vierwald
28.06.2008, 19:28 Uhr
Rechtsfahrgebot
Hallo Leute,
ich bin gerade dabei mir meinen Führerschein zu erarbeiten. Mir hat sich jedoch eine Frage gestellt.
Wenn man auf einer Straße fährt, mit zwei Fahrstreifen, ohne Fahrbahnmarkierungen, und an einer Ampel angelangt, muss man sich zum Geradeausfahren ganz rechts einordnen, da das Rechtsfahrgebot gilt? Und wie müsste man sich bei gleicher Situation beim Linksabbiegen verhalten?
Vielen Dank für eure Antworten
Grüße
vierwald
Drummer
29.06.2008, 10:03 Uhr
zu: Rechtsfahrgebot
Mit Kfz bis 3,5 t zGm hast Du, innerhalb geschlossener Ortschaften, die freie Fahrstreifenwahl.
Also nimmst Du den Streifen (markiert, oder auch nicht), der für Dein zukünftiges Vorhaben am sinnvollsten ist.
Georg_g
29.06.2008, 15:50 Uhr
zu: Rechtsfahrgebot
Die freie Fahrstreifenwahl innerorts gilt nur bei zwei markierten Fahrstreifen. Bei zwei nicht markierten Fahrstreifen gilt weiterhin das Rechtsfahrgebot. Zum Linksabbiegen muss man sich natürlich zur Fahrbahnmitte hin einordnen.
Georg_g
29.06.2008, 16:24 Uhr
zu: Rechtsfahrgebot
Im vorliegenden Fall gibt es aber laut Aussage des TE zwei Fahrstreifen. Deine in roter Fettschrift hervorgehobene Anmerkung, dass ohne Markierungen nur ein Fahrstreifen vorhanden sei, ist nicht richtig.
carhol
29.06.2008, 22:41 Uhr
zu: Rechtsfahrgebot
auszug aus § 7
..... Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt. .....
gibt markierte und nicht markierte fahrstreifen