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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern d3rd3vil
10.02.2008, 11:08 Uhr

Wieviele Ãœbungsstunden vor Pflichtstunden?

Hallöle!

Dies ist keine Standardfrage ("Wieviele Stunde brauche ich denn??"), sondern es geht um folgendes   

Momentan hab ich 3 Stunden hinter mir, die aber allesamt keine Pflichtstunden waren, laut Fahrlehrer. Er hackt ständig irgendein Zeugs ab (hat geblinkt usw.) und wenn alles abgehakt ist, könne ich die Prüfung angehen.

Dann fragte ich ihn mal, wann denn die Pflichtstunden kommen, da sagte er in ca. 8-10Stunden!
Muss ich jetzt tatsächlich erst 8-10Stunden absolvieren, um dann zu den Pflichtstunden "zugelassen" zu werden?

Kann man nicht einfach mit den Pflichtstunden beginnen und dann zum Schluss halt nochmal Stunden draufhauen, wenn man nicht gut genug fährt? Oder ist das alles die Entscheidung des Fahrlehrers und ich kann da nix machen?

Denn was ist, wenn ich nach den 8Stunden sehr gut fahren kann! Dann soll ich erst noch 12 Pflichtstunden durchhauen? Das wäre die typische Geldmacherei!

Oder wie gesagt, ist das alles ne Fahrlehrerentscheidung und ich kann da nix machen? Dann lass ich das halt auf mich zukommen...

Danke für eure Hilfe   
d3rd3vil

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
10.02.2008, 11:35 Uhr

zu: Wieviele Ãœbungsstunden vor Pflichtstunden?

»Dies ist keine Standardfrage ("Wieviele Stunde brauche ich denn??") ...«

Doch, das ist die übliche Standardfrage, nur etwas anders formuliert.

»Momentan hab ich 3 Stunden hinter mir, die aber allesamt keine Pflichtstunden waren, ...«

Soll der Fahrlehrer dir denn auf der Autobahn erklären, wie man schaltet und kuppelt? Das Einparken, das Wenden und die Gefahrenbremsung auch auf der Autobahn? Die Stunden, die du derzeit absolvierst, nennen sich "Grundausbildung", und die sind auch Pflicht. Das, was du Pflichtstunden nennst, heißt eigentlich Sonderfahrten.

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10.02.2008, 11:40 Uhr

zu: Wieviele Ãœbungsstunden vor Pflichtstunden?

Die Sonderfahrten behandeln unter anderem Dunkelfahrten und Landstraßenbefahrung!

Landstraßen bin ich in der ersten Stunden langefahren und die 1. Dunkelfahrt hatte ich auch schon in der 3. Stunde! Wieso sollte man das jetzt nicht als "Sonderfahrt" werten? Das kann ich dann jeweils nochmal 3 mal machen oder was?

Und zu den 12 Sonderfahrten zählen auch die 6 "Stadtfahrten" und ja die hätte er direkt ab der 1.-3. Stunde beginnen können und nicht erst nach 8-10Stunden wie ers scheinbar vor hat -_-

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern d3rd3vil
10.02.2008, 11:59 Uhr

zu: Wieviele Ãœbungsstunden vor Pflichtstunden?

Hehe worauf willst du jetzt eigentlich hinaus? Ja ich bin 45 Minuten NUR von Dorf zu Dorf gefahren, ob dus glaubst oder nicht!

Und die Dunkelfahrt war von halb 7 bis nach 7, da war es von Anfang an VOLLKOMMEN dunkel....

Das ist Abzocke und damit muss ich wohl leben....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
10.02.2008, 12:08 Uhr

zu: Wieviele Ãœbungsstunden vor Pflichtstunden?

Im Winter ist es nicht ungewöhnlich, dass man eine Übungsstunde bei Dunkelheit macht. Das ist dann aber noch lange keine Nachtfahrt im Sinne der gesetzl. Vorschriften. Da das deine 3. Fahrstunde war, hattest du sicherlich genug mit den üblichen Problemen eines Fahranfängers zu tun: abwürgen, falscher Gang, falsches Abbiegen, Fehler bei der Vorfahrt und vieles mehr. Da blieb dann wohl kaum noch Zeit für die Nachtfahrt-typischen Lehrinhalte, wie Benutzen von Fernlicht und wieder abblenden, richtige Blicktechnik bei Dunkelheit etc.

»Und zu den 12 Sonderfahrten zählen auch die 6 "Stadtfahrten"«

Nein. Die 12 Sonderfahrten sind 5 Ãœberland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern d3rd3vil
10.02.2008, 12:18 Uhr

zu: Wieviele Ãœbungsstunden vor Pflichtstunden?

Mhhh echt? Ja stimmt, da hab ich falsche Informationen bekommen...

Stadtfahrt oder son Kram gehört gar nicht zu den Sonderfahrten, damit wäre die Sache quasi geklärt :D

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schoki
10.02.2008, 14:35 Uhr

zu: Wieviele Ãœbungsstunden vor Pflichtstunden?

Lass Dir von Deinem FL eine Ausbildungsdiagrammkarte zeigen. Da steht alles drauf, was Du können musst, um zu den Sonderfahrten "zugelassen" zu werden.

Das ist keine Abzocke, das steht sogar im Gesetz drin.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern d3rd3vil
11.02.2008, 12:39 Uhr

zu: Wieviele Ãœbungsstunden vor Pflichtstunden?

Jop er hakt ständig irgendwelche Dinge ab, unter anderem geblinkt, geglotzt....:D

Er sagte wenn ich all das könnte, wär ich für die Prüfung bereit, nicht für die Sonderfahrten!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Efreet
12.02.2008, 09:32 Uhr

zu: Wieviele Ãœbungsstunden vor Pflichtstunden?

Verstehe das Problem auch nich so ganz.
Immerhin musst du ja irgendwie das Fahren lernen. Und ob die Übungsstunden (bzw. Grundausbildung) nun vorher oder nachher statt finden ist zumindest für deinen Geldbeutel egal.

Ich wär zumindest ziemlich baff gewesen wenn ich mich zum ersten mal ins Fahrschulauto gesetzt hätte und es hiesse "und nun auf die Autobahn".

Mein Fahrlehrer war ziemlich kulant und hat mir die Nachfahrten komplett "gestrichen". Soll heissen er hat später die ein paar Übungsfahrten zu den Nachfahrten umgeschrieben, da ich zu 90% sowieso gefahren bin, wenn es schon dunkel war bzw. noch dunkel war. Hat je nachdem eben auch Vorteile im Winter seine FE zu machen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
12.02.2008, 12:28 Uhr

zu: Wieviele Ãœbungsstunden vor Pflichtstunden?

>> ein paar Ãœbungsfahrten zu den Nachfahrten umgeschrieben <<

und dafür auch den höheren preis in ansatz gebracht, also für nicht erbrachte leistung geld kassiert - echt kulant von DIR.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Efreet
13.02.2008, 09:27 Uhr

zu: Wieviele Ãœbungsstunden vor Pflichtstunden?

Wieso kulant von MIR?

Hätte er das nicht getan, hätte ich die Nachtfahrten noch einmal extra machen müssen und dazu bezahlt.

Hm... Betrug?
Laut Gesetz muss ich wärend der Fahrausbildung, als Pflicht, Nachtfahrten absolvieren.
Da fast alle Ausbildungsfahrten bei Nacht waren, sehe ich da keinen Verstoss.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lillie
13.02.2008, 10:46 Uhr

zu: Wieviele Ãœbungsstunden vor Pflichtstunden?

Efreet, da versteh ich Holger sehr wohl:
Lass Dir von ihm mal erklären, was der Unterschied zwischen Fahren bei Nacht und einer Nachtfahrt ist...

Ich habe meine übrigens im Juni gemacht (Kl.A) - sie ging um 22 Uhr los, und ich kann mich erinnern, dass sie mir sehr viel gebracht hatte... es ging bei dieser Fahrt tatsächlich nur um das Verhalten im Dunkeln und entspr. war auch die Strecke ausgewählt...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Efreet
13.02.2008, 11:15 Uhr

zu: Wieviele Ãœbungsstunden vor Pflichtstunden?

Dann soll er mir es erklären :)

Ich kann mir im Moment nicht vorstellen, wo der Unterschied zwischen Nachtfahrt, und Nachtfahrt sein soll ;)

Ob ich nun im Juni um 22 Uhr fahr, oder im Januar um 6 Uhr morgens und auch 20 Uhr abends. Dunkler wirds nicht.
Und Verhalten im Dunkeln, wie man mit Gegenverkehr umgeht, worauf man schaun sollte etc. war da von Anfang an Thema.

Aber vll. gibt es ja noch eine andere Erklärung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
13.02.2008, 12:55 Uhr

zu: Wieviele Ãœbungsstunden vor Pflichtstunden?

es geht um die lerninhalte. warst du z.b. auf der autobahn ? oder einfache frage: wie schnell darfst du nachts mit abblendlicht ago fahren ?

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Efreet
13.02.2008, 13:29 Uhr

zu: Wieviele Ãœbungsstunden vor Pflichtstunden?

Autobahn weiss ich nicht mehr, ist auch schon ne weile her. Landstrasse ja.

Die genau vermittelte Zahl kann ich dir ganz erhlich nicht mehr sagen.
Aber bei Sichtweite von 60 - 70 m durch das Abblendlicht (eher 60 m). Wenn man dann Bremsweg und Reaktionsweg mit einbezieht sinds um die 60 km/h.
Wahrscheinlich sinds dann nur 50km/h.

Aber wie ich mich bei Gegenverkehr verhalte, sagt mir zumindest mein gesunder Menschenverstand. Und die Regel des Ablendlicht tritt im Normalfall auch nur bei Gegenverkehr in Kraft, da sonst mit Fernlicht gefahren wird.

Aber da dann noch ne anschliessende Frage von mir, die ich jetzt ganz ehrlich nicht (mehr) weiss. Wie ist es wenn nun einer vor mir fährt, mit eingeschaltenem Fernlicht?
Sagen wir er fährt 100 km/h (was er ja kann da Fernlicht), ich aber kein Fernlicht benutzen kann da er vor mir fährt. Muss ich den Abstand dann so sehr vergrössern bis ich selbst mit Fernlicht fahren kann, oder gilt ein quasi verlängertes Sichtfeld durch meinen Vordermann?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Efreet
13.02.2008, 14:05 Uhr

zu: Wieviele Ãœbungsstunden vor Pflichtstunden?

Ja das ist ja schon klar.
Ich verstehe nur nicht wo der Unterschied besteht, ob der Fahlerer mir nun sagt "so jetzt machen wir eine Nachtfahrt" oder nach der Stunde gesagt wird "das war eine Nachtfahrt" - wenn der Inhalt der Gleiche ist.

Ob das nun Betrug oder sonstwas ist kann ich nicht beurteilen. Wenn überhaupt dann war es Betrug bzw. falsche Ausbildung an mir.

Ich werde auch weiterhin Nachts am liebsten fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
13.02.2008, 14:16 Uhr

zu: Wieviele Ãœbungsstunden vor Pflichtstunden?

Es ist ja in Ordnung, wenn du während dieser Fahrten auch die spezifischen Lerninhalte einer Nachtfahrt durchgenommen hast. Nicht in Ordnung ist es aber, wenn die erste, zweite, dritte Fahrstunde, bei der ein Fahrschüler mit der Bedienung des Fahrzeugs noch völlig überfordert ist, zur Nachtfahrt deklariert wird, nur weil es draußen zufällig dunkel war. Folgende Aussage von dir lässt zumindest den Verdacht aufkommen, dass das bei dir so ähnlich abgelaufen sein könnte:
"Mein Fahrlehrer war ziemlich kulant und hat mir die Nachfahrten komplett "gestrichen"."

Entweder du hast Nachtfahrten im Sinne der Vorschriften absolviert, dann wurden sie auch nicht "komplett gestrichen". Oder du bist nur ein paar mal herumgegurkt als es zufällig dunkel war. Dann hat dein Fahrlehrer nicht nur gegen die Vorschriften verstoßen, sondern du hast auch den Fahrstundenpreis für die Nachtfahrten bezahlt, ohne die entsprechende Leistung dafür bekommen zu haben.

Und möglicherweise hat dein FL auch noch ein paar Übungsstunden als Autobahnfahrt deklariert, denn du schreibst ja:
"Autobahn weiss ich nicht mehr, ist auch schon ne weile her."
Normalerweise sollte man sich auch noch nach längerer Zeit daran erinnern, dass man mal auf der Autobahn war.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Efreet
13.02.2008, 14:37 Uhr

zu: Wieviele Ãœbungsstunden vor Pflichtstunden?

""Autobahn weiss ich nicht mehr, ist auch schon ne weile her."
Normalerweise sollte man sich auch noch nach längerer Zeit daran erinnern, dass man mal auf der Autobahn war. "

Nee, so meinte ich das nicht. Ich meinte, ob ich wärend der Nachtfahrt auf der Autobahn war.
Dass ich auf der Autobahn war, weiss ich noch sehr genau.

Die ersten Fahrten waren noch bei Tag - Dämmerung.

Vielleicht reden wir auch etwas aneinander vorbei. Die Nachtfahrten komplett gestrichen war sehr blöd von mir ausgedrückt.
Das hört sich eher so an als ob er gesagt hätte: "Ach, Nachtfahrten braucht kein Mensch das ist nur Geldmacherei - komm ich trag einfach ein wir hätten das gemacht".

Seine Worte waren eher: "Jetzt haben wir noch 1 Autobahnfahrt und noch Nachtfahrten. Da wir aber in den letzten paar Stunden nur Nachts gefahren sind können wir die dafür anrechnen, da wir sowieso den Inhalt behandelt haben."

Gerade da ich ländlicher Wohne sind wir auch viel im dunkeln über Landstrassen etc.

Kann auch sein dass er mich übern Tisch gezogen hat, aber darüber nachzudenken ist mir nach der Zeit auch egal.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern d3rd3vil
13.02.2008, 15:36 Uhr

zu: Wieviele Ãœbungsstunden vor Pflichtstunden?

Tjo en Kumpel hat auch nur eine Autobahnstunde gemacht, die restlichen 3 wurden einfach nicht durchgenommen...so ist das halt heutzutage   

Naja egal, hauptsache ich kann ganz gut fahren (Autobahn und Stadt und Landstraße....) und schaffe die Prüfung! Mal schaun wies weiter flutscht....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mengana
13.02.2008, 19:57 Uhr

zu: Wieviele Ãœbungsstunden vor Pflichtstunden?

Hallo,

krass wie verbohrt ihr hier alle seid. Ihr müsst alle Fahrlehrer sein, das geht gar nicht was ihr hier für einen Mist erzählt.

Bei mir wars so: Ein Kumpel hatte mir erzählt, dass ihm genau das passiert ist, was hier beschrieben wurde, er wurde abgezockt. Er hatte alle Stunden fertig und hätte schon Prüfung machen können. Dann musste er noch 12 Sonderfahrten machen. Dann erklär mir mal einer, warum das keine Abzocke ist. Er hätte die Prüfung nach den Grundstunden schon machen können. Jetzt musste er 12*35€ = 420€ extra bezahlen.
In den Grundstunden hat er schon Landstraßenfahrten, Nachtfahrten und sogar Autobahn gemacht. Ist jetzt die super Begründung, dass er ja jetzt noch lernen muss wie man bei nacht auf der Landstraße mit dem Fernlicht umgehen muss? Das würde ja voraussetzen, dass er bei den vorherigen Grundstunden gefahren wäre wie ein Bekloppter, weil er vergessen hatte dass man nachts schlechter sieht und das Licht einschalten muss, denn das lernt man ja erst in den Sonderfahrten. Ihr seht wie lächerlich das alles ist. Steht wenigstens dazu, dass dieses System, ob jetzt vom Gesetz so vorgegeben oder nicht, kundenunfreundlich ist und nur eure eigenen Taschen füllt.

Ich habe als ich mit dem FS begonnen habe meinem Fahrlehrer direkt davon erzählt, was meinem Kumpel passier ist. Klar, der Fahrlehrer ist direkt total ausgetickt, so wie ihr hier. Als ich ihm dann klar gemacht habe, dass mir das scheißegal ist und ich keinen Bock habe mich abzocken zu lassen, weil ich jeden Cent vom Führerschein selbst bezahle, war es dann plötzlich möglich, schon nach der 2. Stunde mit den Sonderfahrten zu beginnen. Plötzlich hatte sich seine Meinung geändert und die sonst so extrem wichtige Achtung der gesetzlichen Vorschriften war auf einmal egal.

Und nochmal, wo läge das Problem wenn man das wie folgt aufbauen würde:

Teil 1 - alle Sonderfahrten absolvieren (außer Autobahn, das ist schwer)
Teil 2 - je nachdem, wie gut der Fahrschüler ist, die Autobahn machen oder Übungsstunden einschieben

So : Hätten wir dann im Endeffekt nach der Prüfung ein schlechteres Fahrkommen als nach dem von den Fahrlehrern favorisierten System? Ziemlich sicher nicht. Hätten die Fahrlehrer weniger Einkommen? Ziemlich sicher ja, und deswegen weinen die hier so rum.

Ich finde diese Vorgehensweise zum Kotzen, Fahrlehrern ist wohl nicht bewusst, wieviel Geld so eine Doppelstunde kostet, und mir ist klar, dass die Fahrlehrer das nicht alles kriegen, aber trotzdem ist es einfach ein Scheißhaufen Geld egal wers jetzt kriegt, obs der Staat oder das Benzin ist.

Also, wenn euer Fahrlehrer versucht euch abzuzocken, wehrt euch, ihr BEZAHLT Geld dafür, dafür kann man Service und freundliches Entgegenkommen verlangen.

Eine Nachtfahrt ist einfach eine Nachtfahrt, so einen Müll wie hier habe ich lange nicht gehört. Ich bin kein Fahrlehrer und möchte es auch nicht werden, aber ihr könnt mir nicht erzählen, dass ihr in den Nachtfahrten, die in Wirklichkeit gar keine sind, den Fahrschülern die speziellen "Geheimnisse" der Nachtfahrt (Fernlicht, spezielle Geschwindigkeit) verheimlicht. Das wäre nun wirklich verantwortungslos, und das möchte sich von euch doch sicher niemand anhängen lassen.


Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mengana
13.02.2008, 20:10 Uhr

zu: Wieviele Ãœbungsstunden vor Pflichtstunden?

Dann hat dein Fahrlehrer nicht nur gegen die Vorschriften verstoßen, sondern du hast auch den Fahrstundenpreis für die Nachtfahrten bezahlt, ohne die entsprechende Leistung dafür bekommen zu haben.
-------
Diesen Satz verstehe ich nicht ganz. Wo ist die besondere Leistung bei den Sonderfahrten? Diese Fahrten teurer zu machen ist einfach nur ein Trick der Fahrschule, um mehr Geld zu verdienen. Ich hoffe wenigstens das geben die Fahrlehrer hier zu. Habt ihr einen Cent an Mehrkosten durch die Sonderfahrten? Nein. Mehr Spritverbrauch? Nein, im Gegenteil, in der Stadt verbraucht man immer am meisten. Was könnte sonst noch anfallen? Bestimmt kommen gleich Argumente wie "Mehr Reifenverschleiss" oder ähnlich abwegige Dinge. Ich würde dann gerne 30 Cent mehr bezahlen, damit wären diese Dinge sicherlich aufgefangen, aber keine 10 €.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
13.02.2008, 20:35 Uhr

zu: Wieviele Ãœbungsstunden vor Pflichtstunden?

junge was erzählst du für einen schei....

als erstes solltest du mal in die gesetze sehen, die übrigens nicht von den fl gemacht wurden, da wirst du feststellen das viele zum schutz vor "abzocker" fl erlassen wurden (am meisten verdient der fl wenn ein fs durchfällt - darum wird bei einer der regelmässigen überprüfung der fahrschule auch das verhältnis ausbildungskosten zu prüfungskosten geprüft).

>> Er hätte die Prüfung nach den Grundstunden schon machen können.<<
ja ist klar, ein anfänger weiss wann er prüfungsreif ist, er hat ja auch schon soviel erfahrung mit verkehr und prüfung und du, der du noch nicht mal dabei warst, kannst das aus der ferne beurteilen. HERR SCHICK HIRN VOM HIMMEL

>> Teil 1 - alle Sonderfahrten absolvieren (außer Autobahn, das ist schwer)<<
warum ? mach nachtfahrt mit mir und dir kommt autobahn wie erholung vor.


>>Habt ihr einen Cent an Mehrkosten durch die Sonderfahrten? Nein. Mehr Spritverbrauch? Nein, im Gegenteil, in der Stadt verbraucht man immer am meisten.<<

alleine die aussage zeigt dein geringes denkvermögen. in der stadt werden 10-15 km in einer stunde gefahren, bei überland, autobahn und nachtfahrt erheblich mehr. da sich der verbrauch auf 100km bezieht, wird in einer fahrstunde in der stadt weniger sprit verbraucht als bei einer stunde autobahn.
verdienst du, wenn du nachtschicht hast, nicht auch einen stundenzuschlag? ist im allgemeinen so das da der verdienst höher ist. wenn nein, dann siehe meine obere aussage über das denkvermögen.

>> Ich bin kein Fahrlehrer und möchte es auch nicht werden,<< gott sei dank.

wenn man sich so weit aus dem fenster lehnt ohne die geringsten ahnung von der materie zu haben; macht man sich nur lächerlich.

holger


Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mengana
13.02.2008, 20:57 Uhr

zu: Wieviele Ãœbungsstunden vor Pflichtstunden?

>>
>> Teil 1 - alle Sonderfahrten absolvieren (außer Autobahn, das ist schwer)<<
warum ? mach nachtfahrt mit mir und dir kommt autobahn wie erholung vor<<

was machst du denn bei nachtfahrten anders als bei übungsfahrten, die in der nacht statt finden? Ich bitte um eine Antwort auf diese Frage. Den Unterschied zwischen Nachtfahrt und Nachtfahrt konnte hier bisher noch keiner erklären.

Meine Übungsstunden waren auch alle so zwischen 17 und 19 Uhr. Da konnte ich nix für, mein Fahrlehrer hat mir die Fahrten so gelegt, er hatte wohl sonst nix frei. Für die Übungsstunden musste ich keinen Schichtzuschlag bezahlen.

Auch die Autobahnfahrten verdienen keinen besonderen Schichtzuschlag.

Dein Argument mit der höheren Kilometerzahl stimmt, da hatte ich einen Denkfehler. Trotzdem rechtfertigt das höchstens einen Mehrpreis von vielleicht 1-2 Euro für eine Stunde.

> Bei mir war es im Endeffekt so, dass der FL am Ende der Stunde festgelegt hat, als was die Stunde gezählt wird. Ich finde das kundenfreundlich. Ich bin trotzdem ausgiebig Autobahn gefahren und auch Landfahrten hatte ich wirklich mehr als genug. 90% meiner Stunden waren Nachtfahrten.
Und wenn ich nun mal das Fahren in der stadt lernen muss und auf dem Weg zu meinem Wohnort sowieso immer 15 min pro Strecke auf dem Land rumgurke, kann man auch mal eine Stadtfahrt als Landfahrt zählen.
Oder ist mein FL jetzt für euch ein Schelm weil er sich nicht an die Normen des Fahrlehrerclans hält?

Übrigens: Ich kann meinen FL überhaupt nicht leiden, ein unsympathischer Typ. Trotzdem weiß ich zu schätzen, dass er mir hilft, Geld zu sparen. Falls hier jemand denkt, ich sei voreingenommen.

Danke im Übrigen für die Attestierung des "geringen Denkvermögens".


Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
13.02.2008, 21:17 Uhr

zu: Wieviele Ãœbungsstunden vor Pflichtstunden?

wenn dein fl alles so aufgeschrieben hat wie du hier berichtest, ist bei seiner nächsten überprüfung ein bussgeld in höhe von mehreren tausend € fällig. beim nächsten verstoss ist der fl - schein weg.
da er das nicht will, hat er die unterlagen frisiert um eine ordnungsgemäße ausbildung vorzutäuschen.
sowas nennt sich betrug, nicht nur an den vorschriften, sondern auch am kunden.
aber der kunde beschwert sich ja nur über eine "falsche" ausbildung wenn er durch die prüfung gesemmlt ist, dann werden dem fl vorwürfe gemacht.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schoki
13.02.2008, 21:31 Uhr

zu: Wieviele Ãœbungsstunden vor Pflichtstunden?

>>In den Grundstunden hat er schon Landstraßenfahrten, Nachtfahrten und sogar Autobahn gemacht.

Ja echt? Bei mir dauert die Grundstufe 45 Min., max. 90 Min...... .

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Efreet
14.02.2008, 07:30 Uhr

zu: Wieviele Ãœbungsstunden vor Pflichtstunden?

Mitlerweile habe ich ein bisschen den Ãœberblick verloren wie sich diese Diskussion hier entwickelt.

Eigentlich wollte ich auch nur sagen, dass mein FL mir ein paar Euro erspart hat (oder auch nicht, wer kann es schon nachvollziehen?) obwohl die Ausbildung ausgezeichnet war.

Zum restlichen Verlauf der Diskussion:
Ich bin auch kein Fahrlehrer und möchte es auch nicht unbedingt sein.
Trotz allem finde ich, dass vor allem in grösseren Städten Fahrlehrer zu wenig verdienen. Immer mehr der Niedrigpreiskampf bei den Fahrstunden.
Klar ich habe auch erstmal nachgefragt, was eine Fahrstunde so ca. kosten wird - bin dann letzendlich trotzdem zur etwas teureren Fahrschule gegangen.
Gerade wenn man es mit anderen Dienstleistungen vergleicht ist der Stundenlohn eines Fahrlehrer ziemlich mager.
Ohne jetzt auf intimste Geheimnisse zu hoffen schätze ich auf durchschnittlich auf 20 - 25€ wenn man seine eigene Fahrschule besitzt.
Wenn dies ca. hinkommt finde ich das recht wenig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
14.02.2008, 16:55 Uhr

zu: Wieviele Ãœbungsstunden vor Pflichtstunden?

»Ohne jetzt auf intimste Geheimnisse zu hoffen schätze ich auf durchschnittlich auf 20 - 25 EURO wenn man seine eigene Fahrschule besitzt.«

Wenn in manchen Regionen eine Fahrstunde schon nur 25 Euro kostet, wie soll dann der Fahrlehrer 25 Euro pro Stunde verdienen? Selbst wenn ich berücksichtige, dass hier ein Stundenlohn bezogen auf 60 Minuten gemeint ist und die Fahrstunde nur 45 Minuten dauert, haut das nicht hin.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern d3rd3vil
15.02.2008, 20:05 Uhr

zu: Wieviele Ãœbungsstunden vor Pflichtstunden?

So ich hab nun 6 Fahrstunden hinter mir! Mein Fahrlehrer meint, wir machen noch zwei Stunden inner Stadt (eine Doppelstunde also) und dann kommen die Pflichtstunden, dann iss hoffentlich schluss :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
16.02.2008, 09:52 Uhr

zu: Wieviele Ãœbungsstunden vor Pflichtstunden?

Nicht vergessen d3rd3vil!

Nach den Sonderfahrten kommt die Ausbildungsphase der Prüfungsvorbereitung!

Denn nach der Fahrschülerausbildungsordnung, solltest Du nach der Grundausbildung und der Stufe der Sonderfahrten ein:
Verantwortungsvoller, sicherer und umweltbewußter Fahrer sein ...
und nun bereit sein Dich auf die praktische Prüfung vorzubereiten.
Also das, was Du bisher gelernt hast, miteinander zu verbinden!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
16.02.2008, 10:53 Uhr

zu: Wieviele Ãœbungsstunden vor Pflichtstunden?

Übrigens wäre ich dafür, daß wir auf dieser Homepage mal eine Ausbildungsdiagrammkarte speichern, sodaß jeder sehen kann, Punkt für Punkt, was man vor dem Beginn der Sonderfahrten, so alles gelernt haben sollte!

Oder gibt´s die schon? :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mengana
18.02.2008, 19:47 Uhr

zu: Wieviele Ãœbungsstunden vor Pflichtstunden?

Hallo

ich wiederhole mal meine Frage :
Wo ist der Unterschied zwischen Nachtfahrt und Nachtfahrt?

2. Frage: Was spricht dagegen, Grundfahraufgaben oder wie auch immer die heißen, in die Sonderstunden zu integrieren? Bei Bedarf ist es ja selbstverständlich möglich hinten noch eine Fahrstunde dran zu hängen.

Bei mir war es so: Habe 4 Fahrstunden, dann 12 Pflichtstunden, dann nochmal 4 Fahrstunden gemacht. Dann Prüfung gemacht und ohne Fehler bestanden. (zumindest meinte der Prüfer das zu mir, als ich gefragt habe, ob ich etwas falsch gemacht habe. Sicherlich gabs da was, aber er hats mir wohl nicht gesagt.)

Dinge wie einparken habe ich größtenteils während der 12 Sonderfahrten gelernt. Die ersten 4 Stunden waren so zum einfahren und Gefühl fürs Auto kriegen etc.

Die letzten 2 Fahrstunden waren im Prinzip überflüssig, aber haben mir nochmal ein sicheres Gefühl gegeben.

Hätte ich erst ALLES gelernt und dann nochmal die 12 Sonderfahrten hinten dran gehängt wäre es doch deutlich teurer gekommen, oder.

Hat mein Fahrlehrer jetzt betrogen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mengana
18.02.2008, 21:21 Uhr

zu: Wieviele Ãœbungsstunden vor Pflichtstunden?

schon wieder kriege ich hier keine vernünftige Antwort.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
18.02.2008, 21:22 Uhr

zu: Wieviele Ãœbungsstunden vor Pflichtstunden?

Once again.... @mengana

Also, die Fahrschüler-Ausbildungsordnung gibt Dir alle Antworten, zu den Unterschieden zwischen einer Nachtfahrt und einer Fahrt im Dunklen! Und das alles findet man auf dieser Homepage! Am Ende des Textes findest Du die Links, falls Du meinst, ich (Fahrlehrer) hätte mir da ausgedacht!

Fahrschüler-Ausbildungsordnung
§ 5 Praktischer Unterricht

(1) Der praktische Unterricht ist auf die theoretische Ausbildung zu beziehen und inhaltlich mit dieser zu verzahnen. Er hat sich an den in den Anlagen 3 bis 6 aufgeführten Inhalten zu orientieren und die praktische Anwendung der Kenntnisse einzubeziehen, die zur Beurteilung der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges erforderlich sind. Er ist systematisch aufzubauen. Der praktische Unterricht besteht aus einer Grundausbildung und besonderen Ausbildungsfahrten. Zum praktischen Unterricht gehören auch

* die Unterweisung nach Absatz 5,
* Anleitung und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie
* Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes.

Der Fahrlehrer hat den jeweiligen Ausbildungsstand durch Aufzeichnungen zu dokumentieren. Diese sollen erkennen lassen, welche Inhalte behandelt wurden.

(2) Die Grundausbildung soll beim jeweiligen Ersterwerb der Klassen A1 und B möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird. Dies gilt auch für den Ersterwerb der Klasse A, wenn der Fahrschüler nicht bereits die Klasse A1 besitzt. Bei den übrigen Klassen dürfen die besonderen Ausbildungsfahrten erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.

(8) Die gleichzeitige Erteilung von praktischem Fahrunterricht für mehrere Fahrschüler ist unzulässig. Dies gilt auch dann, wenn er durch mehrere im gleichen Fahrzeug sitzende Fahrlehrer erteilt wird.

(11) Für den praktischen Unterricht ist ein gegliederter Ausbildungsplan aufzustellen. Der Unterricht hat sich nach dem Ausbildungsplan zu richten. Er ist durch Aushang oder Auslegen in den Geschäftsräumen der Fahrschule bekannt zu geben.

Die Inhalte der Grundausbildung findest Du hier:

Anlage 3

Sachgebiete für den praktischen Unterricht
für alle Klassen

1 Fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt
1.1 Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs
1.2 Sitzposition
1.3 Einstellen der Spiegel
1.4 Lenkradhaltung (-führung); Lenkerhaltung1)
1.5 Anlegen und Lösen des Sicherheitsgurts; Helm Auf- und Absetzen1) 3)
1.6 Einstellen der Kopfstützen
1.7 Bedienungseinrichtungen

2 Verhalten beim Anfahren in der Ebene, Steigungen und Gefällstrecken

3 Gangwechsel
(Besitzt das Ausbildungsfahrzeug eine automatische Kraftübertragung, so muss der Bewerber mit deren Besonderheiten vertraut gemacht werden.)
3.1 Umweltschonendes Anpassen der Getriebegänge an Verkehrslage, Straßenzustand und Straßenverlauf
3.2 Schalten in Steigungen und Gefällstrecken, auch unter Umweltgesichtspunkten

4 Fahrbahnbenutzung
4.1 Verhalten auf Straßen mit einem oder mehreren Fahrstreifen
4.2 Verhalten an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel

5 Abbiegen und Fahrstreifenwechsel
5.1 Abbiegen an Einmündungen und Kreuzungen
5.2 Abbiegen in Grundstücke
5.3 Einordnen zum Abbiegen
5.4 Fahrstreifenwechsel ohne Abbiegevorgang

6 Rückwärtsfahren und Wenden
6.1 Richtige Körperhaltung während der Rückwärtsfahrt2)
6.2 Rückwärtsfahren mit und ohne Fahrtrichtungsänderung2)
6.3 Wenden

7 Beobachtung des Verkehrsraums, des Verlaufs und der Beschaffenheit der Fahrbahn sowie Beachtung der Verkehrszeichen und -einrichtungen

8 Fahrgeschwindigkeit
8.1 Umweltbewusstes Angleichen der Fahrgeschwindigkeit an Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse
8.2 Abstandhalten vom vorausfahrenden Fahrzeug (auch bei geringer Geschwindigkeit)
8.3 Fahrgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften
8.4 Fahrgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften
8.5 Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen4)
8.6 Bremsen in Gefahrensituationen

9 Autobahnen und Kraftfahrstraßen4)
9.1 Einfahren, Ausfahren
9.2 Seitenstreifen
9.3 Beschleunigungsstreifen und Verzögerungsstreifen
9.4 Parkplätze, Rasttätten und Tankstellen

10 Ãœberholen
(Überholvorgänge sind auch außerhalb geschlossener Ortschaften sowie auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen4) zu üben)

11 Verhalten an Kreuzungen, Einmündungen und Kreisverkehren
11.1 Ausreichende Beobachtung der kreuzenden Straße und rechtzeitige Anpassung der Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse
11.2 Heranfahren an die bevorrechtigte Straße
11.3 Einfahren in Vorfahrtstraßen
11.4 Bremsbereitschaft
11.5 Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen mit Regelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen
11.6 Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen mit Verkehrszeichen
11.7 Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen ohne Verkehrszeichen
11.8 Verhalten beim Befahren von Kreisverkehren
11.9 Verhalten an Bahnübergängen

12 Verhalten gegenüber Fußgängern und Radfahrern
12.1 beim Abbiegen
12.2 beim Geradeausfahren
12.3 an Fußgängerüberwegen
12.4 in verkehrsberuhigten Bereichen
12.5 an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
12.6 an Schulen und bei Verkehrszeichen 136 (Kinder)

13 Halten und Parken
13.1

Halten in Steigungen und in Gefällstrecken
13.2 Einfahren in eine Parklücke2)
13.2.1 zwischen hintereinander stehenden Fahrzeugen
13.2.2 zwischen nebeneinander stehenden Fahrzeugen
13.3 Maßnahmen beim Verlassen des Fahrzeuges
13.4 Maßnahmen zur Sicherung liegengebliebener Fahrzeuge

14 Vorausschauendes Fahren
14.1 Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer
14.2 Beobachtung des Fahrverhaltens der anderen Fahrzeugführer
14.3 Beobachtung des Verkehrsraums

15 Verhalten in komplizierten Verkehrssituationen

16 Vermeiden risikoreicher Verkehrssituationen


1) Amtliche Anmerkung: Gilt nur für Zweiradklassen .
2) Amtliche Anmerkung: Gilt nicht für Zweiradklassen.
3) Amtliche Anmerkung: Gilt auch für Klasse S, soweit Helmpflicht besteht
4) Amtliche Anmerkung: Gilt nicht für Klasse S

18 Klassenspezifischer Ausbildungsstoff
für die Klassen B und S

18.1 Sicherheitskontrolle
â EURO” Reifen (z.B. Beschädigungen, Profiltiefe, Reifendruck)
â EURO” Scheinwerfer, Leuchten, Blinker, Hupe
â EURO” Ein- und Ausschalten
â EURO” Funktion prüfen von
â EURO” Standlicht
â EURO” Abllendlicht
â EURO” Fernlicht
â EURO” Schlussleuchte(n) mit Kennzeichenbeleuchtung
â EURO” Nebelschlussleuchte
â EURO” Warnblinkanlage
â EURO” Blinker
â EURO” Hupe
â EURO” Bremsleuchte
â EURO” Kontrollleuchten benennen
â EURO” Rückstrahler
â EURO” Vorhandensein
â EURO” Beschädigung
â EURO” Lenkung
â EURO” Lenkschloss entriegeln
â EURO” Ãœberprüfung des Lenkspiels
â EURO” Bremsanlage
â EURO” Funktionsprüfung von
â EURO” Betriebsremse
â EURO” Feststellbremse
â EURO” Flüssigkeitsstände
â EURO” Motoröl
â EURO” Kühlmittel
â EURO” Scheibenwaschflüssigkeit
18.2 Ãœbungen zur Fahrzeugbeherrschung
18.2.1 Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
18.2.2 Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)
18.2.3 Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung)
18.2.4 Umkehren
18.2.5 Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung

Die Inhalte der besonderen Ausbildungsfahrten (Pflichtstunden/Sonderfahrten) findest Du hier:

Anlage 4

Die besonderen Ausbildungsfahrten für die Klasse B

5 x Schulung auf Bundes- oder Landstraße
(Ãœberlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)

4x Schulung auf Autobahnen oder auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben
(davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten und, soweit möglich, mindestens eine Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h):

3x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
(zusätzlich zu den Fahrten nach Nr. 1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten)


Da also all das per Verordnung geregelt ist, kann z.B. das Einparken lernen/üben, was der Grundausbildung zugeordnet ist, nicht während der Überlandfahrt stattfinden und/oder "rechts vor links" nicht bei der Nachtfahrt geübt werden.

Ich hoffe die Antwort reicht dann jetzt auch! :)


http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fahrschausbo
.php?par=5

http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fahrschausbo
.php?anlage=3

http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fahrschausbo
.php?anlage=4



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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-104 / 3 Fehlerpunkte

Was kann schon durch eine 20 %ige Ãœberladung eintreten?

Schäden an tragenden Fahrzeugteilen

Ãœberbeanspruchung der Bremsen

Verschlechterung des Lenkverhaltens

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B

Den Radfahrer in Höhe des stehenden Pkw zügig überholen

Den Radfahrer erst hinter dem stehenden Pkw überholen

Vorsichtig an dem stehenden Pkw vorbeifahren, weil plötzlich Gegenverkehr auftauchen könnte