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posa5
04.08.2008, 16:53 Uhr
Warte auf Führerschein
Habe die Praxis am Freitag bestanden
Aus unerklärlichen Gründen habe ich da noch nicht den Führerschein bekommen (die meinten die haben den versehentlich wo hin geschickt)
Ok, dachte ich mir, bis montag kannst du noch warten
Jetzt aber der Hammer. Ich kam heute dort an und die meinten vom TÃœV, uppsi der is immer noch nicht da
Ich soll Donnerstag nocmal kommen!!!! Da "könnte ich Glück haben"
Ich warte dann ja schon gut eine Woche auf den Führerschein, das Auto steht vor der Tür und ich hab die Praxis bestanden
Was erlauben die sich. Ich hab doch nicht umsonst ihr bes******** gebühr bezahlt
VOn sonem Fall hab ich noch nie gehört
Habe genug davon verarscht zu werden und noch 2 Wochen zu warten!!
Deshalb: Könnt ihr mir nen Tipp gegen?
KANN MAN VIELLEICHT RECHTLICH VORGEHEN???
SCHADENSERSATZ??????
blubbersche
04.08.2008, 21:06 Uhr
zu: Warte auf Führerschein
Also man muss es ja nicht gleich übertreiben... Ich werde auch bald meine praktische Prüfung ablegen und kann mir sehr gut vorstellt wie ärgerlich es ist nach bestandener Prüfung noch so lange auf den Führerschein zu warten. Allerdings finde ich dass man über einen solchen Fehler auch hinweg sehen kann, beim Tüv arbeiten schliesslich auch Menschen die mal Fehler machen. Warte doch lieber noch bis Donnerstag, und wenn er dann immernoch nicht da ist machst du dir weitere Gedanken ob und wie du gegen die Verspätung vorgehen willst.
Liebe Grüße,
blubbersche
Georg_g
04.08.2008, 22:23 Uhr
zu: Warte auf Führerschein
Der TÜV kann da nichts dafür, denn der kann auch nur das an Dokumenten herausgeben, was vorliegt. Du könntest dir bei deiner Führerscheinstelle einen vorläufigen Führerschein ausstellen lassen.
posa5
05.08.2008, 09:56 Uhr
zu: Warte auf Führerschein
dazu meinten die: geht nicht
ich: geht nicht gibts nicht, es geht!
die: erstmal habe ich kaffeepause, tschüss!!!
ohne mist, unglaublich
to
05.08.2008, 14:21 Uhr
zu: Warte auf Führerschein
»Was erlauben die sich. Ich hab doch nicht umsonst ihr bes******** gebühr bezahlt«
Für die Prüfungsgebühr hast Du eine Prüfung bekommen. Da Du diese bestanden hast, hast Du den Gegenwert offensichtlich auch erhalten.
Nur wenn der Führerschein der Akte beiliegt, ist der Prüfer berechtigt, Dir die Fahrerlaubnis zu erteilen. Warum der Führerschein nicht beilag, darüber lässt sich nur spekulieren.
Wenn es so dringend ist, dann lass Dir auf dem Amt einen vorläufigen Führerschein ausstellen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?
Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist
Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist
Vor dem Andreaskreuz warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-101 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen bei "Grün" nach links abbiegen, links neben Ihnen will eine Straßenbahn geradeaus weiterfahren. Was ist richtig?
Die Straßenbahn muss warten
Sie müssen warten
Gegenseitige Verständigung, weil keine Regel besteht
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-005-B / 3 Fehlerpunkte
Wo müssen Sie warten?
An der Sichtlinie
In Höhe der Ampel
An der Haltlinie
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