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deo26
19.07.2008, 01:06 Uhr
"nicht angepasste Geschwindigkeit auf regennasser"
Hallo,
Ich habe sehr sorgen. Vor um eine Wochen bekomme Führerschein mit doch Probezeit bestanden und vor Mittwoch:
Ich muss fahren langsam Linkskurve dann gefahren schleuder ca. 50 - 70 km/h schocken und glück habe leicht verletztung....und der Smart.
Heute war bekommen Brief von Polizei
"nicht angepasste Geschwindigkeit auf regennasser"
finden ich komisch weil das stimmt nicht.
Bitte hilfen an mich weil wissen wegen Bußgeld ob nur bezahlen und doch Punkte? wenn bekomm Punkte also Verlangung 2 Jahren. Ich frag kann muss streik an Polizei?
Viele Grüßen
Powerstein(Gehörlose)
p.s. Bitte schnell antwort mal schreibt
to
19.07.2008, 01:21 Uhr
zu: "nicht angepasste Geschwindigkeit auf regennasser"
Wenn es zu einem Unfall kam, dann kann die Geschwindigkeit der Situation "regennasse Fahrbahn" definitiv nicht angemessen gewesen sein.
Weil,
bei einer der Situation "regennasse Fahrbahn" angepassten Geschwindigkeit
hätte es ja - weil angepasst - gar nicht zu einem Unfall kommen können.
deo26
19.07.2008, 01:31 Uhr
zu: "nicht angepasste Geschwindigkeit auf regennasser"
Danke, aber ich bin allein hmmm...du siehst mal pressen liest kopiert lesen:
NACHRICHTEN
19-jähriger Fahrer
leicht verletzt
Brechen. Auf der Fahrt von Weyer in Richtung Oberbrechen verlor ein 19-jähriger Autofahrer die Kontrolle über seinen Smart und fuhr in den angrenzenden Straßengraben. Vermutlich war er in einer Linkskurve auf der regennassen Fahrbahn zu schnell unterwegs, so die Polizei. Bei dem Unfall ver-letzte er sich leicht. An dem Kleinwagen entstand Totalschaden, rund 3600 Euro. (nnp)
...und auch Punkt 3 odeer??
to
19.07.2008, 01:51 Uhr
zu: "nicht angepasste Geschwindigkeit auf regennasser"
...mal abgesehen davon, dass Kommunikation mehr davon lebt, sich verständlich zu machen
- beispielsweise durch klare Ausdrucksformen -
als davon auf das Verständnis anderer zu spekulieren...
Wenn Du einen Fehler gemacht hast, dann wirst Du wohl sämtliche Konsequenzen tragen müssen..
Lambo-Benni
19.07.2008, 02:47 Uhr
zu: "nicht angepasste Geschwindigkeit auf regennasser"
ich halte das Ganze hier sowieso für einen schlechten Witz...
Viele Grüßen
Flowerstein(Arschlose)
Lilifood
19.07.2008, 07:48 Uhr
zu: "nicht angepasste Geschwindigkeit auf regennasser"
:Zitat:
"An dem Kleinwagen entstand Totalschaden, rund 3600 Euro. (nnp)"
:Zitat Ende:
.........Muss ja ein ganz edles Teil gewesen sein
Ansonsten kann ich mich "Lambo-Benni" nur anschließen!
durbanZA
19.07.2008, 12:00 Uhr
zu: "nicht angepasste Geschwindigkeit auf regennasser"
in dem Pressebericht steht es ja auch:
» Vermutlich war er in einer Linkskurve auf der regennassen Fahrbahn zu schnell unterwegs «.
3 Punkte, Anordnung eines Aufbauseminars, Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre. Such is life.
durbanZA
19.07.2008, 14:47 Uhr
zu: "nicht angepasste Geschwindigkeit auf regennasser"
selbst wenn die Straße nicht nass war, würde das vermutlich am Tatbestand nichts ändern.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)
Sie dürfen
- in keinem Fall vorbeifahren
- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist
- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-024-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich muss warten
Ich darf vor dem Motorrad die Kreuzung überqueren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-110 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen müssen Sie blinken?
Vor dem Wiedereinordnen nach dem Ãœberholen
Vor dem Ausscheren zum Ãœberholen oder zum Vorbeifahren
Beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrtstraße in gerader Richtung
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