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Pen
15.08.2008, 02:05 Uhr
Mit dem Motorrad Mopedfahrer etwas zu schnell überholt
Guten Abend erstmal.
Seit einer Weile besitze ich nun meinen Motorradführerschein (demnach Probezeit).
Heute habe ich leider auf einer Hauptstraße innerhalb meines Wohnortes einen Mopedfahrer mit etwa 20kmH zu viel überholt - die Geschwindigkeit hatte ich nicht dauerhaft, halt eben zum Überholen.
Die Straße war leer, dort gibt es keine Blitzanlagen und eben sonst auch keine Autofahrer oder Fußgänger, ergo auch keine Gefährdung Anderer.
Das Problem ist, dass der Mopedfahrer wohl weniger begeistert war, und mir etwas nachgerufen hat.
Ich weiß, dass es eine riesen Dummheit war, und habe nun ziemlich viel Angst, dass dieser zur Polizei geht und Anzeige erstattet.
Nun meine Frage:
Kann ein gewöhnlicher, anderer Verkehrsteilnehmer eine Anzeige stellen, welche sich lediglich auf eine Geschwindigkeitsschätzung stützt?
Die Straße ist keine verkehrsberuhigte Zone.
Pen
15.08.2008, 14:57 Uhr
zu: Mit dem Motorrad Mopedfahrer etwas zu schnell überholt
Hallo.
Danke erstmal für die Antwort :)
Na dann...wie du sagst, daraus lernen und in Zukunft deutlich besser aufpassen.
Ein reines Bußgeld wär ja nicht so tragisch, aber ein Aufbauseminar oder sogar gleich ein Führerscheinentzug...naja.
Und ich hab zwar sowohl A und B gemacht, nutze zZ allerdings nur den A, heißt, ich bin wirklich noch in der Probezeit
grüße
Alex
15.08.2008, 15:45 Uhr
zu: Mit dem Motorrad Mopedfahrer etwas zu schnell überholt
"Und ich hab zwar sowohl A und B gemacht, nutze zZ allerdings nur den A, heißt, ich bin wirklich noch in der Probezeit"
Wie kommst du davon, was dur zZ nutzt darauf ob du noch Probezeit hast?
Das eine hat mit dem anderen rein gar nicht zu tun.
Du kannst mit 16 A1 machen. 2 Jahre kein Motorrad oder sonst etwas auch nur anfassen und hast trotzdem mit 18 dann keine Probezeit mehr wenn du B macht....
Pen
16.08.2008, 01:11 Uhr
zu: Mit dem Motorrad Mopedfahrer etwas zu schnell überholt
Hiho nochmal.
Jau, Peg hat Recht.
Hab die zwei zusammen gemacht, da sich das relativ anbietet.
Da mir Autofahren aber nicht wirklich Freude bereitet, habe ich bisher nur ein Motorrad, mit dem ich unterwegs bin - deswegen haben eben auch die Probejahre erst damit angefangen :)
Hollywood
16.08.2008, 17:11 Uhr
zu: Mit dem Motorrad Mopedfahrer etwas zu schnell überholt
LOL der Mofafahrer soll halt den Mund halten. Solche Schleicher muss man überholen, da führt kein Weg dran vorbei. Und falls doch was kommt, einfach behaupten, du hast den nicht überholt. Was soll er dann ohne Zeugen schon machen. Im Notfall einfach Druck machen.
Joe
16.08.2008, 21:00 Uhr
zu: Mit dem Motorrad Mopedfahrer etwas zu schnell überholt
Der auf leerer Straße tuckernde Mopedfahrer hat sich vermutlich einfach tierisch erschrocken, als Du ihn überholt hast. Wenn dann noch Dein Seitenabstand zu ihm eher gering war, und Du mit hoher Drehzahl unterwegs warst ("nur kurz beschleunigen") durchaus verständlich.
Große Sorgen, das da noch was nachkommt würde ich mir an Deiner Stelle aber nicht machen.
Trotzdem: Du wirst auch noch erleben, dass Du gemütlich mit 90 km/h dahincruised, ein frohes Liedchen auf den Lippen, und Dir plötzlich völlig unerwartet jemand mit 160 quasi am Knie vorbeiballert. Dem wirst Du auch einiges hinterherschreien, während Du versuchst, Dein Herz wieder zum Schlagen zu bewegen ;-)
Joe
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie in dieser Situation beachten?
Sie dürfen
- den Bus so lange nicht überholen, wie er noch fährt
- den Bus überholen, solange er noch fährt
- an dem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-120 / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrzeuge dürfen eine so beschilderte Straße nicht befahren?
Pkw
Lkw
Motorräder
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?
Den Ãœberholten beim Wiedereinordnen nicht behindern
Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen
Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten
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