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Typhoon
25.06.2008, 21:36 Uhr
zu: Auffahrunfal wan ist der Vorderman schuld
vllt wenn er ohne grund voll in die eisen geht?.. mfg
Lothar
26.06.2008, 10:22 Uhr
zu: Auffahrunfal wan ist der Vorderman schuld
Ich könnte mir vostellen, dass der Vordermann Schuld bekommt, wenn man nachweisen kann, dass er vorsätzlich gehandelt hat, also den Unfall provozieren wollte.
Oder wenn er ohne Grund eine Vollbremsung hinlegt und die Bremsleuchten beide defekt sind.
Also wirklich nur im Ausnahmefall.
Lothar
Waechter im All
27.06.2008, 02:35 Uhr
zu: Auffahrunfal wan ist der Vorderman schuld
Vorder-, Forder- oder Fohrderman(n) ist nur in einem Fall Schuld: Wenn er dir - während du stehst - rückwärts auf die Motorhaube donnert.
(Genau das ist mir übrigens mal passiert. Ich hatte zum Glück nen Zeugen dafür!)
Alex
01.07.2008, 22:44 Uhr
zu: Auffahrunfal wan ist der Vorderman schuld
Du musst jederzeit die Möglichkeit haben rechtzeitig anzuhalten.
Also: Sicherheitsabstand oder gute Reaktion+Bremsen+Glück
to
01.07.2008, 23:02 Uhr
zu: Auffahrunfal wan ist der Vorderman schuld
Respekt! Obwohl Schreiben wahrlich nicht zu Deinen besonderen Qualitäten gehört, den Führerschein hast Du offenbar trotzdem geschafft.
Halte einfach immer ausreichend Abstand zum Vordermann, dann passiert auch kein Unglück.
Wenn Du mal den Blinker nicht siehst, hast Du dann immer noch ausreichend Reserve.
to
05.07.2008, 22:51 Uhr
zu: Auffahrunfal wan ist der Vorderman schuld
Bleib locker!
Übernimm einfach mal die Verantwortung, wenn Du falsch gehandelt hast. Nicht immer die Schuld bei den anderen suchen. Das reicht schon. Sowas gehört zum Erwachsensein dazu.
Borni
05.07.2008, 23:51 Uhr
zu: Auffahrunfal wan ist der Vorderman schuld
Ich glaube auch es ist besser erst zu blinken und später zu bremsen. Dann braucht Reschwitza und andere nicht so zu erschrecken. Manches ist so leicht aber keiner machts
Waechter im All
08.07.2008, 01:17 Uhr
zu: Auffahrunfal wan ist der Vorderman schuld
@ reschitzara
Deine Geschichte ist ja durchaus glaubwürdig. Ändert aber nix daran: Beim Unfall wärst DU Schuld gewesen, weil Du zu wenig Abstand hattest. Punktum!
@ Peg
Der "Zeuge" war nicht etwa ein "Zeuge", sondern ein echter Zeuge! Anders gesagt: Die Geschichte stimmt tatsächlich!
Ich bin damals (während des Studiums) Taxi gefahren. An diesem Abend stieg mir ein Fahrgast ins Auto, und keine 200 Meter weiter passierte es. Mein Vordermann hielt an, weil er eine Parklücke erspäht hatte, warf den Rückwärtgang ein und gab Stoff. Der hatte nur die Parklücke im Auge, mich hatte der überhaupt nicht auf der Rechnung. Ich stand ebenfalls und hatte hinter mir mindestens ein weiteres Auto. Konnte also nur noch auf die Hupe drücken - hat den aber nicht weiter gestört. Rumms! Kühler im Eimer!
Als die "Behörde" kam, wollte der sich prompt rausreden. Mein Fahrgast hat mir aber den Zeugen gemacht und mir damit vermutlich in der Situation den Arsch gerettet *gg*
Volltreffer
08.07.2008, 12:44 Uhr
zu: Auffahrunfal wan ist der Vorderman schuld
@Reschwitza,
du kritzelst kaum lesbares Geschreibsel dahin und wirfst dann andern vor deine Pamphlete nicht oder nur schwer entziffern zu koennen.
Du faehrst anderen hinten auf die Karre und moechtest denen die Schuld dann zuschieben.
Bei dir sind immer andere an deiner eigenen Unfaehigkeit schuld.
Lass es doch auf einen Prozess ankommen, verklag deinen Vordermann auf Schadenersatz und lass es dir halt vom Richter erklaeren.
Ich prophezeie dir ein schweres, ungerechtes Leben, solltest du nicht endlich fuer dich wirklich Verantwortung uebernhemen lernen.
Sir Nails
17.07.2008, 11:26 Uhr
zu: Auffahrunfal wan ist der Vorderman schuld
@Typhoon
Als Autofahrer ist man grundsätzlich schonmal der Depp. Alleine schon deswegen, weil du ein "Betriebsrisiko" zu tragen hast. Wer also Auto fährt, steht eigentlich schon mit den Zehenspitzen im Knast (etwas überspitzt ausgedrückt). Das hat mein Vater zu spüren bekommen, als er von einem betrunkenen abgeschossen wurde. Die gegnerische Versicherung verweigerte die volle Zahlung und ist damit durchgekommen. Wegen des doch recht hohen Streitwertes waren die Kosten für die Berufung zu hoch gewesen.
Ansonsten hast du eigentlich ganz schlechte Karten. Du brauchst Zeugen (nicht unbedingt die Freundin oder Ehefrau), die angeben, dass das Fahrzeug vor Dir grundlos gebremst hat. Ob die Polizei nun eine Spurensicherung betreibt, oder die Sache wegen des Bürokrams schnell abtut, ist zudem noch ein Faktor. Fehlen einschlägige Bremsspuren des Vordermannes, so lässt sich deinerseits zudem fast nicht belegen, dass der Typ voll gebremst hast. Nachdem auch schon bei kleinen Geschwindigkeiten bereits erhebliche Schäden an Fahrzeugen entstehen, lässt sich noch nicht mal der Geschwindigkeitsunterschied klar feststellen. Kommt es also zu einer Verhandlung, musst du dich auf eine schlecht bewertete Zeugenaussage und möglicherweise einiger weniger Indizien stützen. Das reicht allerhöchstens für eine Teilschuld. Nur wenn du unparteiische Zeugen hast, die den Unfall ebenfalls beobachtet haben (die meisten fahren schnell weg), stehen deine Chancen besser.
Letztendlich gilt aber: Richtgeschwindigkeit ist 130 km/h. Wer schneller fährt, trägt grundsätzlich eine Teilschuld, selbst wenn man objektiv betrachtet nicht verantwortlich ist. Und bei 130 km/h gelten laut Faustregel 65 m Abstand, laut Fahrschulformel sogar 85 m. Wer diese nicht einhält, muss damit rechnen, teil eines Unfalles zu werden, und trägt somit grundsätzlich die Teil-, wenn nicht sogar die volle Schuld.
Schlussendlich: Was meinst du, warum Unfälle durch Auffahren zu verursachen, ein so lukratives Geschäft geworden ist?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-001 / 3 Fehlerpunkte
Hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug haben sich mehrere schnellere Fahrzeuge angesammelt, die nicht überholen können. Was hat der Fahrer des langsameren Fahrzeugs zu tun?
Er muss
- an der nächsten Kreuzung abbiegen
- an geeigneter Stelle den schnelleren Fahrzeugen das Überholen ermöglichen
- seine Geschwindigkeit beibehalten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte
Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?
Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit
Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-112-B / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen nach rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich?
Vor dem Radfahrer abbiegen, weil der motorisierte Verkehr Vorrang hat
Den Radfahrer geradeaus durchfahren lassen
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