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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Irene87
29.02.2008, 16:14 Uhr

Führerschein in Griechenland

Hi,
Also ich sehe schon dass es hier einige Leute gibt die richtig Ahnung haben und nachdem ich schon diverse Institutionen (auf)gesucht hab, die mich jedoch von einem zum anderen weitergereicht haben wende ich mich nun an euch:
Ich bin Griechin, in Deutschland geboren, mit doppelter Staatsbürgerschaft, 20 Jahre alt und würde gerne meinen Führerschein machen.
In Griechenland. Nachdem ich weiss dass dort der Führerschein nur max. knapp 1000 Euro kostet und in Deutschland erheblich mehr.
Von Verwandten weiss ich dass ich um den Führerschein in Griechenland machen zu können, eine griechische Steuernummer brauche und einen Wohnsitz.
Nun stellt sich mir die Frage nachdem ich ja Griechin bin und auch in Griechenland gemeldet (sonst wär ich doch keine Staatsbürgerin) habe ich doch automatisch einen Wohnsitz in Griechenland bzw. kann mir ja dann auch eine Steuernummer holen oder?
Ich erhoffe mir natürlich klare Antworten doch wäre auch über Tipps bzw. Anlaufstellen zufrieden die mir darüber Klarheit verschaffen könnten überglücklich.
Weiss jemand wer für mich zuständig ist?

Muss ich mich denn auch evtl. in D abmelden im KVR, in G anmelden und das ganze nach 6 Monaten (?) umkehren?

Vielen Dank im Vorraus!

Irini/Irene

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
29.02.2008, 17:04 Uhr

zu: Führerschein in Griechenland

»... und auch in Griechenland gemeldet (sonst wär ich doch keine Staatsbürgerin) habe ich doch automatisch einen Wohnsitz in Griechenland bzw. kann mir ja dann auch eine Steuernummer holen oder?«

Im deutschen Fahrerlaubnisrecht spielt nur der Wohnsitz eine Rolle, nicht die Staatsangehörigkeit. Nach deutschem Recht (und ich vermute, dass es nach GR-Recht auch so ist), ist die Staatsangehörigkeit auch nicht unmittelbar an den Wohnsitz gekoppelt: Ein Deutscher, der ins Ausland zieht, behält zunächst mal seinen deutschen Pass und ein Grieche, der nach Deutschland zieht, behält seinen griechischen Pass.

Völlig unabhängig von deinen beiden Pässen gilt, dass du einen GR-Führerschein, der auch in D anerkannt werden soll, nur dann machen kannst, wenn du zum Zeitpunkt des Erwerbs deinen Erstwohnsitz in GR hattest.

Abmelden, in GR anmelden und dort mind. ein halbes Jahr wohnen sollte funktionieren (vorbehaltlich anderslautender GR-Bestimmungen, denn wie man dort an eine Steuernummer kommt bzw. ob man die dort zum Führerscheinerwerb tatsächlich benötigt, weiß ich nicht).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
29.02.2008, 18:48 Uhr

zu: Führerschein in Griechenland

Hmm...
Ist zwar nicht Deine Frage, aber ich sehe den finanziellen Vorteil nicht so ganz!

Ich meine, Du mußt ja auch ein paar Wochen da sein und erstmal dahin fahren/fliegen u.s.w.

Aber mal ganz davon abgesehen, ist ja Deine Sache, hab ich mal gehört, daß in Griechenland die gleichen Grundsätze gelten wie hier.
Böse (griechische!) Zungen behaupten, die Griechen hätten die deutschen Gesetze und Verordnungen nur kopiert und übersetzt. :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Irene87
03.03.2008, 08:13 Uhr

zu: Führerschein in Griechenland

Vielen Dank erst mal für eure Antworten!
Jetzt kann ich mit den neu gewonnenen Informationen mich auch endlich etwas gezielter bewegen.
@Drummer:
Nun, der finanzielle Vorteil ist schon vorhanden, da die Flüge nun wirklich billig sind, ich dort wohnen kann und bis mitte April Semesterferien in meiner Uni sind:)
Die Frage ist nur ob die Prozedur des Ab/Anmeldens die Sache wirklich wert ist. Denn wenn das wieder ein "typisch" deutscher bürokratischer Gang ist, dann Prost Mahlzeit! (nach meinen Erfahrungen dauert alles im KVR etwas länger als unbedingt nötig)

Dennoch vielen Dank für eure Antworten!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
03.03.2008, 20:47 Uhr

zu: Führerschein in Griechenland

Genau das ist der Punkt!
Und...
Der sogenannte Führerscheintourismus wird hier arg kritisch beäugt!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-103-B / 3 Fehlerpunkte

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