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Efreet
04.04.2008, 07:38 Uhr
Alte Damen und die Geschwindigkeit
Da in letzter Zeit viele Fragen bezüglich Recht und Unrecht in gewissen Verkehrssituationen, vor allem der mehr oder weniger vorhandenen Teilschuld für Autofahrer, habe ich hier auch mal einen Fall.
Folgendes ist mir gestern passiert.
Klassische Rechts vor Links - Situation.
Ich bin in der 30er Zone mit ca. 20 km/h gefahren, da die Strasse recht eng ist und ich mich schon der Kreuzung näherte.
Ca. 10 m vor der Kreuzung, kommt von links eine ältere Dame um die Ecke, und zwar ziemlich flott (ca 15 km/h).
Rechts und Links neben mir absolut kein Platz zum irgendwie ausweichen, also habe ich natürlich gebremst und stand.
Die alte Dame war aber ihres Untersatzes nicht mehr so ganz Herr und fuhr mir (langsamer werdend) ans Nummernschild. Dann lag sie erstmal auf dem Boden.
Ich bin natürlich ausgestiegen, habe ihr hochgeholfen, das Fahrrad aufgestellt - den Sattel wieder gerade gerichtet und mich erkundigt ob alles in Ordnung sei.
Naja, der Dame geht es gut, von meinem Nummernschild ist höchstens etwas Dreck abgebröselt. Soweit so gut.
Um auf die eigentliche Frage zu kommen:
Hätte sich die Dame z.B: die Hand gebrochen als sie umfiel, hätte ich dann Mitschuld?
Oder zähle ich hier, da ich schon stand, als Objekt wie beispwielsweise eine Mauer?
Lambo-Benni
05.04.2008, 12:18 Uhr
zu: Alte Damen und die Geschwindigkeit
Stelle Dir vor, das wäre ein junger Rennradfahrer gewesen... wäre es da nicht eindeutig seine Schuld?
Vor dem Gesetz sind alle gleich!
Crashkid
05.04.2008, 12:41 Uhr
zu: Alte Damen und die Geschwindigkeit
Also mehr als rechtzeitig anhalten kannst du ja auch nicht machen. Und es wird wohl kaum ein Richter erwarten können, dass du schnell den Rückwärtsgang einlegst um der Oma auf ihrem Drahtesel Platz zu machen.
Ich habe auch einmal eine ähnliche Situation erlebt. Allerdings waren wir beide auf dem Fahrrad unterwegs. Ich fuhr recht zügig auf einem durchgehenden, schnurgeraden Radweg. Eine Frau fortgeschrittenen Alters kreuzte diesen von links und fuhr mir dabei ins Fahrrad. Hinterher meinte sie ich sei schuld und hat die Polizei gerufen.
Naja, sie musste hinterher den Lackschaden an meinem Rad bezahlen...
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Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift "BITTE FOLGEN". Für wen gilt dies?
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