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 eXos
06.02.2008, 18:15 Uhr
Fahrradfahrer angefahren
Wollte neulich in eine Strße abbiegen und habe ein Radfahrer angefahren. Habe also die vorfahrt genommen.
Bin noch auf der Proberzeit habe noch 3 monte, hatte bis dahin keine Strafe keine Punkte nichts.
Was wird wohl passieren ?
 durbanZA
06.02.2008, 23:08 Uhr
zu: Fahrradfahrer angefahren
War die Polizei denn vor Ort?
Wie geht es denn der Radfahrerin?
Ungeachtet einer möglichen Bestrafung wegen einer fahrlässigen KV und ungeachtet der zivilrechtlichen Folgen des Unfalls wird ein Vorfahrtsverstoß in solchem Fall mit einem gebührenpflichtigen Bußgeld i.H.v. 50 Euro und 3 Punkten geahndet.
Dabei handelt es sich um einen A- Verstoß. Daher wird die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden, ein Aufbauseminar wird angeordnet werden.
mfG
Durban
 eXos
06.02.2008, 23:17 Uhr
zu: Fahrradfahrer angefahren
Polizei war vor Ort hat alles aufgeschrieben.
Der Radfahrer hatte ne Beule und die Hand war bischen aufgeschürft.
Kann man kein Anwalt einsetzen damit man keine 4 Jahre Probezeit bekommt.
 durbanZA
06.02.2008, 23:58 Uhr
zu: Fahrradfahrer angefahren
Die Probezeitmaßnahmen sind nicht die Strafe für den Verstoß, sie sind zwingende Konsequenz, wenn der Verstoß rechtskräftig geworden ist.
Die einzige Möglichkeit also, die Probezeitmaßnahmen zu umgehen, ist also, die Rechtskraft des Versoßtes zu verhindern, d.h. den gesamten Verstoß wirksam abzustreiten.
Ein Absehen von den Probezeitmaßnahmen bei Rechtskraft des Verstoßes ist nicht möglich.
Nur wenn Du eine Idee hast, den Vorwurf des Vorfahrtsverstoßes abzustreiten, wäre es die Überlegung wert, einen Anwalt einzuschalten.
Sollte der Verstoß aber unausweichlich zutreffend sein, so wird es zu den 50 Euro und 3 Punkten kommen, und dazu zu den Probezeitmaßnahmen, da kann auch ein Anwalt nichts machen.
Im Übrigen wäre der Anwalt vermutlich weitaus teurer als die Strafe und das Aufbauseminar zusammen.
Was Du jetzt noch rausholen kannst, ist versuchen zu verhindern, daß die Geschädigte einen Strafantrag bezüglich der fahrlässigen KV stellt; eine solche Bestrafung könnte die Sache deutlich verteuern.
Bei solchen geringen Verletzungen kann die Geschädigte selbst entscheiden, ob sie die KV verfolgen lässt. Also: Ab zum Blumenladen, großen Strauß kaufen und morgen mit einem ganz schlechten Gewissen bei Ihr klingeln.
 Drummer
08.02.2008, 08:33 Uhr
zu: Fahrradfahrer angefahren
Daß muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!
Da fährt jemand einen anderen Menschen an und der macht sich Gedanken über seine Probezeit!
UNGLAUBLICH!
Wie abgebrüht muß man eigentlich sein?
Ich wäre doch NUR froh, daß ihm/ihr nichts schlimmeres passiert ist!
 ray122
08.02.2008, 14:22 Uhr
zu: Fahrradfahrer angefahren
Und trotzdem hättest Schiss um dich selbst bzw. deinen Führerschein... natürlich macht man sich Gedanken um die andere Person, aber es ist ja nicht allzu viel passiert - wie er geschildert hat. Brauchst nicht verzählen, dass du dir noch jahrelang Gedanken über die Person mit der Schürfwunde und Beule machen würdest.
 durbanZA
08.02.2008, 20:14 Uhr
zu: Fahrradfahrer angefahren
Volle Zustimmung ray.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt
Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet
Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-001 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl Sie Vorfahrt haben?
Wenn Sie
- auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt
- ein Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn behindern würden
- als Linksabbieger lediglich wegen des Gegenverkehrs auf der Kreuzung warten müssten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-101-B / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie sich einstellen?

Auf ein Fahrzeug, das hinter der Kurve in Ihrer Richtung langsam fährt
Auf schnellen Gegenverkehr, der die Kurve schneiden wird
Auf Wildwechsel hinter der Kurve
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