Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bananensplit
28.04.2008, 16:37 Uhr

Motorrad drosseln

Hallo Gemeinde,

also ich bekomme hoffentlich im Mai endlich meinen Motorradführerschein. Motorrad steht auch schon in der Garage, aber leider mit NOCH 50 PS. Die Drossel habe ich schon hier und werde die dann auch mit hilfe eines Bekannten einbauen, um das Motorrad auf 34 PS zu bekommen.
Nun aber meine eigentlichen Fragen. Nachdem die Drossel eingebaut worden ist, muss man nehme ich an zum Tüv, um den ordnungsgemäßen Einbau bestätigen zu lassen. Weil ohne Bestätigung kann ja jeder einfach sagen, dass die Drossel drinne ist, obwohl dies gar nicht stimmt. Um zum Tüv zu kommen, muss ich aber nehme ich an vorher das Motorrad anmelden. Da ich ja sonst nich zum Tüv damit fahren darf. Das Motorrad ist dann ja theoretisch schon gedrosselt. Aber ich nehme an ohne Tüv Gutachten erkennt das Straßenverkehrsamt die Drosselung nicht und es wird zunächst als ungedrosselt angemeldet. Das heißt ich selber dürfte dann mein Motorrad gar nicht zum Tüv fahren, weil das ja dann in den Papieren als ungedrosselt eingetragen steht. Wenn ich dann doch beim Tüv irgendwie ankommen sollte, erstellt der Tüv sein Gutachten und gibt sein OK (sagen wir einfach mal). Danach müsste ich dann wieder zur Zulassungsstelle und das Motorrad als gedrosselt anmelden. Erst DANN ist das in den Papieren als gedrosselt eingetragen und ich darf es offiziell fahren. Dies wäre alles sehr zeitaufwendig und kostenintensiv.

Hoffe das ganze klingt jetzt nich allzu kompliziert. Auch wenn ihr nicht jeden Satz verstanden habt, hoffe ich, dass ihr das Problem, das ich meine verstanden habt. Wie regelt man das denn normal mit der Drossel und der Anmeldung beim Amt? Habt ihr evtl. schon selber so etwas gemacht??

Um viele Antworten wäre ich dankbar.

Bananensplit   

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
28.04.2008, 16:42 Uhr

zu: Motorrad drosseln

Also ich hab mein Bike auf den Anhänger gestellt und zur Werkstatt gefahren. Die haben dann die Drossel eingebaut und den Tüv erledigt. 2 Tage später bin ich dann wieder mit dem Anhänger zur Werkstatt und habs wieder abgeholt. Danach habe ich es angemeldet :-)

Ging ganz einfach =P

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bananensplit
28.04.2008, 16:48 Uhr

zu: Motorrad drosseln

Das Problem ist, dass ich keinen Anhänger habe =D An die Möglichkeit habe ich natürlich auch schon gedacht. Naja vielleicht mal bei nem Nachbarn anfragen, ob die nen Anhänger haben :P

Aber wenn ich die Drossel selber einbaue und der Tüv die nur kontrollieren muss, dürfte ich doch da bleiben und das direkt wieder mitnehmen, wenn die fertig sind oder?

Danke für die schnelle Antwort Crashkid =)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kleine881
02.05.2008, 17:03 Uhr

zu: Motorrad drosseln

Hast du denn niemanden in deinem Bekanntenkreis, der einen unbeschränkten Führerschein der Klasse A hat?
Also ich habe mein Motorrad letztes Jahr von einem guten Freund ungedrosselt zur Werkstatt fahren lassen und die Drosselung einbauen lassen, welche dann direkt vom TÃœV abgenommen wurde.
Besteht diese Möglichkeit nicht auch bei dir?

Einen schönen Tag wünsche ich noch! :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bananensplit
03.05.2008, 09:45 Uhr

zu: Motorrad drosseln

Habe inzwischen auch einen Bekannten gefunden, der einen Anhänger hat. Er meint wir fahren dann mal gemeinsam zum Tüv.

Trotzdem danke für eure Antworten =)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-118 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-118

Mit einer Erweiterung der Fahrbahn auf drei Fahrstreifen

Mit plötzlichem Bremsen der Vorausfahrenden

Mit einem Stau

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie haben sich versehentlich rechts eingeordnet, obwohl sie nach links abbiegen möchten. Wie dürfen Sie weiterfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-102-B

Geradeaus

Nach rechts

Nach links, sobald die Ampel dafür "Grün" zeigt