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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kroko
16.07.2008, 19:59 Uhr

Spiegel auf Autobahn abgefahren in Probezeit

Hi,

hatte eben einen Unfall auf der Autobahn. Ich befand mich auf der mittleren Spur und dass andere Auto auf der rechten Spur. Mich erwischte irgendwie ne Windböe von links und ich wurde nach rechts gedrückt und "schwups" war der Spiegel des anderen Autos ab. Also rauf auf den Standstreifen kurz geredet und Polizei verständigt. Es stellte sich raus dass halt der Spiegel ab ist (sah man ja auch deutlich   ) und die Kunststoffzierleiste eine minimale Schicht Kunststoff verloren hat.
Der Polizist meinte dann zu mir dass es halt ne Ordnungswidrigkeit ist welche mich 35 Euro kosten wird neben den Kosten die die Versicherung trägt oder ich selbst übernehme.

Meine Frage nun da es ja ein Unfall mit Sachschaden ist werde ich wohl ein Aufbauseminar machen müssen oder?

mfg Kroko

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
16.07.2008, 20:04 Uhr

zu: Spiegel auf Autobahn abgefahren in Probezeit

Wenn es bei einem Verwarnungsgeld von 35 € bleibt, dann ist der "Fall" Bestrafung damit erledigt.

Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sir Nails
20.07.2008, 01:58 Uhr

zu: Spiegel auf Autobahn abgefahren in Probezeit

Also für die Zukunft: Bei Bagatellen grundsätzlich auf die Polizei verzichten. Du zahlst Strafe und helfen kann dir die auch nicht. Am besten Photos vom Schaden machen, Adressen austauschen und ein Schuldanerkenntnis schreiben bei dem der Schaden vermerkt wird. Beide zeichnen den Schaden gegen. Somit kann der andere nicht hinterher mit großen Kosten kommen (z.B. zerkrazte Tür oder der gleichen; wird gerne gemacht). Den Spiegel zahlst du dann privat. Das kommt dir um ein vielfaches billiger, als es über die Versicherung abzuwickeln, denn diese haut dich in deinen Prozenten hoch. Auf lange sicht also mehr, als ein pippeliger Spiegel.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.07.2008, 14:34 Uhr

zu: Spiegel auf Autobahn abgefahren in Probezeit

»Am besten ( ... ) ein Schuldanerkenntnis schreiben ...«

Das ist so ziemlich das Falscheste, was man nach einem Unfall machen kann.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sir Nails
20.07.2008, 14:58 Uhr

zu: Spiegel auf Autobahn abgefahren in Probezeit

Nein, wieso? Wenn die Schuldfrage klar ist, dann ist es ein probates Mittel. Wenn allerdings beide meinen, im Recht zu sein, dann kann nur die Polizei als objektive Betrachter diese Frage klären. Aber dann geht die Sache eh vor Gericht und man kann sich das in der Tat sparen (bzw. sich selbst damit benachteiligen).

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20.07.2008, 15:46 Uhr

zu: Spiegel auf Autobahn abgefahren in Probezeit

Georg hat vollkommen Recht....

NIEMALS darf ein Schuldanerkenntnis unterschrieben werden. Damit handelt man sich nur Ärger mit der eigenen Versicherung ein ....
Tatsachen können jederzeit unterschrieben werden (z.B.: "Ich kam zu weit nach links und dabei berührten sich die Fahrzeuge...), allerdings niemals mit dem Zusatz einer SCHULDANERKENNTNIS.

Gruß
bs01

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20.07.2008, 15:51 Uhr

zu: Spiegel auf Autobahn abgefahren in Probezeit

»Am besten ( ... ) ein Schuldanerkenntnis schreiben ...«

Wer das tut, den Schaden auf seine Kappe nehmen, der kann den Schaden auch selbst bezahlen. Mit einer Schuldanerkenntnis ist die Versicherung nämlich nicht mehr zur Zahlung verpflichtet.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sir Nails
20.07.2008, 17:54 Uhr

zu: Spiegel auf Autobahn abgefahren in Probezeit

Jetzt habe ich das die ganze Zeit überlesen, was ihr meint. Blos nicht schreiben: Ich bin schuld. Ich meinte damit einen wisch, auf dem draufsteht, was passiert ist und wer welchen Schaden hat und wie der Unfall passiert ist. Erstens mal schützt man sich davor, dass der Gegner hinterher noch mit dem Vorschlaghammer etwas nachhilft, und zweitens mal bleibt ganz klar, wer wem bzw. wie draufgefahren ist. Hinterher wird immer gerne das Gegenteil behauptet. Vorraussetzung dafür ist aber, dass der Gegner ruhig und freundlich bleibt :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
20.07.2008, 17:58 Uhr

zu: Spiegel auf Autobahn abgefahren in Probezeit

Wenn du mit dem Wisch so etwas in dieser Art meinst,

http://www.adac.de/images/Formular%20Europaeischer
%20Unfallbericht_tcm8-70229.pdf


dann sine wir uns wieder einig.

Gruß
bs01

PS: Man beachte vor allen Dingen den Satz oben links unter dem Wort UNFALLBERICHT !!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sir Nails
20.07.2008, 19:57 Uhr

zu: Spiegel auf Autobahn abgefahren in Probezeit

Genau das meinte ich. Mensch mensch, mein Hirn ist momentan nicht ganz auf trab. Ich war auch etwas müde (als ich das schrieb) und das ist mir dann gar nicht weiter aufgefallen :-/

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-137-B / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-137-B

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

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Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

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