO?
Kenobi
19.09.2008, 23:34 Uhr
zu: fahrschüler fährt mit fahrrad über rote ampel
»So lösen sich einerseits die meisten behaupteten Rotlichtverstöße bei Radfahrern vor Gericht in Luft auf «
Was meinst Du damit?«
Häufigster Fall: Kreuzung in Fahrtrichtung freigegeben, Fußgängerampel mit Anforderungsknopf zeigt rot, Radfahrer quert Fußgängerfurt, Anzeige wegen Rotlichtverstoß, in der StVO steht dazu:
»6. Radfahrer haben die Lichtzeichen für Fußgänger zu beachten, wenn eine Radwegfurt an eine Fußgängerfurt grenzt und keine gesonderten Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden sind.«
Wenn die Radfurt abgesetzt angelegt ist oder nicht vorhanden ist, dann hat der Radler die Generalampel zu beachten, selbst dann, wenn er ordnungswidrig auf einem Gehweg fährt. Solche Feinheiten sind der Ordnungsmacht auf der Straße aber nicht wirklich bekannt, geschweige denn anderen Führerscheininhabern (lernt man ja auch nicht in der Fahrschule).
Richtig gefährlich wird es im umgekehrten Fall: Radfahrer fährt auf der Fahrbahn auf eine Kreuzung zu, Generalampel zeigt grün, Fußgängerampel mit Kombistreuscheibe Fußgänger+Fahrrad wechselt auf rot. Generalampel zeigt weiterhin grün. Radfahrer hält gemäß Lichtzeichen vorschriftsmäßig an der Haltlinie an. Folgendes Fahrzeug fährt auf.
Dieser Fall ist natürlich theoretisch, denn praktisch hängt der Radler an seinem Leben und wird nicht bei grüner Generalampel auf der Fahrbahn plötzlich anhalten. Dabei ergibt sich aber zwangsläufig ein qualifizierter Rotlichtverstoß. Es ist allerdings noch kein einziger Fall bekannt geworden, wo anwesende Polizisten derartiges angezeigt haben.
Kurz zusammengefaßt:
1. Leuchtet irgendwo auf der Kreuzung ein Fahrrad, ist das zu beachten.
anderenfalls:
2. Grenzt eine Radfurt an eine Fußgängerfurt, ist die Fußgängerampel zu beachten.
anderenfalls:
3. In allen anderen Fällen gilt die Generalampel.
4. Wo das Fahrrad sich gerade befindet, ist dabei unerheblich. Falls es im Weg ist: Andere haben gute Bremsen.
5. Ab 2009 (StVO-Neuregelung) kommt noch eine spezielle Haltlinie für Radfahrer ins Spiel.
Wie man sieht, alles ganz einfach, geradezu intuitiv. Deshalb braucht man für das Fahrrad ja auch keinen Führerschein, ja nicht einmal eine Prüfbescheinigung.
Fazit: Die meisten tatsächlichen Rotlichtverstöße von Radfahrern werden nicht angezeigt, weil niemand weiß (nicht einmal die Polizei), daß es sie gibt. Und die meisten vermeintlichen fallen bei genauer Prüfung der Rechtslage in sich zusammen.
durbanZA
20.09.2008, 12:14 Uhr
zu: fahrschüler fährt mit fahrrad über rote ampel
Ich bezweifle übrigens, dass eine Umsetzung der Änderung der StVO hier eine Besserung bringt.
Ich muss jedoch sagen, dass die Kreuzungen in meinem (mit dem Rad erreichbaren) Umfeld recht korrekt gestaltet sind, sodass sich die von Dir geschilderten Probleme nicht stellen.
Kenobi
20.09.2008, 15:08 Uhr
zu: fahrschüler fährt mit fahrrad über rote ampel
»Ich bezweifle übrigens, dass eine Umsetzung der Änderung der StVO hier eine Besserung bringt.«
Nein, es wird noch ein bißchen komplizierter. Macht aber nichts, die Zielgruppe begreift schon die heutige Regelung nicht.
»Ich muss jedoch sagen, dass die Kreuzungen in meinem (mit dem Rad erreichbaren) Umfeld recht korrekt gestaltet sind,«
Der einzige Weg, durch »Gestaltung« der Sache aus dem Weg zu gehen, ist auf getrennte Signalisierung für Radfahrer ganz zu verzichten. In allen anderen Fällen sorgt schon ein zum Linksabbiegen eingeordneter Radfahrer für Konflikte (in der Praxis natürlich nicht, denn er biegt einfach bei Rot zusammen mit dem restlichen Verkehr, der grün hat, ab).
»sodass sich die von Dir geschilderten Probleme nicht stellen.«
Die Probleme stellen sich auch so nicht, weil eben niemand von der weltfremden Rechtslage weiß oder sich nach ihr richtet. Aber sie ist eben manchmal ganz nützlich, um den einen oder anderen Bußgeldbescheid niederzuschlagen, und fällt damit in die gleiche Kategorie, wie Geschwindigkeitsbegrenzungen mit »km«-Aufdruck oder ähnliches.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung
Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung
Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-005 / 3 Fehlerpunkte
Im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn hält ein Linienbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an einer Haltestelle. Wie verhalten Sie sich?
Geschwindigkeit beibehalten, da der Bus auf der anderen Fahrbahnseite hält
Auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen
Nur dann mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren, wenn Fahrgäste die Fahrbahn überqueren wollen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte
Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?
Sie dürfen
- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen
- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können
- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen
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