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26.03.2008, 16:32 Uhr

Unfall auf Parkplatz

Halli Hallo,
folgender Vorfall hat sich gestern auf einem Großparkplatz hinter einem Gebäude abgespielt.

Ich schildere es aus der Perspektive des Fahrzeugs A das auf den Parkplatz auffährt. Fahrzeug A fährt an der rechten Seite des Gebäudes vorbei.

Fahrzeug B kommt aus den Parkplätzen herausgefahren und fährt gegen die fordere linke Seite des Fahrzeugs A aus Sicht des Fahrzeugs A. Fahrzeug A ist mittig auf dieser Straße gefahren. Es befinden sich keine Fahrbahnmakierungen auf dieser Straße, die deutlich zeigen wo genau die rechte Seite der Fahrbahn ist und wo die linke Seite. Polizei meint Rechtsfahrgebot, also ist Fahrzeug A schuldig. Fahrzeug B wollte nach rechts abbiegen.

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Stimmt das denn, das Fahrzeug A Schuld hat und nicht Fahrzeug B wegen rechts vor links?

Ich meine mich Erinnern zu können, wenn man auf eine Vorfahrtsstraße auffährt und nach rechts abbiegen will, trotzdem auf den Verkehr von Rechts zu Achten hat. Es kann ja sein, dass ein Fahrzeug gerade am Überholen ist und deshalb auf die Gegenfahrbahn muss. Da greift doch auch nicht das Rechtsfahrgebot, weil man sich im Moment des gerade stattfindenden Überhohlvorganges auf der linken Seite der Straße befindet oder? (Nur mal jetzt als Beispiel um meinen Gedankengang von oben nachvollziehen zu können)

Danke für eure Antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
26.03.2008, 19:12 Uhr

zu: Unfall auf Parkplatz

Hab sowas im Fernsehn schon mal gesehen. Da hat die Polizei auch das Fahrzeug "A" wegen Rechtsfahrgebot verantwortlich gemacht.
Anscheinend wird davon ausgegangen, dass, wenn alle sich an das rechtsfahrgebot hält, man ohne weiteres rechts abbiegen kann.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte

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Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-020-B / 3 Fehlerpunkte

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