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pierre_ju
20.06.2008, 21:57 Uhr
Punktetilgung nach 2 Jahren ???
Hallo Leute...
Ãœber Punktetilgung habe ich schon viel gelesen, aber irgendwie verwirrt mich das ganze...
Sorry, auch wenn schon viel darüber geschrieben steht...
Habe folgende Sachen auf dem Kerbholz:
03/2001 -- Rote Ampel --------------- 3 Points
11/2001 -- Geschwindgk ------------- 1 Point
07/2003 -- Alkohol (0,73 Prom) ------- 4 Points
09/2003 -- Geschwindgk --------------1 Point
12/2004 -- Geschwindgk ------- ------ 4 Points
03/2005 -- Alkohol (0,51 Prom) ------- 4 Points
Summe: 17 Points
--> Ich weiß, das hört sich ganz nach "Pay-Back" an, aber so iss es net...
Nun habe ich letzte Woche einen Antrag für Auszug aus dem VZR in Flensburg gestellt, dieser ergab: -"Keine Einträge"-
Was ist da passiert??? Werden nach 2 Jahren enthaltsamer Fahrweise wirklich -ALLE- Punkte gelöscht???
Hilfe, bin mir sehr unsicher was ich davon halten soll....
Danke im vorraus!!!
bs01
20.06.2008, 22:27 Uhr
zu: Punktetilgung nach 2 Jahren ???
Deine Vermutung ist richtig !!!
Nachdem du "nur" Ordnungswidrigkeiten begangen hast und es doch tatsächlich geschafft hast, 2 Jahre am Stück "sauber" zu bleiben ;-), ist dein Punktekonto wieder auf NULL gesetzt worden .
Gruß
bs01
pierre_ju
20.06.2008, 22:52 Uhr
zu: Punktetilgung nach 2 Jahren ???
Hi,
Danke für schnelle Antwort...
Kann es ja noch gar nicht glauben, da ich ja kurz vorm "Laufen" war...
Mir haben jedoch viele gesagt, das alle 2 Jahre nur 2 Punkte gelöscht werden...
Verstehe ich so:
2007 = 15 Points
2009 = 13 Points
.
.
.
+ 5 Jahre Verjährung
Liegen diese Leute dann falsch???
Drummer
21.06.2008, 09:03 Uhr
zu: Punktetilgung nach 2 Jahren ???
Die Leute ... die Leute ... :-)
Also, es fällt mir relativ schwer, daß ganze System kurz und knapp, aber trotzdem korrekt zu beschreiben:
- Eine neue punktebewertete Ordnungswidrigkeit (Owi) "verfällt" nach 2 Jahren
- Erfolgt eine weitere Owi, wird die alte Owi "mitgezogen". Diese alte Owi (die Punkte daraus) kann dann bis zu fünf Jahre "halten".
Spätestens dann verfällt die Tat.
Du hast alle Punkte der Zeit 03/01 bis 03/05 addiert und das Ergebnis war 17 Punkte. In der Zwischenzeit waren aber Deine ersten Punkten schon verfallen.
Das heißt: Im März 2007 warst Du auf 0 Punkte!
ABER Du befandest Dich bis März 2008 noch in der sogenannten Überliegefrist. Quasi eine Bewährungszeit nach Ablauf der Punkte.
Auch die hast Du anscheinend fehlerfrei überstanden und bist somit 100%ig "resozialisiert".
Klar soweit?
P.S. Info:
(§ 29 Abs. 7 Satz 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) bestimmt, dass die Eintragungen im Verkehrszentralregister nach Ablauf der Tilgungsfristen noch ein Jahr "aufbewahrt" werden. Dies wird als Überliegefrist bezeichnet.
Die Überliegefrist soll verhindern, dass Eintragungen aus dem VZR getilgt werden, obwohl bereits eine erneute Zuwiderhandlung begangen oder eine Entscheidung getroffen worden ist, die eine Tilgungshinderung auslöst, aber erst nach Ablauf der Tilgungsfrist von bereits gespeicherten Entscheidungen an das VZR mitgeteilt wird.
In der Überliegefrist befindliche Entscheidungen werden jedoch nicht in Auskünfte an Behörden (Bußgeldbehörden, Fahrerlaubnisbehörden, Polizei usw.) einbezogen.
Nur wenn eine Privatperson eine Auskunft über sich selbst oder ein beauftragter Rechtsanwalt eine Auskunft über seine Mandantin/seinen Mandanten (Privatauskunft) einholt, müssen auch die bereits in der Überliegefrist befindlichen Entscheidungen bei der Auskunftserteilung berücksichtigt werden. )
pierre_ju
21.06.2008, 10:24 Uhr
zu: Punktetilgung nach 2 Jahren ???
Nun habe auch ich es verstanden und bin auch sehr froh über die "Resozialisierung", denn für mich war es immer ein bangen, denn wie schnell ist man in einer 30 km/h zone zu schnell, wenn man wie ich im Kundendienst 10 h auf dem Bock sitzt und unter Stress steht...
Danke für eure Hilfe!!!!
Drummer
21.06.2008, 10:44 Uhr
zu: Punktetilgung nach 2 Jahren ???
Hier nochmal als Bild! (ohne Gewähr!)
http://img49.imageshack.us/my.php?image=punkteob5.
jpg
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)
Sie dürfen
- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren
- in keinem Fall vorbeifahren
- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-116 / 3 Fehlerpunkte
Wie hoch muss die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit eines Kraftfahrzeugs mindestens sein, wenn man diese Straße benutzen will?
81 km/h
61 km/h
51 km/h
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?
Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie links blinken
Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten
Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben
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