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08.04.2008, 13:19 Uhr

Gblitzt mit Sonder und Wegerechten

Tach zusammen Kollege und ich waren neulich unterwegs zu einem Notfalleinsatz mit Licht und Horn. An der ersten Ampelkreuzung machts *Blitz*. Gestern ist der Brief von der Stadt eingetrudelt in dem steht das es egal ist ob wirs Blauhorn anhatten oder nicht und wir us desderwegen zu Verantworten hätten.

Jetzt meine Frage kann ja wohl nich ganz sein oder??? Sind ja nicht in den VAE wo sich alle Blauhörnener an roten Ampel anstellen müssen und die Geschw. nicht überschreiten dürfen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
08.04.2008, 13:40 Uhr

zu: Gblitzt mit Sonder und Wegerechten

In so einem Fall einfach Widerspruch einlegen. Wenn es sich um einen wirklichen Einsatz gehandelt hat, dann bestehen auch irgendwo Aufzeichnungen darüber!

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08.04.2008, 13:45 Uhr

zu: Gblitzt mit Sonder und Wegerechten

Hmm haben wir gemacht Leitstelle hat uns die Einsatzaufzeichnung gegeben. Naja Bisherige hammer war aber Einsatz Innenstadt Fussgängerzone + absolutes Halte und Parkverbot Wir und der Kollege vom NEF Funzeln aufm Dach angelassen Pol ebenfalls halbe Stunde später zurück zum Auto alle drei Strafzettel Polizei allerdings mit erheblicher Behinderung ( zerissen und weggeschmissen , Beschwerde ) Ich weiß echt nicht ob die ihr Hirn früh zum Dienst mitnehmen dürfen *kopfschüttel*

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08.04.2008, 14:28 Uhr

zu: Gblitzt mit Sonder und Wegerechten

Gegen den Bußgeldbescheid Einspruch mit Verweis auf § 35 StVO einlegen, kein Problem.
Oft erkennt man das Sondersignal auf dem Blitzerphoto nicht. Daher ist es gar nicht so fern, daß die Behörde ersteinmal aktiv wird.

» Wenn es sich um einen wirklichen Einsatz gehandelt hat, dann bestehen auch irgendwo Aufzeichnungen darüber! «

Dem ist -zumindest was den Rettungsdienst angeht, von anderen Einrichtungen weiß ich es nicht- oft nicht so.

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08.04.2008, 15:05 Uhr

zu: Gblitzt mit Sonder und Wegerechten

Doch Doch die gibt es dank datenübertragung gibt es zeitpunkt Alarm zeitpunkt übernahme ob mit/ohne Blauhorn usw


Leiter des Referats hat vor ner halben Stunde angerufen um sich zu entschuldigen und hat gemeint O-Ton: " Zereiss den wisch und gut is "

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08.04.2008, 17:05 Uhr

zu: Gblitzt mit Sonder und Wegerechten

Blaulichtfahrer, erklär mir das mal bitte mit der Datenübertragung oO

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09.04.2008, 07:42 Uhr

zu: Gblitzt mit Sonder und Wegerechten

Also wir bekommen die Daten nicht mehr mündlich durchgesagt sondern per FMS/2??(nich ganz sicher) auf unser Display im Fahrzeug geschickt

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09.04.2008, 17:52 Uhr

zu: Gblitzt mit Sonder und Wegerechten

Wir haben wohl etwas aneinander vorbei geredet :)

Ich meinte einfach, daß es bei weitem nicht so ist, daß jede Sonderrechtsfahrt genau protokolliert wird.
Wir kriegen auch die Daten aufs Display. So weit so gut. Für einen Außenstehenden sind die Fahrten aber nicht nachvollziehbar.

Für die Anfahrt zur Einsatzstelle entscheidet die Leitstelle aufgrund der Einsatzmeldung über die Inanspruchnahme von Sonderrechten.
Das steht dann natürlich auf dem Display, auf der Depesche und später auch auf dem Protokoll. Die Wegstrecke kann allerdings in vielen Fällen nicht nachvollzogen werden, vorallem, wenn das Einsatzfahrzeug nicht von der Wache startet, sondern unterwegs angesprochen wird und die Leitstelle nicht genau weiß, von wo aus es den Einsatz übernimmt.

Auf der Patientenfahrt entscheidet der Transportführer über die Inanspruchnahme von Sonderrechten. In vielen Fällen wird die Leitstelle darüber nicht informiert. Die Inanspruchnahme lässt sich dann später nur auf dem Einsatzprotokoll wiederfinden.

Auf Verlegungsfahrten ist es am schwierigsten: Ein fremdes Fahrzeug fährt durch irgendeinen Ort mit Sosi. Davon bekommt keiner was mit. IdR vermerkt der Betreiber des Einsatzfahrzeuges die Inanspruchnahme wiederrum auf seinem Protokoll, aber das ist ja nur Orga-intern.
Wenn also jemand in Flensburg eine rote Ampel überfährt, um einem Fernstrecken- KTW Platz zu machen, nützt es ihm ja nichts, wenn diese Sosi- Fahrt irgendwo in Kempten, am "Heimatort" des Fahrzeugs, im Fahrtenbuch auftaucht.

Daher sollte man sich möglichst, wenn es drauf ankommt, möglichst viele Details vom Einsatzfahrzeug merken.

mfG
Durban :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
10.04.2008, 11:11 Uhr

zu: Gblitzt mit Sonder und Wegerechten

die aufzeichnung muss da sein. eine blaulichtfahrt ist immer anzumelden.
also sehe ich da auch kein problem. musst halt hinterher nachweisen. der radarkasten kann schliesslich nicht den zweck einer fahrt einordnen :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
10.04.2008, 22:02 Uhr

zu: Gblitzt mit Sonder und Wegerechten

» die aufzeichnung muss da sein. eine blaulichtfahrt ist immer anzumelden. «

siehe oben. Viele Blaulichtfahrten werden nicht angemeldet; und selbst wenn ist nur bekannt dass ein Sonderrechtsfahrzeug unterwegs ist, aber nicht, wo es fährt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-003 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit Fahrbahnvereisung rechnen?

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