carhol
12.07.2008, 22:27 Uhr
zu: Klasse M
zu: Klasse M
Klasse M:Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)
also nein
Drummer
13.07.2008, 09:27 Uhr
zu: Klasse M
Hast Du vielleicht später mal den Autoführerschein gemacht?
Dann darfst Du evtl. auch Quads o.ä. fahren.
Beispiel:
http://www.kymco.de/quad-atv/quads/maxxer-250/tech
nische-daten.html
Dieses Quad ist als Kraftfahrzeug und nicht als Zweirad zugelassen. Somit darfst Du es mit Klasse B bzw. Klasse 3, also dem Autoführerschein fahren.
Georg_g
13.07.2008, 16:21 Uhr
zu: Klasse M
»Habe eine Fahrerlaubnis Klasse M von 1998.«
Die Klasse M gab es doch 1998 noch gar nicht. Falls du die alte Klasse 4 hast, ändert das allerdings nichts, weil auch damit nur Krafträder (also einspurige Kfz.) gefahren werden dürfen.
Eine Ausnahme gibt es, die eigentlich zur Klasse S gehört, die aber unter bestimmten Voraussetzungen auch mit der Klasse M gefahren werden darf, nämlich:
"Dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind".
Das ist z.B. die Piaggio Ape.