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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern K1aZe
20.08.2008, 20:11 Uhr

Gute chancen schlechte chancen???

also ich hab heut ne anzeige wegen gefährdung des straßenverkehrs bekomm die behaupten dass ich auf nem feldweg mit hoher geschwindigkeit 2 personen (fußgänger) entgegengekommen bin angeblich habe ich nicht abgebremst und die personen mussten zur seite springen um nicht von meinem auto getroffen zu werden.......
btw: wir waren zu dritt im auto

wahrheit: wir sind diesen feldweg entlang gefahren so mit rund 60 erlaubt waren 50 glaube ich. als ich die leute gesehn hab habe ich abgebremst. als die 2 personen dann ca. 50-100 meter vor mir waren sind sie in eine seitenstraße gegangen also eine völlig andere straße ich bin dann so mit 40-50 km/h an ihnen vorbeigefahren der kerl is voll ausgerastet und hat rumgeschrien.... ja ok es war eine anlieger frei straße aba trotzdem man kann auch wegn jedm scheiß anzeigen starten ey....
ok ich hab also so zu sagen 2 zeugen mit mir 3 die sind zu zweit wollte mal nachfragn wie meine chancen so stehen dass die anzeige fallen gelassen wird.

btw bin noch inner probezeit :(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
21.08.2008, 20:15 Uhr

zu: Gute chancen schlechte chancen???

Wenn Du Deine Aussage so triffst, wie Du sie hier schreibst, würde ich sagen, daß Deine Chancen schlecht stehen.

"...feldweg entlang gefahren so mit rund 60..."
also könnten es auch 65 oder 70 gewesen sein!

"...dann ca. 50-100 meter vor mir..."
Da jeder weiß, wie schlecht Fahrschüler und Fahranfänger Abstände einschätzen können, nehme ich mal an es waren eher 30 bis 50 Meter.

"...dass ich auf nem feldweg...ja ok es war eine anlieger frei straße..."
Was denn jetzt? Eine Straße oder ein Feldweg?

"...wegn jedm scheiß anzeigen starten ey..."
(Eigentlich) OHNE WORTE!
Wegen jedem Scheiß? Wenn das wirklich ein Feldweg war, jemand mit 60 daher brettert und zwei Fußgänger zur Seite gehen müssen, um nicht erfaßt zu werden, dann ist das irgenein Scheiß? Stell Dich doch mal auf den Weg und laß einen Kumpel mit 60 auf Dich zu kommen - danach reden wir dann nochmal über den Scheiß ey!

Achso ... und die Zeugen werden Deine Hände auch nicht unbedingt rein waschen; denn wer schaut als Beifahrer schon die ganze Zeit auf das Tacho oder beurteilt ständig die Situation vor sich. Auf Deine Zeugen würde ich mich vor Gericht nicht verlassen. Vorallem dann, wenn sie auch Fahranfänger sind, oder womöglich noch keinen Führerschein haben!

Ich würde jedenfalls meine Verkehrsrechtschutzversicherung (ab 4 Euro pro Monat zu haben) in Anspruch nehmen und meine Chancen mit einem Anwalt besprechen.

Viel Glück!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kleenJenny222
22.08.2008, 17:17 Uhr

zu: Gute chancen schlechte chancen???

hmm sorry aber mit 60 oder mehr auf nem Feldweg auf dem Fußgänger unterwegs sind? Stell ich mir jetzt als Fußgänger auch nicht so toll vor. Meiner Meinung nach hat man mit dem Auto auf nem Feldweg gar nix zu suchen, solange es einen anderen Weg gibt! Also vllt beim nächsten mal die Straße benutzen, dann kannst du den ganzen Stress den du jetzt hast umgehen ;-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-021-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-021-B

Ich darf

- erst nach dem Motorrad abbiegen

- vor dem gelben Pkw abbiegen

- als Erster abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-005 / 3 Fehlerpunkte

Was gilt unmittelbar vor und auf Zebrastreifen?

Es darf nicht

- überholt werden

- gehalten werden

- geparkt werden