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heini
10.08.2008, 11:44 Uhr
Polizei treibt Unfug
Hallo liebe Gemeinde,
gestern ist mir folgendes passiert:
Auf dem Zweirad auf der B14 bei Stuttgart unterwegs gewesen, gewis nicht schneller als jeder durchschnittlicher Motorradfahrer. Auf einmal kam von hinten ein schwarzes BMW (M5 Coupe) und har ständig provoziert. Er hat sich mit einer affen Geschwindigkeit genähert, so dass er fast aufgefahren ist, hat ständig gehuppt, ist Schlangen hinter mir gefahren. In der Zeit haben andere Motorradfahrer Zeichen gegeben dass eine Kontrolle voraus ist. und siehe da kurz vor der Kontrolle hat mich der BMW überholt in der Hoffnung dass ich in die Falle reintappe. Ich hab mich an der Stelle nicht provozieren lassen und bin brav hinterher gefahren. Der BMW ist dan rechts ran und hat mit der Hand auf den innespiegel gezeigt. So hab ich verstanden dass ich gefilmt wurde.
Wie weit darf die Polizei selbst übertreiben, da er gewis selbst eine Gafahr für andere war, besonders für mich selbst. Habe ich eine Schance vor Gericht?
durbanZA
10.08.2008, 12:42 Uhr
zu: Polizei treibt Unfug
Wie kommst Du darauf, dass der andere Polizist gewesen sei?
heini
10.08.2008, 12:43 Uhr
zu: Polizei treibt Unfug
@Eswarnochgelb,
der war alleine, d.h. der darf mich doch eigentlich gar nicht anhalten?
"Das war ein Blödmann und fertig!" ich hoffe es stark! :-)
heini
10.08.2008, 12:46 Uhr
zu: Polizei treibt Unfug
@durbanZA,
es war eine Gerade, wo der mich überholt hat, und am Ende standen 3 Beamten mit der Radarpistole. Ich selbst fuhr exsagt 100km/h un er hat mich zügig überholt mit etva ~130km/h und wurde nicht angehalten
durbanZA
10.08.2008, 12:48 Uhr
zu: Polizei treibt Unfug
» der war alleine, d.h. der darf mich doch eigentlich gar nicht anhalten? «
Das ist eine Urban Legend, ein Polizist darf Dich auch ohne Begleitung anhalten, die sind ja schon erwachsen :)
» es war eine Gerade, wo der mich überholt hat, und am Ende standen 3 Beamten mit der Radarpistole. Ich selbst fuhr exsagt 100km/h un er hat mich zügig überholt mit etva ~130km/h und wurde nicht angehalten «
Das kann viele Gründe haben. Gerade, wenn er Dich überholt hat, ist es möglich, dass die Lasermessung nichts geworden ist.
heini
10.08.2008, 13:24 Uhr
zu: Polizei treibt Unfug
@durbanZA,
"Das ist eine Urban Legend, ein Polizist darf Dich auch ohne Begleitung anhalten, die sind ja schon erwachsen :)"
das schon, aber beweisen kann er nichts, denn wenn er alleine ist, heisst es Aussage gegen Aussage, erst wenn die zu zweit sind haben die vier Stimmen
durbanZA
10.08.2008, 16:07 Uhr
zu: Polizei treibt Unfug
"Aussage gegen Aussage" ist noch so eine Urban Legend.
Der Richter ist frei in der Würdigung der Zeugenaussagen und Beurteilung von deren Glaubwürdigkeit.
Theoretisch könnte eine einzige Zeugenaussage 10 andere "überstimmen", wenn der Richter sie für authentischer hält.
Bei "Polizist" gegen "Betroffenen einer VerkehrsOWI" ist also Sache des Richters, wem er mehr Glauben schenkt. Dazu kann man sagen:
- Der Polizist hat kein persönliches Interesse an der Verfolgung, also keinen Grund zu lügrn
- Der Betroffene hat Nachteile von einem Urteil, also einen Grund, sich herauszureden
- Der Polizist macht sich durch eine Falschaussage strafbar und riskiert seinen Job
- Der Betroffene darf straffrei lügen
Nicht, dass man pauschal gegen die Aussage eines Polizisten keine Chance hätte, aber das sind so Anhaltspunkte, die der Richter natürlich auch kennt.
mfG
Durban
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte
Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?
Sie dürfen
- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen
- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können
- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-107-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen
Ich verzichte auf meine Vorfahrt, um die Kreuzung nicht zu verstopfen
Ich darf vor dem Radfahrer links abbiegen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?
Auf eine Umleitung, die den Bahnübergang umgeht
Auf einen Bahnübergang in der nach rechts führenden Straße
Auf die Richtung, aus der ein Zug kommen kann
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