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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rosenkohl
13.03.2008, 17:27 Uhr

Ab wann darf ich Fahrstunden nehmen?

Hallo.

Ich würde gerne mal wissen ab wann ich Fahrstunden nehmen darf. Bei mir ist es so: Bin mit der Theorie fast fertig. Muss aber erst in 2 Wochen noch den Erste Hilfe Kurs machen und halt danach erst die ganzen Papiere wegschicken. Jetzt wollte ich wissen, ob ich mit den Fahrstunden anfangen darf, BEVOR ich dir Papiere weggeschickt habe. Würde nämlich gerne jetzt schnell mit den Fahrstunden anfangen (natürlich erstmal schauen wann der Fahrlehrer Zeit hat) weil ich nur noch 4 Monate habe bis zu meinem Geburtstag =)
Also: dürfte ich theoretisch schon fahren bevor die Papiere weg sind oder noch nicht?

Danke für die Antwort.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
13.03.2008, 18:31 Uhr

zu: Ab wann darf ich Fahrstunden nehmen?

klar darfst du fahren. Hab ich auch so gemacht. Solange du dann bald die Papiere abschickst. (dauert teilweise bis zu 6-8 Wochen!)
Erst wenn die Papiere wieder da sind, darfst du zur Prüfung. Aber bis dahin hast du ja noch genug Zeit.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
14.03.2008, 14:28 Uhr

zu: Ab wann darf ich Fahrstunden nehmen?

Das hängt von Deinem Fahrlehrer ab. Sinn macht es zwar wenig, mit den Fahrstunden schon anzufangen, wenn die Papiere noch nicht einmal unterwegs sind. Aber wenn er gerade Zeit hat...

Frag ihn halt!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-102 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verkehrszeichen gibt Vorfahrt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-102

Verkehrszeichen 3

Verkehrszeichen 2

Verkehrszeichen 1

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-006 / 3 Fehlerpunkte

Ihr Kraftfahrzeug verliert etwas Öl. Wie viel Trinkwasser kann bereits durch einen Tropfen Öl ungenießbar werden?

Bis zu

- 600 Liter

- 50 Liter

- 1 Liter

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung