Samy1991
15.05.2008, 17:54 Uhr
Grundfahraufgabe
Hi Leute,
hatte heute meine Prüfung und bin durchgefallen... zu unrecht wie ich finde. Ich habe anscheinend beim parallel einparken nicht genügen nach hinten geschaut.
Ich hatte keine Ahnung warum ich die Aufgabe noch mal machen sollte - ich kannte diese Situation ja auch nicht. Ich war der Meinung das man wenn man eine Aufgabe versaut das gesagt bekommt!
Muss das etwa gesagt werden?
Als zweites etwas kleineres meinte er ich habe gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen... habe die Linie aber nicht berührt und es war auch noch Platz nach links. Ist das dann auch schon falsch. Man könnte ja dann den streifen nur 2m breit machen wenn man ihn nicht ausnutzen darf!
MfG Samy
carhol
15.05.2008, 23:08 Uhr
zu: Grundfahraufgabe
das findest du aber nur alleine. beides sind gründe zum n.b.
rechtsfahrgebot heisst nicht, dass du irgendwo rechts fahren darfst, sondern möglichst weit rechts fahren musst.
Samy1991
16.05.2008, 17:45 Uhr
zu: Grundfahraufgabe
Ich hab wirklich top eingeparkt nur anschein nicht genügend hinten zur scheibe raus geschaut. Das heißt nicht das ich garnicht geschaut hab. Habe öfters den Seitenspiegel benutzt, wobei ich beim ersten versuch fertig geparkt habe musste nicht einmal korrigieren...
*Marie182*
16.05.2008, 19:41 Uhr
zu: Grundfahraufgabe
habe auch nicht so wirklich hinten raus geguckt viel mehr in den spiegel trotzdem bestanden