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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern shadow-striker
14.06.2008, 20:30 Uhr

Alter

Hallo Leute,
man kann ja einen 50ccm Führerschein mit 15 machen und darf dann mit 16 50er fahren.

Wie viel vor meinem 16 lebensjahr kann ich mit dem Führerschein beginnen?

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14.06.2008, 22:10 Uhr

zu: Alter

Für Klasse M:

  • Du darfst ein halbes Jahr vor dem 16. Geburtstag mit der Ausbildung anfangen
  • Du darfst frühestens drei Monate vor dem 16. Geburtstag die Theorieprüfung ablegen
  • Du darfst frühestens einen Monat vor dem 16. Geburtstag die Praxisprüfung ablegen
  • Du darfst frühestens am 16. Geburtstag den Führerschein abholen und fahren

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15.06.2008, 18:19 Uhr

zu: Alter

ahh ok vielen dank

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rollin' bassmachine
06.07.2008, 20:14 Uhr

A1

hey leute, wen ich den führerschein a1 mit 16 jahren mache und dann 18 bin , muss ich dann nochmal einen schein machen um eine 125er aufzumachen ??? DANKE

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06.07.2008, 20:37 Uhr

zu: Alter

Du kannst dann die Drosselung auf 80 km/h Höchstgeschwindigkeit entfernen lassen. Dafür brauchst Du keinen neuen Führerschein machen.

Wenn Du sie allerdings auf mehr als 15 PS/ 11KW aufmachen willst, dann brauchst Du einen neuen Führerschein, musst Klasse A machen. Die geht dann die ersten zwei Jahre jedoch nur bis 25 KW/ 34 PS.

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07.07.2008, 18:22 Uhr

zu: Alter

@to: vielen dank ... und wenn jetzt aber mein mobbed mehr als 15 ps hat? und ich keine lust auf den führerscheinklasse a ,dann muss ich nochmal ne drossel einbauen ????

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07.07.2008, 19:22 Uhr

zu: Alter

Klasse A1
Leichtkrafträder ab 50 ccm bis max. 125 ccm, bis maximal 11 kW,
Bei Fahrern unter 18 Jahren: 80 km/h Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit.
Klasse M ist eingeschlossen!

Sollte das Motorrad die o.g. Werte überschreiten ist es Klasse A:
Krafträder mit und ohne Beiwagen, ab 50ccm, Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h, zunächst beschränkt auf max. 25 kW (34 PS)(Klasse Ab), Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,16 kW/kg, nach zwei Jahren prüfungs- u. antragsfreie Aufhebung der Beschränkung.
Direkteinstieg in unbegrenzte Klasse A
ab 25 Jahre (Klasse Au)

Leistungsgewicht Klasse Ab:
Wiegt Dein Mopped 150 kg, so darf es nicht mehr als 24kW (~33PS)haben.
Oder bei 100 kg wären es 16kW (~22PS)

Beim Leistungsgewicht wird das Leergewicht zu Grunde gelegt.

Bei einer Sachs XTC 125, die normal 11kW hat und 144kg wiegt, heißt das also, daß diese Maschine offen, maximal 23,04kW (31,27PS) haben darf um der Klasse Ab zu entsprechen.

Würde man diese Leistungssteigerung durchführen, was ja durchaus üblich ist, bei diesem Motorrad, wäre hier aus der Klasse A1 Klasse A beschränkt geworden!

Was am Fahrwerk und den Bremsen zu ändern ist, weiß ich nicht! Das ist nur ein Rechenbeispiel!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rollin' bassmachine
07.07.2008, 21:02 Uhr

zu: Alter

heißt also im klartext: führerscheinklasse A und die drossle raus oder keinen neuen führerschein, die Drossel drin lassen und immerweiter die scheißhohe (<-- sorry) Versicherung bezahlen.?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
07.07.2008, 23:03 Uhr

zu: Alter

Hohe Versicherung?
Eigentlich steigt die Versicherung doch, je höher die Leistung ist, oder bin ich da jetzt auf dem Holzweg?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rollin' bassmachine
08.07.2008, 14:25 Uhr

zu: Alter

Ne ne du hast schon recht. aber: bei einer gedrosselten 125er zahlt man im jahr zwischen 600 und 800euro steuern . wenn die gleiche maschine offen ist zahlt man nur noch ca 190 ... die versicherungen gehen eben davon aus das jugendliche von 16 bis 18 jahren ziemlich heizen... und deshalb die hohen beiträge... und wenn man sein geld nur mit ferienjobs verdienen kann und keine eltern hat die einem etwas dazu zahlen ... dann können 600 euro schon echt ein haufen kohle sein. aber meine einschätzung   war schon richtig oder ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
12.07.2008, 01:16 Uhr

zu: Alter

Nicht ganz richtig, für LKR bis 125 ccm wird keine Kfz-Steuer fällig, für Kräder ab dem ersten ccm!

ZB eine ältere Vespa P 125 X, das DIng hat einen Kfz-Brief, ist als Krad beschrieben und steuerpflichtig!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-106 / 3 Fehlerpunkte

Was kommt nach diesen Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-106

Ein Gefälle in 800 m Entfernung

Ein Gefälle von 800 m Länge

Eine Steigung in 800 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B

Vorsichtig an dem stehenden Pkw vorbeifahren, weil plötzlich Gegenverkehr auftauchen könnte

Den Radfahrer erst hinter dem stehenden Pkw überholen

Den Radfahrer in Höhe des stehenden Pkw zügig überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001

Auf Vorfahrt

- an allen Kreuzungen und Einmündungen dieser Straße

- bis zum Ortsende

- nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung