Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern leandre
10.06.2008, 19:38 Uhr

Halteverbot?

es geht um die straße, in der ich während der arbeit manchmal parke, wenn ich nix anderes finde.. eigentlich steht dort ein parkverbotsschild, welches später durch ein halteverbotsschild abgelöst wird. seit gestern ist nicht nur der eine diagonale strich zu finden, sondern das schild ist mit ein zweiten gegendiagonalen strich überklebt. sieht auf den ersten blick aus wie halteverbot, ist aber ein orangefarbener aufkleber, der über das gesamte schild geht..

wie soll ich mich verhalten? ist das ein "durchgestrichenes" parkverbot???

DANKE für schnelle antworten!!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
10.06.2008, 21:45 Uhr

zu: Halteverbot?

»eigentlich steht dort ein parkverbotsschild«

Das halte ich für unwahrscheinlich. Immerhin gibt es dieses Zeichen in der StVO schon seit 1971 nicht mehr.
Irgendjemandem vom Strassenbauamt müsste das eigentlich in den vergangenen 37 Jahren aufgefallen sein.

Wenn es jetzt mit Klebeband durchgestrichen wurde, dann vermute ich mal: Es geschah deshalb, weil die Schrauben völlig verrostet sein dürften und die Abschraubeaktion nicht zum Erfolg führte.

Du kannst ja schon mal spekulieren, wann das Relikt aus grauer Vorzeit gesprengt werden wird.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
11.06.2008, 12:11 Uhr

zu: Haltverbot?

Um es mit der korrekten Fachtherminologie zu sagen: Das im Volksmund Parkverbot genannte Zeichen 286 heißt richtig "eingeschränktes Haltverbot" â EURO“ und zwar ohne e zwischen "Halt" und "verbot".

Die korrekte Bezeichnung mag nicht so wichtig sein, wichtig wird vielmehr sein, dass es irgendwann Geld kosten wird. Ist ein halt ein Rechenbeispiel, jahrelang Parkuhr oder hin und wieder erwischen lassen ;-)

Aimee

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Vor Bordsteinabsenkungen

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-017 / 3 Fehlerpunkte

Welche Folgen kann es haben, wenn man unter Einwirkung von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) ein Kraftfahrzeug führt?

Geld- und/oder Freiheitsstrafe

Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot

Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist