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28.06.2008, 00:02 Uhr

A (unbeschränkt) Prüfung am Montag...

Hallo,

am Montag habe ich endlich die Prak. Prüfung auf dem Motorrad. Dazu habe ich einige Fragen. Aber vorher zu meiner Vorgeschichte:

Ich komme aus Sri Lanka, bin dort seit ich 14 bin mit dem Moped gefahren, später auch größere Maschinen. Als ich 94 nach Deutschland kam, habe ich zuerst den B Führerschein gemacht. Den Motorradführerschein konnte ich aus finanziellen Gründen nicht machen. Bis vor kurzem hat es sich nicht ergeben und deshalb diese späte Zündung. Von der Fahrpraxis her bin ich noch gut dabei, ich fliege jedes Jahr nach Sri Lanka und fahre dort auch Motorrad. Zu meinem Fahrlehrer habe ich ein bestimmtes Verhältnis, nämlich KEINS. Es findet kaum Kommunikation statt, anscheinend passt ihm alles was ich mache...

Zu meinen Fragen:

-Wie war das doch gleich beim Abbiegen??? Ich habe es immer so gemacht: Zuerst Spiegel, dann Schulterblick, dann Blinker. Beim Abbiegen nach rechts kein Schukterblick mehr, beim Abbiegen nach links kurz vorm Abbiegen erneut Schulterblick.
Ist das so richtig?

-Thema Grundfahraufgaben: In welchem Gang muss ich die Kreise fahren, mein Fahrlehrer sagt, im 2.
Und muss ich in der Prüfung auf öffentlichen Staßen auch Kreise nach rechts fahren wenn der Prüfer es verlangt und Fahrlehrer und Prüfer die Straße überwachen?
Auf den Videos hier steht nämlich nichts vom 2. Gang und das man auf öffentlichen Straßen nur Kreise nach lnks fahren darf.

-Praxisstunden: Ich habe gelesen, dass ich 4 Autobahnfahrten, 5 Landstraßenfahrten und 3 bei Dunkelheit machen muss. Bis jetzt habe ich allerdings keine einzige auf der Autobahn verbracht und auch keine bei Dunkelheit. Darf der Fahrlehrer mir diese trotzdem berechnen?
Bitte keine Moralpredigten, ich möchte nur wissen, ob er diese Stunden berechnen darf, obwohl ich keine einzige genutzt habe?

Vielen Dank!

B_11

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29.06.2008, 10:23 Uhr

zu: A (unbeschränkt) Prüfung am Montag...

Hallo!

Also den Schulterblick solltest Du immer machen, wenn Dein Kfz durch Deinen Willen die Richtung ändert! :-) Ob nach links oder nach rechts...
Den Blinker setzt Du vielleicht besser etwas früher. Es bringt ja niemandem was, wenn Du ihn beim Abbiegevorgang betätigst! Die Anderen sollten sich ja auf Dein Vorhaben einstellen können.

Die Grundfahraufgabe: Kreisfahren
Ich fahre diese Aufgabe auch im zweiten Gang; denn man muß schon ein gewisse Geschwindigkeit haben, um eine Schräglage zu erzeugen. Das ist nämlich der Sinn dieser Aufgabe! Die Schräglage muß erkennbar sein!
Wie rum Du den Kreis fährst entscheidet eigentlich der Prüfer.
Wenn Du es Dir aussuchen kannst, fahr ihn gegen den Uhrzeigersinn, also so, wie Du es beschrieben hast, vorallem auf einer öffentlichen Straße. Ein Auto würde man wohl auch eher so wenden/umkehren, oder?

Dein Fahrlehrer darf Dir das berechnen, was er geleistet hat!
Hat er die vorgeschriebene Pflichtausbildung mit Dir nicht durchgeführt, kann er sie nicht berechnen!!!
Er kann Dich aber auch nicht zur Prüfung vorstellen; denn den Prüfer interessiert nur, ob Du die Sonderfahrten (Pflichtstunden) gemacht hast und ob der Fahrlehrer die Ausbildung als abgeschlossen ansieht! Dies wirst Du vor der Prüfung genauso unterschreiben müssen, wie Dein Fahrlehrer!
Wenn Du es unterschreibst, obwohl Du weißt, daß es nicht stimmt, machst Du falsche Angaben und zahlst Leistungen, die der Fahrlehrer nie erbracht hat!

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