durbanZA
27.07.2008, 12:43 Uhr
zu: Ordnungswiedrigkeit oder Straftat ?
Je nachdem:
- Ist das "mofa" zweisitzig, indem z.B. die Mofatasche, die die Sitzbank verkürzt, entfernt wird, handelt es sich nicht mehr um ein Mofa iSd FeV. Damit liegt ggf. eine Straftat nach § 21 StVG vor.
- Wird eine zweite Person mitgenommen, ohne dass das Fahrzeug zweisitzig ist (schwer Vorstellbar, baer der Kreativität sind da keine Grenzen gesetzt), liegt lediglich eine Owi vor.
Ein Mofa ist m.E. ein Kleinkraftrad.
mfG
Durban
Sir Nails
01.08.2008, 04:18 Uhr
zu: Ordnungswiedrigkeit oder Straftat ?
Du wirst es kaum glauben, aber wir haben schonmal fünf Personen auf ein Mofa gebracht. Es fuhr zwar anschließend nurnoch Schritttempo, aber es war immerhin besser als laufen. Das war allerdings auf Privatgrund. Auf die Staße wären wir so niemals gefahren :-)
Yoshi08
18.08.2008, 09:18 Uhr
zu: Ordnungswiedrigkeit oder Straftat ?
Kostet nur 10 €, falls man erwischt wird, das ist einfach zu wenig