kleenJenny222
04.04.2008, 18:49 Uhr
Begleitperson beim B17
Hallo,
ich habe seit 3 Wochen den Führerschein mit 17.
Bisher läuft auch alles ganz gut ;-)
Nun meine Frage, auf meiner Fahrerlaubnis steht, dass die Begleitperson nicht mehr als 0,5 Promille haben darf! Kann mir jemand sagen wie die Strafe aussieht wenn der Begleiter mehr Alkohol im Blut hat?
Gilt dies dann gleich als "Fahren ohne Fahrerlaubnis"? Und wer wird da bestraft? Ich kann ja schlecht einschätzen wieviel mein Begleiter wirklich getrunken hat.
Kann es sein, dass ich dann gleich an Aufbauseminar machen müsste? Oder ist das eher nur ne "kleinigkeit"? Werde ich "bestraft" oder mein Begleiter??
Die Frage ist rein aus Interesse ;-)
Vielleicht kann mir ja jemand helfen ...
gruss, kleenjenny222
Drummer
04.04.2008, 19:01 Uhr
zu: Begleitperson beim B17
Welche Folgen hat es, wenn der Begleiter eine BAK von 0,5 Promille oder mehr hat oder andere Auflagen nicht erfüllt?
Die Folgen hat in erster Linie der Fahrerlaubnisinhaber (Also DU!) zu tragen: Seine Fahrerlaubnis muss widerrufen werden. Der Begleiter begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG.
Quelle:
http://www.jpastor.de/html/info_bf_17.html
jules17
04.04.2008, 19:08 Uhr
zu: Begleitperson beim B17
Da aber beim Begleiter kein Alkoholtest angeordnet werden darf, kann streng genommen nur die Weiterfahrt untersagt werden. Konsequenzen gibt es keine (außer man ist so blöd und bläst freiwillig ins röhrchen)
Trotzdem bitte nur in nüchterner Begleitung fahren!
durbanZA
04.04.2008, 20:59 Uhr
zu: Begleitperson beim B17
Wenn der Beifahrer alkoholisiert ist, fällt er als Begleiter weg.
Das Fahren ohne Begleitperson kostet ein gebührenpflichtiges Bußgeld iHv 50 Euro, die Gebühren betragen idR 20 - 25 Euro.
Desweiteren wird 1 Punkt im VZR eingetragen. die Fahrerlaubnis wird widerrufen, vor Wiedererteilung muß ein Aufbauseminar absolviert werden.
mfG
Durban