durbanZA
05.06.2008, 11:09 Uhr
zu: 2. Verstoß
Du wirst eine Einladung zu einer verkehrspsychologischen Beratung bekommen; Du musst daran nicht teilnehmen, durch Teilnahme werden aber zwei Punkte getilgt.
Beim nächsten A- Verstoß wird die Fahrerlaubnis entzogen und es wird eine Sperrfrist bis zur Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis verhängt; in der Regel sind das drei Monate.
Vor Neuerteilung kann die Fsst eine MPU verlangen.
Wenn zwischen Entziehung und Neuerteilung weniger als 2 Jahre liegen, müssen die Prüfungen nicht nochmal gemacht werden.
Die Neubeantragung kosten m.W. so ca. 120- 150€.
mfG
Durban
Chriss
05.06.2008, 18:36 Uhr
zu: 2. Verstoß
Erstmal Danke wird der Führerschein dann sofort entzogen oder kann man das selber bestimmen wann man den abgibt.
Mfg
Chriss
05.06.2008, 21:06 Uhr
zu: 2. Verstoß
Wenn mir jetzt der 3 Verstoß passieren würde, dann wird mir ja die Fahrerlaubnis entzogen was wäre denn wenn ich deswegen mine Arbeit verlieren würde, würde dies ein Rolle spielen???
Danke
durbanZA
05.06.2008, 22:32 Uhr
zu: 2. Verstoß
» Wenn mir jetzt der 3 Verstoß passieren würde, dann wird mir ja die Fahrerlaubnis entzogen was wäre denn wenn ich deswegen mine Arbeit verlieren würde, würde dies ein Rolle spielen??? «
Nein. Von einem Fahrverbot kann in absoluten Ausnahmefällen zugunsten einer höheren (idR doppelten) Geldbuße abgesehen werden; der Entzug der Fahrerlaubnis (und darum würde es sich im vorliegenden Fall handeln) ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben und nicht abwendbar.
Gerade derjenige, der zwingend auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist, sollte so fahren, dass er sie nicht verliert, ihre Wichtigkeit ist demjenigen ja schon vor dem Verstoß bekannt.
Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist sofort per Anordnung wirksam, der Termin kann nicht frei gewählt werden.
In diesem Fall folgt die Entziehung, sobald die Fahrerlaubnisbehörde von dem rechtskröftig gewordenen VErstoß erwährt. Das ist oft so ca. 3-4 Wochen nach Rechtskraft der Bußgeldbescheides.