Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern abram2
25.04.2008, 10:17 Uhr

wichtige fragen frankreich

hey ihr lieben,
ich mache diesen sommer urlaub in fröönkreich


Im internet hab ich folgendes gelesen...

Höchstgeschwindigkeiten
Autobahn 130 km/h, bei Regen 110 km/h. Autostraßen 110 km/h. Landstraßen 90 km/h, bei Nässe 80 km/h, innerorts 50 km/h. Fahranfänger, die noch keine 2 Jahre die Fahrerlaubnis besitzen, fahren außerorts höchstens 80 km/h, auf Autobahnen höchstens 110 km/h.

1.ich habe meinen führerschein seit nov.06.gilt das auch für deutsche bürger ??


2.werden navis dort kontrolliert bezügl. der poi warner?

3.ist mittlerweile dieses bußgeldabkommen zwischen deutschland und frankreich irgendwie zustande gekommen?muss ich zahlen wenn ich im schlimmsten falle geblitzt werde und die rechnung nach deutschland reinflattert?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
25.04.2008, 11:10 Uhr

zu: wichtige fragen frankreich

zu 1) ja
zu 2) ja
zu 3) nein, gilt noch nicht.
im regelfall wirst du aber an ort und stelle angehalten, die strafen sind erheblich höher als in d-land. wenn du nicht zahlen kannst wird das fahrzeug als pfand einbehalten.

Kategorie 4 (90 bis 375 EURO)
Beispiele: Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Halten oder Parken auf Busfahrspuren; Gefährdendes Halten oder Parken; Überholverstöße; Vorfahrtmißachtung; Rotlichtverstöße; verbotene Fahrmanöver auf Autobahnen; Fahrzeugüberladung; Fahren ohne Gurt oder Helm.
Kategorie 5 (1500 EURO)
Beispiele: Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50 km/h, Mitführen oder Verwenden von Radarwarngeräten; erneuter Verstoß gegen Vorschriften der 4. Kategorie (Geschwindigkeit, Vorfahrt, Rotlicht usw.); Fahren ohne Fahrerlaubnis. Diese Verstöße werden von Tribunal de police (Amtsgericht) abgeurteilt.


Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern abram2
25.04.2008, 14:10 Uhr

zu: wichtige fragen frankreich

hey,
aber normalerweise sind anfänger doch die,mit dem A-Aufkleber hinten am pkw.

sagen wir mal ich fahre auf der autobahn in frankreich mit 130 (erlaubt 130) und die halten mich zufällig an.
d.h. ich müßte verdammt viel pech haben,wenn die das datum auf meinem lappen überprüfen obwohl.

weisst du eigentlich wo das genau steht,dass das auf für ausländische bürger gilt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
25.04.2008, 14:17 Uhr

zu: wichtige fragen frankreich

» weisst du eigentlich wo das genau steht,dass das auf für ausländische bürger gilt? «

Das liegt daran, dass es sich nicht um eine fahrerlaubnis-, sondern straßenverkehrsrechtliche Norm handelt.

Grundlage ist Article R10-6 der code de la route (Danke, Georg :)):

» Sous réserve du respect des limitations de vitesse plus restrictives édictées en application du présent code, les conducteurs titulaires depuis moins de deux ans du permis de conduire sont tenus de ne pas dépasser les vitesses maximales suivantes :
1° 110 kilomètres/heure sur les sections d'autoroutes où la limite normale est fixée à 130 kilomètres/heure ;
2° 100 kilomètres/heure sur les sections d'autoroutes où cette limite est plus basse, ainsi que sur les routes à deux chaussées séparées par un terre-plein central ;
3° 80 kilomètres/heure sur les autres routes. ( ... ) «


Also unabhängig von Aufkleber oder Land. Wäre das ganze eine Art probezeitliche Auflage, die im französischen Äquivalent der FeV gründen würde, wäre das für deutsche Fahranfänger nicht relevant.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
25.04.2008, 14:24 Uhr

zu: wichtige fragen frankreich

Habe mir meine obige Antwort nochmal durchgelesen und halte sie selbst für unverständlich, also noch ein kleiner Nachtrag:

Es ist so: Würde in dem französischen Gesetz, das probezeitrelevante Dinge regelt, etwas sinngemäß stehen wie "Probezeitler haben sich an folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten...", so wäre klar, dass die Regelung nur solche Fahrer betrifft, die sich -aus Sicht des französischen Rechts gesehen- in der Probezeit befinden, also keine ausländischen Fahranfänger.

Allerdings ist es so, dass hier im französischen Äquivalent zur deutschen StVO sinngemäß steht: "Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis nicht länger als zwei Jahre haben...".
Hier ist also allein das Alter der Fahrerlaubnis entscheidend. Also gilt die Begrenzung auch für ausländische Fahranfänger, die aber, wie Du schon richtig sagst, keiner Kennzeichnungspflicht unterliegen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
25.04.2008, 15:24 Uhr

zu: wichtige fragen frankreich

Am besten du fährst einfach schön langsam und vorsichtig. So werde ich es auch handhaben wenn ich in 4 Wochen nach Dänemark fahre.

70 Teuonen wollen die für Fahren ohne Licht am hellichten Tag! Und bis zu 270 Euro für 20 km/h zu schnell fahren. Da lob ich mir doch unseren deutschen Bußgeldkatalog ;-))

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
25.04.2008, 17:38 Uhr

zu: wichtige fragen frankreich

Stimmt, wir sind wirklich verwöhnt, und es gibt Leute, die da von "Abzocke" reden :)

Pass gut auf in Dänemark, die stehen hinter jedem Baum!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
25.04.2008, 17:59 Uhr

zu: wichtige fragen frankreich

»Grundlage ist Article R10-6 der code de la route (Danke, Georg :)):«

Bitte sehr. Hatte ich das nicht mal im VP-Forum geschrieben? Komischerweise finde ich den Beitrag weder mit der dortigen Suchfunktion, noch mit Google. Wie hast du den Beitrag denn gefunden?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern abram2
25.04.2008, 21:06 Uhr

zu: wichtige fragen frankreich

ne leute,ich werd nie und nimmer auf der autbahn in france mit 110 kmh fahren oder weniger.
(dauer von hier zum atlantik sind fast 11 stunden-davon die meiste zeit in frakreich)

dieses risiko geh ich lieber ein.
wenn ich erwischt werde,dann ist das so ,als ob ich in lotto gewonnen hätte.

ich werde mich an die erlaubten geschwindigkeiten halten.aber nicht an die eines fahranfängers

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
26.04.2008, 00:00 Uhr

zu: wichtige fragen frankreich

du kennst das franz. autobahnbsystem?

etliche mautstellen an denen du herausgewunken werden kannst ?
zwischen den mautstellen polizei mit radar und laser, zivilfahrzeuge.

ausserdem macht es zeitlich nicht viel aus ob du mit 110 oder 130 km/h fährst.

nachher nicht heulen wenn die urlaubskasse leer ist

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
26.04.2008, 02:11 Uhr

zu: wichtige fragen frankreich

» Bitte sehr. Hatte ich das nicht mal im VP-Forum geschrieben? Komischerweise finde ich den Beitrag weder mit der dortigen Suchfunktion, noch mit Google. Wie hast du den Beitrag denn gefunden?
«


Suchbegriffe: Frankreich +Fahranfäger ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
26.04.2008, 08:37 Uhr

zu: wichtige fragen frankreich

Ich kann es mir nicht vorstellen, dass die dich, wenn du 130 fährst und keinen Aufkleber hinten drauf hast, anhalten...
Als ich vor ein paar Jahren in Frankreich war, bin ich davon ausgegangen, das gelte für mich nicht...ist auch nichts passiert.

Navis mit POI Warner brauchst du aber dort drüben eh nicht, da auf den Autobahnen rechtzeitig durch große Schilder vor den Blitzern gewarnt wird ;) Dort steht auch nochmal, wie schnell du fahren darfst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
26.04.2008, 14:40 Uhr

Frage zu Dänemark

Hab nochmal eben ne Frage:

Wenn ich mit einem Anhänger unterwegs bin der auf 100 km/h zugelassen ist, darf ich damit dann in Dänemark auch 100 fahren? Oder trotzdem nur 80?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
26.04.2008, 15:19 Uhr

zu: wichtige fragen frankreich

In Dänemark gilt für Pkw mit Anhänger eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die deutsche 100er Zulassung ist eine rein nationale Regelung und hat im Ausland keine Bedeutung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
26.04.2008, 16:12 Uhr

zu: wichtige fragen frankreich

Ok, habe ich mir schon gedacht, dass das nur für Deutschland gilt.

Bist du dir sicher dass in Dänemark nur 70 km/h mit Anhänger erlaubt sind? Ich dachte das wäre auf 80 erhöht worden als auch die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 110 auf 130 angehoben wurde.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
26.04.2008, 16:21 Uhr

zu: wichtige fragen frankreich

Ich habe die Information auch nur ergoogelt, und da waren es 3 oder 4 Seiten, auf denen 70 km/h stand. Wenn die Höchstgeschwindigkeit erst vor Kurzem angehoben wurde, kann es natürlich sein, dass alle besuchten Seite diesbezüglich veraltet sind.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
26.04.2008, 16:25 Uhr

zu: wichtige fragen frankreich

Ok, scheinbar lagen wir beide nicht ganz falsch ;-)


Cars with a trailer with or without brakes/heavy vehicles weighing more than 3,5 t :

Built-up areas 50 km/h

Outside built-up areas 70 km/h

Motorways 80 km/h

Quelle: http://www.trafikken.dk/wimpdoc.asp?page=document&
amp;objno=20853#Speed


Die sollten es wissen :-))

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B

Die Fahrbahnbegrenzung darf auf keinen Fall überfahren werden

Links von der Fahrbahnbegrenzung darf nicht gehalten werden

Langsame Fahrzeuge müssen möglichst auf dem Seitenstreifen fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hinter dieser Straßenkuppe rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B

Es kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt

Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden

Dort kann ein Fahrzeug liegen geblieben sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-003 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit Fahrbahnvereisung rechnen?

Auf Brücken

Auf Strecken, die durch Wald führen

Auf stark befahrenen Strecken