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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DiViN
29.02.2008, 14:39 Uhr

Mokick od. Quadmokick drosseln zum Mofa

Ich beabsichtige ein Quad (45 km/h) zu kaufen welches mit dem Führerschein der Klasse -M- (früher Klasse -4-) zu führen wäre.
Von der FS-Klasse her wäre dies also ein Mokick.
Mokicks (Roller) lassen sich per Drosselung auf 25 km/h Geschwindigkeit begrenzen. Sie sind also mit Mofa-FS (bei vor 1964 geborenen auch ohne FS) zu führen.
Meine Frage ist nun: Darf ich ein auf 25 km/h gedrosseltes Quad auch mit Mofa-Führerschein führen?
Ein dreirädriges Mofa neueren Typ's und Datums habe ich schon gesehen !!!
An einer Zulassung nach Breite oder Spur sollte
es also nicht scheitern.
Für jede weiterführende Hilfe, Antwort und/oder Lösung zu diesem Problem wäre ich sehr dankbar.

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29.02.2008, 16:44 Uhr

zu: Mokick od. Quadmokick drosseln zum Mofa

»Ich beabsichtige ein Quad (45 km/h) zu kaufen welches mit dem Führerschein der Klasse -M- (früher Klasse -4-) zu führen wäre.
Von der FS-Klasse her wäre dies also ein Mokick.«


Nein, ein Quad gehört entweder zur Klasse S oder zur Klasse B. Da die Klasse S in der Klasse M nicht eingeschlossen ist, darf man ein Quad auch nicht mit Klasse M fahren.

»Darf ich ein auf 25 km/h gedrosseltes Quad auch mit Mofa-Führerschein führen?«

Nein, da ein Mofa nach amtlicher Definition einspurig ist. Für ein Quad mit 25 km/h wäre also auch die Klasse S erforderlich.

»Ein dreirädriges Mofa neueren Typ's und Datums habe ich schon gesehen !!!«

Spezialfälle gibt es immer, so auch Motorroller mit einer Art hinteren "Zwillingsbereifung". Die können dann noch als "einspurig" im gesetzlichen Sinne gelten, obwohl sie es in technischer Hinsicht nicht sind. Welche Fahrzeugart das dann ist, lässt sich der Betriebserlaubnis entnehmen. Mir selbst sind keine dreirädrigen Mofas bekannt.

Quads sind aber immer vierrädrig und somit nicht mehr einspurig.

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