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bolek
01.05.2008, 14:47 Uhr
Verjährung von Punkten
Hallo an alle!
Ich hab da noch mal´ne Frage. Und zwar hab ich jetzt mal in meinen Unterlagen nachgeschaut, wann ich wieviel Punkte bekommen habe und irgendwie kein gutes Gefühl.
Hier ist meine "kriminelle Karriere":
11/2001 Geschwindigkeitsüberschr.=1Punkt
03/2002 Geschwindigkeitsüberschr.=3Punkte
03/2003 Rotlichtverstoß =4Punkte
05/2003 Geschwindigkeitsüberschr.=1Punkt
10/2004 Geschwindigkeitsüberschr.=1Punkt
08/2006 Geschwindigkeitsüberschr.=1Punkt
Und jetzt bekomme ich wieder 1Punkt wegen Geschwindigkeitsüberschreitung. Jaja, ich weiß selbst dran schuld.. Ich hab in den Foren gelesen,dass nach spätestens 5Jahren die Punkte verfallen. Stimmt das o. hab ich dann schon 12Punkte auf mein Konto? Das beunruhigt mich ein bissl und ich spiele mit dem Gedanken an ein Aufbauseminar teilzunehmen.
Bitte helft mir! Habt ihr eine Ahnung wie das gerechnet wird?
LG
Crashkid
01.05.2008, 16:20 Uhr
zu: Verjährung von Punkten
Nach zwei Jahren werden die Punkte automatisch getilgt.
Das gilt aber nur für Punkte aufgrund von Ordnungswidrigkeiten.
Gab's die Punkte für Straftaten, dauert es fünf Jahre, bis sie wieder gelöscht werden.
Bei Alkoholsündern werden die Punkte erst nach zehn Jahren aus dem Register gelöscht.
Die automatische Tilgung funktioniert nach dem Bewährungsprinzip:
Die Punkte verfallen nur, wenn in der Zwischenzeit keine neuen angesammelt werden.
Wird man erneut auffällig, muss man auch entsprechend länger auf den Abbau wartenâ EURO¦
Mal ganz dreist aus einem anderen Forum kopiert ;-)
http://www.juraforum.de/forum/t72625/s.html
Demnach wärst du dann wohl bei 12. Du solltest eventuell versuchen zwei Jahre ordnungsgemäß zu fahren.
bolek
01.05.2008, 20:37 Uhr
zu: Verjährung von Punkten
Erstmal danke für deine Antwort!
Ich hab aber auch in anderen Foren gelesen, dass nach 5 Jahren die Punkte "verjährt" sind??
durbanZA
02.05.2008, 01:40 Uhr
zu: Verjährung von Punkten
Punkte aus Verkehrsordnungswidrigkeiten werden nach 2 Jahren getilgt.
Diese Tilgung wird aber durch neu dazukommende Punkte gehemmt, die Tilgung also verzögert. Spätestens werden diese Punkte dann aber nach 5 Jahren getilt.
Zu beachten ist, dass für die Eintragung der Punkte die Rechtskraft der Entscheidung (also z.B. des Bußgeldbescheides), nicht der Tattag entscheidend ist.
Sollten sich also die von Dir angegebenen Daten tatsächlich auf die Rechtskraft beziehen, komme ich auf folgendes:
A) 11/2001 +1P eigentlicher Tilgungstermin 11/2003. Tilgung gehemmt durch B).
B) 03/2002 +3P eigentlicher Tilgungstermin 03/2004. Tilgung durch C) gehemmt.
C) 03/2003 +4P eigentlicher Tilgungstermin 03/2005. Tilgung durch D) gehemmt.
D) 05/2003 +1P eigentlicher Tilgungstermin 05/2005. Tilgung durch E) gehemmt.
E) 10/2004 +1P eigentlicher Tilgungstermin 10/2006. Tilgung durch F) gehemmt.
F) 08/2006 +1P eigentlicher Tilgungstermin 08/2008. Tilgung wird durch aktuellen Verstoß gehemmt.
G) 11/2006 -1P Tilgung der Punkte aus A)
H) 03/2007 -3P Tilgung der Punkte aus B)
I) 03/2008 -4P Tilgung der Punkte aus C)
J) 05/2008 -1P Tilgung der Punkte aus D).
Da komme ich summa summarum auf 2 Punkte zzgl. der aktuellen Sache, oder hab ich mich verrechnet?
Der Punktestand kann beim KBA auch kostenlos erfragt werden.
mfG
Durban :)
Georg_g
02.05.2008, 17:02 Uhr
zu: Verjährung von Punkten
Du hast jetzt im Moment entweder 2 oder 3 oder 4 Punkte, abhängig davon, ob die Punkte von 5/2003 schon getilgt wurden und ob der neue Punkt schon eingetragen wurde. Spätestens in einigen Wochen ist beides der Fall (Tilgung des alten Punktes, neuer Punkt kommt hinzu), sodass du dann 2 Punkte hast.
Voraussetzung ist, wie durban schon schrieb, dass obige Datumsangaben die Rechtskraft betreffen. Anderenfalls könnte auch noch die 4 Punkte von 3/2003 hinzukommen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-111 / 3 Fehlerpunkte
Während der Hauptverkehrszeiten verbraucht Ihr Fahrzeug im Stadtverkehr mehr Kraftstoff als sonst. Warum?
Weil häufiger gebremst und beschleunigt werden muss
Weil öfter in höheren Gängen gefahren werden muss
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B / 3 Fehlerpunkte
Wozu darf der rechte Seitenstreifen benutzt werden?
Zum Befahren mit langsamen Fahrzeugen
Zum Halten und Parken
Zum Ãœberholen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-102 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Halten verboten?
Auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen
Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen
Vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken
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