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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Micha120
09.07.2008, 21:26 Uhr

Alte Klasse 3

Hallo,
fühle mich etwas überfordert und so recht schlau werde ich aus den gefundenen Beiträgen nicht. Daher bitte ich u Hilfe, auch wenn da Thema oft angesprochen wurde.
In meinem Schein stehen die Klassen BE, C1E, CE,ML. Unter CE (12) 79 (C1E>12000kg, Ls3)
Werde daraus einfach nicht schlau. Darf ich jetzt einen 12t er fahren oder mehr als 12t ? Blicke einfach nicht durch. Bin vor kurzem bei uns in der Polizei Statin gewesen und hab gefragt, 4 Kollegen, grosse Beratung aber kein Ergebniss. Und die sollten es doch wissen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
10.07.2008, 21:35 Uhr

zu: Alte Klasse 3

Du darfst lediglich 7,5 Tonner fahren.

Mit einem einachsigem Anhänger aber könnte die zulässige Gesamtmasse des Zuges eventuell mal 12 t überschreiten.

Da die Klasse C1E jedoch auch nur Züge bis 12 Tonnen zulässige Gesamtmasse erlaubt, ist Dir dieser über 12 Tonnen gehende Teil Deiner alten Fahrerlaubnis Klasse 3, der eigentlich zur Klasse CE gehört, über den Zusatz CE79 in den Führerschein eingetragen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
11.07.2008, 16:55 Uhr

zu: Alte Klasse 3

So erklären das Kollegen:

http://www.schaffenwir.de/hfragen/feklasse3.html

Besitzstandsregelung für Führerscheinbesitzer Klasse 3: Übertragen auf die neuen FE-Klassen bedeutet dies im einzelnen:

Alle Führereininhaber von Kl. 3 alt erhalten auf jeden Fall die neuen Klassen B/ BE und C1/ C1E:
Umfang der Klasse B/ BE und C1/ C1E:
Diese Klassen werden ohne die bisherige max. Achsanzahl für den Zug (also 3) erteilt. Mit dem alten 3-er darf nun also auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen!
Umfang der Klasse C1E:
Kraftwagen zwischen 3,5 u. 7,5 t
Gesamtmasse des Zugs max. 12000 kg
zul. Gesamtmasse Anhänger darf höchstens gleich oder kleiner sein als Leergewicht Zugfahrzeug

Nur auf Antrag kann auch die Klasse C/CE erteilt werden, allerdings mit Einschränkungen:
Zugfahrzeug max. 7,5 t
Achszahl im Zug maximal drei Achsen
max. Gesamtgewicht des Zuges 18,5 t
Wenn die Klasse C/ CE zusätzlich erteilt worden ist, steht folgende Codierungszahl im neuen (Scheckkarten-)Führerschein: CE = 79 (C1E>12000 kg, L 3)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

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Sie dürfen halten zum Be- oder Entladen

Sie dürfen halten, um Mitfahrer aussteigen zu lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-003 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-003

Verkehrszeichen 2

Verkehrszeichen 1

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

An engen und an unübersichtlichen Straßenstellen

Auf Bahnübergängen

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen