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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Samy1991
15.05.2008, 17:54 Uhr

Grundfahraufgabe

Hi Leute,

hatte heute meine Prüfung und bin durchgefallen... zu unrecht wie ich finde. Ich habe anscheinend beim parallel einparken nicht genügen nach hinten geschaut.
Ich hatte keine Ahnung warum ich die Aufgabe noch mal machen sollte - ich kannte diese Situation ja auch nicht. Ich war der Meinung das man wenn man eine Aufgabe versaut das gesagt bekommt!
Muss das etwa gesagt werden?

Als zweites etwas kleineres meinte er ich habe gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen... habe die Linie aber nicht berührt und es war auch noch Platz nach links. Ist das dann auch schon falsch. Man könnte ja dann den streifen nur 2m breit machen wenn man ihn nicht ausnutzen darf!

MfG Samy

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
15.05.2008, 23:08 Uhr

zu: Grundfahraufgabe

das findest du aber nur alleine. beides sind gründe zum n.b.
rechtsfahrgebot heisst nicht, dass du irgendwo rechts fahren darfst, sondern möglichst weit rechts fahren musst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Samy1991
16.05.2008, 17:45 Uhr

zu: Grundfahraufgabe

Ich hab wirklich top eingeparkt nur anschein nicht genügend hinten zur scheibe raus geschaut. Das heißt nicht das ich garnicht geschaut hab. Habe öfters den Seitenspiegel benutzt, wobei ich beim ersten versuch fertig geparkt habe musste nicht einmal korrigieren...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern *Marie182*
16.05.2008, 19:41 Uhr

zu: Grundfahraufgabe

habe auch nicht so wirklich hinten raus geguckt viel mehr in den spiegel trotzdem bestanden

..zum Seitenbeginn

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Sie müssen

- die Unfallstelle absichern

- den Verletzten Hilfe leisten

- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-101 / 3 Fehlerpunkte

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