Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sir Nails
17.07.2008, 11:08 Uhr

Auffahunfall

Hallo miteinander,

erstmal möchte ich mich kurz vorstellen (bin neu hier) und alle recht herzlich grüßen. Ich bin inzwischen 21 Jahre alt und fahre bzw. fuhr bisher seit knapp drei Jahren unfallfrei (nur einmal 15 Euro für falsches Parken :-).

Als ich heute auf eine Art Kreuzung zufuhr, ist mir einer hinten drauf gefahren. Man muss dazu sagen: es gibt zwei Ampeln. Eine wird nur bei Bedarf zugeschaltet und hat keine Grünphase. Dies geschieht nur, wenn über die Straße die Straßenbahn umgeleitet wird. Die reguläre Ampel ist etwas weiter vorn. Als ich auf die Ampel zufuhr, wurde diese orange. Da ich aus diversen Kollisionen mit einer Straßenbahn bereits gesehen habe, dass ein Auto immer den kürzeren zieht, wollte ich (auch wegen eines drohenden Bußgeldes) nicht das Risiko, trotzdem drüber zu fahren, auf mich nehmen. Ich habe recht harsch bremsen müssen. Ich stand bereits an der roten Ampel, als ich hinter mir ein auf regennasser Fahrbahn schleifendes Auto hörte. Gerade wollte ich meinen Kopf nach hinten drehen, da hats schon gehörig gerummst. Ich hätte nicht gedacht, dass das so einen Schlag tut. Da saß ich erstmal ein paar Sekunden um wieder klar im Kopf zu werden.

Der Unfallverursacher hinter mir stieg aus. Er machte keine Zicken, war sehr freundlich und ruhig. Er gestand sofort seine Schuld ein. Er erwähnte zwar, dass ich nicht hätte so abbremsen sollen, aber dass man daraus jetzt kein Drama machen sollte, denn immerhin hätte er damit rechnen müssen, dass ich noch anhalte. Soweit gab es also keine Komplikationen oder auseinandergehende Meinungen.

Als nächstes war die Frage, die Polizei zu rufen. Nachdem mein Wagen in zwei Wochen seinem Ende entgegen sieht, und ich ehrlichgesagt kein A**** bin, der andere ausbeutet, sagte ich zu ihm, dass wir das auch so regeln können. Er gab mir seine Personalien, unterschrieb eine Erklärung dass er mir aufgefahren ist und dass die Schäden von beiden Parteien gesichtet wurden.

Ich für meinen Teil habe ungefähr einen Schaden von (ich schätze) 1000 bis 2000 Euro. Die Stoßstange ist verzogen, der rechte Kotflügel ist gestaucht. Der Restwert des Fahrzeuges beläuft sich im Bestfall noch auf 300 Euro.

Normalerweise (d.h. besonders bei Fahrern, die Zicken gemacht hätten) wäre ich auf die Barrikaden gegangen, hätte ein Gutachten machen lassen, der mir einen dicken Schaden attestiert, den Restwert auf die gleiche Summe schätzt, und den Wagen verschrottet, bevor die Gegnerversicherung den Wagen begutachten kann. Der Unfallgegner war aber selbst ein armer Tropf mit einem mindestens 10 jahre alten VW. Außerdem war es ein Privatfahzeug, sonst sähe für mich die Sache nochmal anders aus. Auch sein eigener Schaden ist nicht ganz ohne. Dank meiner Anhängerkupplung, die wohl den größten Teil des Stoßes aufgefangen hat, habe ich so gut wie "keinen" Schaden (zumindest keinen, der sofort ins Auge fällt). Beim Gegner ist die ganze Front im Eimer. Ich denke, das werden so 4000 bis 5000 Euro sein; also Totalschaden.

Ich frage mich nun, wie ich die Sache behandeln soll. Denn eigentlich habe ich mitleid mit ihm. Er war sehr nett und ich glaube ihm, dass er selbst nicht die dicke Kohle hat. Zugen haben sich natürlich alle verdrückt. Es steht also im schlimmsten Fall Aussage gegen Aussage. Ich habe nun bedenken, dass der Typ seinen Standpunkt etwas überdenkt und mir nachträglich an den "Karren pisst".

Wie soll ich mit der Sache weiter verfahren?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sir Nails
17.07.2008, 12:19 Uhr

zu: Auffahunfall

Hihi... wenn du gerade von Polizei sprichst: Mein Vater wurde abends regelmäßig von der Polizei herausgezogen. Er ist abends noch auf ein Bier weggefahren. Die Herren in Grün hat das so geärgert, dass sie ihm nicht an den Karren pinkeln konnten, dass sie es jeden Abend aufs neue versucht haben. Es war wohl die 10te Kontrolle. Als mein Vater ausstieg, und ihn die Beamten sahen, gaben sie ihm ein Zeichen, er möge schleunigst das Weite suchen. Dummerweise wurde er an einem Hang gestoppt und mein Vater hat die Handbremse gezogen. Die besagte Anhängerkupplung hat auch promt ein Loch in die Stoßstange des Polizeifahrzeuges gedonnert. Kostenpunkt 300 Euro. Die Versicherung bezahlte zwar, mein Vater wurde aber so stark in seinen Prozenten hochgestuft, dass er den günstigen Tarif, den er sich durch jahrzehntelange unfallfreie Fahrt erarbeitet hat, sein Lebtag nie wieder erreichen kann. Das möchte ich schlicht dem Gegner ersparen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.07.2008, 16:42 Uhr

zu: Auffahrunfall

Mir kommen gleich die Tränen - so milde, großzügig und gnädig bist du gegenüber dem netten Privatmann mit dem 10 Jahre alten Golf. Du willst ihm also den Verlust seines Schadenfreiheitsrabattes ersparen, gut. Dann wird er den Schaden aus eigener Tasche bezahlen müssen, was für ihn wohl kaum günstiger sein wird. Bis zu welchem Betrag die eigene Regulierung des Schadens günstiger ist als die Inanspruchnahme der Haftpflicht, rechnet die Versicherung übrigens gerne aus.

Deine Schilderung des Unfalls deines Vaters ist übrigens maßlos übertrieben. Nach "jahrzehntelanger unfallfreier Fahrt" hat man sogar einen Crash "frei". Und wenn es anders wäre, hätte er kaum bei einem Schaden von 300 Euro die Haftpflicht bemüht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sir Nails
17.07.2008, 21:58 Uhr

zu: Auffahunfall

Nunja, ehrlichgesagt kann ich auf das Geld gut und gerne verzichten. Wer den Werteverlust eines Neuwagens gegen die geringen Standhaltungskosten eines Gebrauchtwagen gegenrechnet, sieht, dass ein Neuwagen ein reines Verlustgeschäft ist. Wenn man, so wie ich, auf übermäßigen Konfort verzichten kann, dann reicht einem ein günstiges und gebrauchtes Auto. Der TÜV ist diesen Monat abgelaufen. Ich fahre den Wagen nur noch, weil ich noch etwas warten muss, bis das "neue" alte Auto geholt werden kann. Den Wagen TÜV-fertig zu machen, übersteigt den Restwert. Deshalb wird er verschrottet. Nachdem der Wagen einen Motorschaden hat (ZKD hinüber, Flansch am Kat abgerostet, lässt sich nicht mehr schweißen und Bremsleitungen schon beim letzten TÜV bemängelt und diverse andere Mängel) wären die Kosten für die Instandsetzung so teuer wie ein Jahreswagen. Der Restwert errechnet sich also nur noch aus dem Schrottwert, dem restlichen Gebrauchswert und dem neuen Mittel- und Endtopf. Ansonsten lässt sich nichts mehr verwerten.

Um noch Kapital aus dem Unfall zu schlagen, bräuchte ich einen Gutachter, der mit mir abends Bier trinken geht, einen Schrotthändler, der den Wagen "Gegnergutachter"feindlich verschwinden lässt. Und selbst dann wären auf Grund des Alters nicht mehr als 1000 Euro drinnen.

Ich möchte ja nicht pauschalisieren, aber auf der Autobahn keine 10 Minuten davor war so ein A****loch hinter mir, der - trotz regen - mir bei 130 bis auf 3 Meter aufgefahren ist, mit Lichthupe seine Bahn freiräumen wollte. Ich werde da ziemlich arrogant und fahre dann halt nurnoch so schnell, dass ich im Schneckentempo an den linken Fahrzeugen vorbeifahre. Bei so jemanden hätte ich keine Skrupel, mich 2 Wochen wegen starker körperlicher Beschwerden ins Krankenhaus zu legen.

In meinem Fall geht mir das aber gegen meine eigene Moralvorstellung. Andererseits denke ich mir, dass, wäre ich der Verursacher, wohl niemand Mitleid mit mir hätte...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sir Nails
17.07.2008, 22:06 Uhr

zu: Auffahunfall

Ich meinte natürlich, getreu dem Motto "Links vor Rechts" die rechten Fahrzeuge.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sir Nails
01.08.2008, 04:40 Uhr

Gutachten

Endlich kommt Bewegung in die Sache. Ich habe mir lange überlegt, ob ich wegen des Fahrzeuges was machen soll, aber ich habe erst festgestellt, dass der rechte Stahlträger knapp hinter der Radaufhängung durch den Unfall abgerissen ist. Ich hätte vor dem Unfall noch jemanden gehabt, der den Wagen für 300 Euro abgenommen hätte. Er wollte ihn - laut eigenen Angaben - TÜV-fertig machen, und meinen lieben Mazda als Kutsche für seine tägliche, 10km Fahrt in die Arbeit nutzen. Nachdem aber der Wagen nicht nur wirtschaftlich, sondern auch tatsächlich ein Totalschaden ist, kam heute ein Gutachter, der - durch viel gutes Zureden, den Restwert noch auch 500 bis 800 Euro schätzt. Durch die neun Umstände liegt der Schaden nebenbei bei weit über 5000 Euro. Der nette Herr Unfallgegner wird sich freuen, wenn ein Brief von seiner Versicherung eintrudelt. Aber ich habe schlussendlich doch keine Lust, einen derartigen Schaden einfach stillschweigend zu akzeptieren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sir Nails
02.08.2008, 21:31 Uhr

zu: Auffahunfall

Ich habe vor ein paar Tagen einen gebrauchten Honda CRX II für 300 Euro von nem Bekannten gekauft. Hat leider schon 230t km drauf, schnurrt aber noch wie ein Kätzchen. Alterserscheinungen sind klar. Hat nagelneuen TÜV ohne feststellbare Mängel und wenn ich die Tage dazu komme, die Roststellen zu entfernen, dann düften noch so um die 1000 Euro für den Wagen rausspringen, da die "Rennziege" dafür bekannt ist, 250t bis 300t km durchzuhalten. Ich schau also, dass ich den schnellstmöglich wieder verkauft bekomme und mir dann wieder nen 323 (ich liebte mein Auto) zulege.

>>P.S.: hast du kein Schleudertrauma gehabt?<<

Doch doch :-) Hielt sich aber in Grenzen. Den darauffolgenden Tag hatte ich einen etwas steifen Hals und ein wenig Schädelbrummen. Ersteres war nach zwei drei Tagen wieder weg. Also nichts, woraus ich eine Affäre mache.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131

Auf ein Ãœberholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt

Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge

Auf ein Ãœberholverbot, das nach 200 m endet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-036 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-036

Anhalten

Den Mann die Straße überqueren lassen

Blickkontakt aufnehmen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Gegenüber welchen Verkehrsteilnehmern müssen Sie sich besonders vorsichtig verhalten?

Gegenüber Behinderten, Hilfsbedürftigen und älteren Fußgängern

Gegenüber Radfahrern, die durch unsichere Fahrweise auffallen

Gegenüber Kindern