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Tuana7
13.08.2008, 21:01 Uhr
Angeblich bei Rot über die Ampel, stimmt aber nicht :-(
Hallo,
heute wurde ich von 2 Polizisten angehalten weil ich angeblich bei Rot über die Ampel gefahren sein soll. Nun zum angeblichen Verstoß: Ich fuhr auf der linken von 2 Spuren, wobei ein LKW auf der rechten Spur fuhr. Als die Ampel gelb wurde, bin ich weiter gefahren und der LKW ist stehen geblieben...
Nach ca. 20m laß ich das "Polizei Stop" im Rückspiegel. Ich hielt an, und 2 jüngere Polizisten stiegen aus. Zudem muss ich sagen, dass ich im 8. Monat schwanger bin und erst seit 11/07 meinen Führerschein habe und mir noch nie was passiert ist (verkehrsunauffällig). Die wollten meine Papiere und schilderten mir den Vorwurf. Dann habe ich ihnen es erklärt, dass ich auf keinen Fall über Rot gefahren bin, die erklärten, dass die mich von einer Seitenstrasse beobachtet hätten. Die wollten bestimmt flirten und haben dann die Wampe vor mir gesehn :-(
Naja dann baten sie mich 2m vorzufahren, dabei wollte ich mcih erneut anschnallen und die total frech: na dafür brauchen sie sich nicht anschnallen... Ich erwiderte, dass ich es nicht für die täte sondern für mich selbst..
Die haben mir auf gut deutsch zu verstehen gegeben, dass ich ja allein sein und die zu zweit und ich mir einen Widerspruch ersparen solle, da es mich nur Geld kosten würde und ich nciht weiterkäme, da ich ja noch in der Probezeit wäre,, Die haben aber keinen Beweis.
Habe danach ganz doll geweint und habe seitdem leichte Wehen. Was meint ihr, soll ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, weil sie nicht gerade sehr nett zu mir waren und mir leicht gedroht haben, dass sie zu zweit wären und ich keine Chance hätte.
Was wird mir passieren? Muss ich meinen langersehnten FS zurückgeben, weil ich gegen 2 Polizisten keine Chance habe, meine Unschuld zu beweisen?
Danke fürs Lesen und eure Antworten..
Gruß Tuana
diezge
13.08.2008, 21:13 Uhr
zu: Angeblich bei Rot über die Ampel, stimmt aber nicht :-(
Hallo Tuana,
ich habe einen solchen Fall noch nicht erlebt, aber ich glaube, da hast Du wenig Chancen. Auch trotz Schwangerschaft nicht. Vor dem Gesetz ist schließlich jeder gleich.
Ich denke auf jeden Fall nicht, dass die zwei Polizisten noch jemand gesucht haben, weil sie heute noch kein "Erfolgserlebnis" hatten oder flirten wollten. Warscheinlich wird es doch schon rot gewesen sein. Gerade jüngere Polizisten werden auch nicht so leicht ein Auge zudrücken als ein altgedienter Polizist.
Andere Frage: Warum fährst Du bei gelb über die Ampel? Wenn sogar ein Lastwagen bremsen kann, dann muß es für Dich doch locker gereicht haben. Das sieht mir eher nach Vorsatz aus (Die Ampel pack ich noch). Das wäre im 9. Monat auf dem Weg ins Krankenhaus zur Geburt vielleicht noch zu vertreten gewesen.
Ich wünsche Dir auf jeden Fall alles Gute für Dich und Dein Kind, dass die leichten Wehen aufhören und es deswegen keine Frühgeburt wird.
Grüße,
diezge
durbanZA
14.08.2008, 00:48 Uhr
zu: Angeblich bei Rot über die Ampel, stimmt aber nicht :-(
Hallo, willkommen im Forum.
» Was meint ihr, soll ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, weil sie nicht gerade sehr nett zu mir waren und mir leicht gedroht haben, dass sie zu zweit wären und ich keine Chance hätte. «
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde hat hier keine Grundlage. Man hat keinen Anspruch auf Freundlichkeit der Polizisten.
Worin hier eine Drohung bestanden haben sollte, sehe ich auch nicht.
Bei einem Rotlichtverstoß droht in diesem Fall aller Wahrscheinlichkeit folgendes (Die Polizisten werden hier "nur" einen einfachen, keinen qualifizierten Rotlichtverstoß vorwerfen):
- Bußgeld 50 Euro (zzgl. ca. 23 Euro Gebühren=
- 3 Punkte im VZR
ferner:
- Anordnung eines Aufbauseminares
- Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre
Gegen den Bußgeldbescheid kannst Du Einspruch einlegen.
Dann geht die ganze Sache vor Gericht.
Vor Gericht werden die Zeugenaussagen der beiden Polizisten gehört.
Dann kommt es darauf an, wie begründet die beiden Polizisten darlegen können, dass Du einen RLV begangen hast.
So pauschal würde ich nicht sagen, dass die Beurteilung aus der Seitenstraße heraus unmöglich ist.
Ich kenne Straßen, bei denen auch die quer- LZA eingesehen werden kann.
Möglicherweise ist die Ampel umgesprungen, nachdem sie bereits aus Deinem Blickfeld war.
Für mich hört sich das fast so an:
Wenn sogar ein LKW (der einen deutlich längeren Bremsweg hat) noch gefahrlos anhalten konnte, dann muss das Gelblicht schon einige Zeit geleuchtet haben.
Bei einer erlaubten Geschwindigkeit von 50 km/h leuchtet es 3 Sekunden.
Vielleicht war es dann, als Du die LZA passiert hast, tatsächlich schon rot.
Schließlich hättest Du bereits bei gelb anhalten müssen, denn » Gelb ordnet an: Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten. « (§ 27 Abs. 2 Nr. 1 3lt. 3)
Wenn Du Dir Deiner Sache 100% sicher bist, und es Dir das Risiko wert ist, kannst Du einen Anwalt einschalten, um in der Hauptverhandlung die Zeugenaussagen der Polizisten auseinanderzunehmen.
Bevor Du diese Entscheidung triffst, solltest Du Dich selbst aber kritisch hinterfragen und prüfen, ob das, was ich oben schrieb, nicht vielleicht zutrifft.
In diesem Fall wären die Polizisten im Recht, und da könnte auch ein Anwalt wenig machen.
mfG
Durban
Tuana7
14.08.2008, 03:13 Uhr
zu: Angeblich bei Rot über die Ampel, stimmt aber nicht :-(
Hallo nochmals,
die Aussage dass ich schwanger bin, sollte nicht darlegen bzw. begründen, dass die Polizisten ein Auge zudrücken sollten. Damit wollte ich sagen, dass ich es in meinem eigenen und der meines Babys schon nicht gewagt hätte über rot zu fahren. Klar habt ihr recht, indem ihr sagt dass der LKW ja Zeit genug hatte abzubiegen, aber kurz davor war ebenfalls eine Kurve sodass seine Geschwindigkeit sowieso nicht hoch war. Ehrlich gesagt geht es mir nur darum, dass ich es traurig finde, dass es so pauschal heißen kann, dass man gegen 2 Polizisten im Dienst wenig Chancen hat, weil die zu "zweit" waren. Denn ich kann ja nicht unbedingt immer einen Zeugen bei mir haben, um meine Unschuld zu beweisen bzw. eine Kamera am Auto befestigen um den Vorwurf der Polizisten zu erwidern. Wisst ihr denn wieviel so ein Aufbarseminar kostet, denn nach der Entbindung werde ich meinen Führerschein mehr als je benötigen?
Ach ja, und die Dienstaufsichtsbeschwerde die wollt ich nicht aus Langeweile schreiben, sondern weil Aussagen wie: -Gegen 2 Aussagen kommen Sie nicht weiter! -Sowas kostet Sie nur Geld!
Dann sollte ich doch noch 2 Meter vorfahren, weil sie mich auf einer einspurigen Strasse angehalten haben, dann hieß es: Dafür müssen sie sich jetzt nicht anschnallen!Und solcher Sprüche.... Ich mein ich arbeite selber im öff. Dienst, so einen Umgangston haben noch nicht einmal meine "Kunden" in der ARGE verdient....
carhol
14.08.2008, 09:19 Uhr
zu: Angeblich bei Rot über die Ampel, stimmt aber nicht :-(
selbst gegen EINEN polizisten hättest du nur äusserst geringe chancen (war also nur ein versuch der polizisten dich vor unnötigen kosten zu bewahren).
bei fahrten mit schrittgeschwindigkeiten (mehr schafft man auf einer strecke von 2 metern nicht), braucht man sich nicht anschnallen, hatten die polizisten auch recht.
auch wenn der ton nicht ganz deinen vorstellungen entsprach, die hatten in allen fällen recht und würden es auch vor gericht bekommen.
kosten des aufbauseminars liegen (je nach region) bis zu 450 €.
mfg
durbanZA
14.08.2008, 13:05 Uhr
zu: Angeblich bei Rot über die Ampel, stimmt aber nicht :-(
» es mir nur darum, dass ich es traurig finde, dass es so pauschal heißen kann, dass man gegen 2 Polizisten im Dienst wenig Chancen hat, weil die zu "zweit" waren. «
In gewissen Grenzen ist das nunmal das Gesetz der Zahl.
Jedoch hat man in begründeten Fällen auch gegen zwei entgegenstehende Zeugenaussagen Aussicht auf Erfolg.
Der Richter ist in der Beweiswürdigung frei.
Er kann also frei entscheiden, wem er glaubt, und wem nicht.
» Aussagen wie: -Gegen 2 Aussagen kommen Sie nicht weiter! -Sowas kostet Sie nur Geld! «
Vielleicht nicht besonders nett, aber irgendetwas schlimmes an dieser Aussage kann ich nicht finden.
» Dafür müssen sie sich jetzt nicht anschnallen! «
Und was daran jetzt unfreundlich sein soll, kann ich beim besten WIllen nicht nachvollziehen.
Wie auch immer, Polizisten müssen nicht immer ein aufgesetztes Lächeln auf den Lippen haben.
mfG
Durban
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-105 / 3 Fehlerpunkte
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