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Heike.schlichting
27.01.2008, 16:31 Uhr
Was ist jetzt richtig
Hallo.
Meine Tochter geb. 25.06.85 hat 2001 den Mofaführerschein bei einer Fahrschule mit praktischer Prüfung beim TüVgemacht und etliche Jahre einen Roller mit max. 45 km/H gefahren. Was sie angeblich auch darf, weil eine Prüfbescheinung vom Tüv vorliegt. Auch bei Verkehrskontrollem keine Beanstandungen.
Jetzt hat sie einen neuen Roller ebenfalls mit max. 45 km/h.
Im August wurde sie kontrolliert und bekam jetzt 24.01.08 einen Bußgeldbescheid über 300,-- wegen Fahrens ohne Führerschein.
Bitte dringend um Hilfe, weiß jemand Rat, was jetzt wirklich richtig ist?
durbanZA
27.01.2008, 16:39 Uhr
zu: Was ist jetzt richtig
Ich gehe davon aus, daß sie nicht den Rollerführerschein der Klasse M, sondern lediglich eine Mofa- Prüfbescheinigung erworben hat?
Dann dürfte sie nach § 6 Abs. 1 FeV folgende Fahrzeuge führen:
» einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor â EURO” auch ohne Tretkurbeln â EURO”, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas) «
Wenn sie dann mit einem schnelleren Roller gefahren ist, erfüllt das den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis- § 21 StVG.
Hierbei handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird, sondern um eine Straftat.
Ist der Strafbefehl denn schon rechtskräftig?
Alex
27.01.2008, 16:40 Uhr
zu: Was ist jetzt richtig
Da frage ich mich doch wieso sie diese Strafe nicht schon lange vorher bekommen hat.
Ein Mofa ist ein Moafa und kein Moped.
Mofas fahren langsamer, nämlich nur 25km/h
Für Mopeds (45km/h) braucht man eine Fahrerleubnis und keine Prüfbescheinigung...
Georg_g
27.01.2008, 16:43 Uhr
zu: Was ist jetzt richtig
Da sollten wir zunächst mal klären, welchen "Schein" deine Tochter denn nun hat. Bitte kram das Ding mal heraus und sage uns, wie es aussieht und was da drauf steht:
a) ein graues Dokument mit der Aufschrift "Mofa-Prüfbescheinigung"?
b) oder ein Plastikkärtchen (wie eine EC-Karte) mit der Aufschrift "Führerschein"?
Georg_g
27.01.2008, 17:23 Uhr
zu: Was ist jetzt richtig
Ich vermute ja auch, dass sie nur eine Mofa-Prüfbescheinigung hat. Es gibt aber ein paar Sachen, die eher dagegen sprechen:
- Sie hat den "Schein" 2001 gemacht, als sie schon (fast) 16 Jahre alt war.
- Sie hat angeblich eine praktische Prüfung beim TÜV gemacht. Die gibt es bei der Klasse M, nicht aber beim Mofa.
- Sie hat angeblich schon mehrfache Kontrollen ohne Beanstandung hinter sich gebracht.
Denkbar wäre es daher, dass sie tatsächlich die Klasse M hat, der neue Roller aber schneller als die erlaubten 45 km/h fährt. Daher meine Nachfrage, welchen "Schein" die Tochter denn nun hat.
durbanZA
27.01.2008, 19:28 Uhr
zu: Was ist jetzt richtig
Tja, da hoffe ich doch, daß sich die TE nochmal meldet :)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?
Vorsichtig links vorbeifahren
Ausreichend Seitenabstand zu Fußgängern einhalten
Den Fußgänger mit dem Mofa durch Hupen auffordern, auf den Gehweg überzuwechseln
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-101 / 3 Fehlerpunkte
Im Herbst kommen Ihnen am Tage eine Reihe von Pkw mit eingeschaltetem Abblendlicht entgegen. Womit müssen Sie besonders rechnen?
Mit starken Regenschauern
Mit plötzlich auftretenden Nebelbänken
Mit verschmutzter Fahrbahn
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Parken verboten?
Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften
Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird
Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften
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