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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alela
02.06.2008, 18:14 Uhr

Probezeitverlängerung?

Probezeitverlängerung?

Mir ist wegen einem Unfall die Probezeit um 2 weitere Jahre verlängert worden.
Wenn ich einen 3. Verstoß habe in der verlängerten Probezeit, wird dann ab dem 3. Verstoß die Probezeit bis zum Enzug der Fahrerlaubnis diese Zeit hinten angehängt? Ich weiß zwar daß die Entzugszeit hinten angehängt wird, also die 3 Monate, aber ob es ab dem Verstoß zählt weiß ich nicht. Für eine kompetente Antwort wäre ich dankbar.

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02.06.2008, 20:49 Uhr

zu: Probezeitverlängerung?

"Hinten angehängt" ist vielleicht etwas zu kompliziert ausgedrückt.
Es ist lediglich so, dass Die Probezeit während des Entzuges ruht, davor und danach läuft sich ganz normal.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-003 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich, wenn ein Bus an einer Haltestelle hält und Warnblinklicht eingeschaltet ist?

Nur mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren, nötigenfalls anhalten

Warten, wenn Fahrgäste behindert werden könnten

Beim Vorbeifahren durch ausreichenden Abstand eine Gefährdung von Fahrgästen ausschließen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-029-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-029-B

Ich darf erst als Letzter in die Kreuzung einfahren

Ich darf als Erster fahren

Ich muss den roten Pkw durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich