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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Myu
28.03.2008, 12:43 Uhr

Dauer der Prüfung

Hallo,
ich werde nächsten Monat meinen Abschluss machen und habe danach 2 Monate freizeit befohr ich die nächste Schule besuche.
Ist es in dieser Zeit möglich meinen Führerschein zu machen? Wie lange braucht man dafür im durchschnitt?
Ich bräuchte den Führerschein um die weiterführende Schule zu besuchen da diese weiter entfehrnt ist und ich mir eine Wohnung nur schwer leisten kann
danke im vorraus für jegliche antwort
Myu

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
28.03.2008, 18:36 Uhr

zu: Dauer der Prüfung

Bei uns ist es so, daß wir die ganzen benötigten Unterlagen des Fahrschülers ein- oder zweimal die Woche zum Straßenverkehrsamt geben und somit für den FS den Führerscheinantrag stellen.

Danach sind diese Papiere für ca. 4-6 Wochen unterwegs:
- Bearbeitung beim SVA
- nach Flensburg (zum KBA)
- nach Berlin (zur Bundesdruckerei)
- dann kommen sie zurück und der TÜV erstellt einen Prüfauftrag

Wenn wir den Prüfauftrag in die Fahrschule bekommen, kannst Du zur Theoretische Prüfung gehen.
Vorausgesetzt: Du hast während der Zeit die Theoriestunden absolviert und Deine Fehlerpunkte, in den Fragebögen sind so gering, daß man Dich zur Prüfung zulassen kann!
Während der Theorieausbildung beginnst Du natürlich auch mit dem Fahren!

Durchschnittlich muß man BEI UNS schon mit einer Ausbildungsdauer von ca. 3 Monaten mindestens rechnen!

In anderen Threads hab ich gelesen, daß die Papiere auch schon mal bis zu 15 Wochen unterwegs sind!
Ich denke, daß das von der Größe der Stadt abhängt wo Du wohnst!

_______________________________________
Zu den benötigten Unterlagen gehören:
- Kopie des Persos
- Kopie des Führerscheins (wenn schon vorhanden)
- Nachweis der Teilnahme am Kurs: Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Sehtest (vom Optiker)
- Passfoto

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009

Auf den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs

Auf ein Verbot für Fahrrad- und Mofa-Fahrer

Auf einen Sonderweg für Fußgänger