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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Keine Ahnung
27.01.2008, 15:12 Uhr

Blaulicht OHNE Martinshorn

Hallo,

vor kurzem fuhr hinter mir ein Notarzt auf die Autobahn, zwar mit Blaulicht, aber ohne Martinshorn.
Daher meine Frage:

Muss ich einem solchen Fahrzeug platz machen, oder muss es, damit es einen Anspruch aufs "Wegerecht" hat auch noch das Horn anmachen?

Wenn ich von § 38 StVO ausgehe, dürfte ich doch eingentlich so lange vor diesen Fahrzeugen fahren, bis es das Horn anmacht, oder?

DANKE

PS.: Keine Sorge, die Autobahn war leer und er hatte keine Problem links an mir vorbei zu fahren :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Keine Ahnung
27.01.2008, 22:49 Uhr

zu: Blaulicht OHNE Martinshorn

Alles klar, danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern TineP
27.01.2008, 23:04 Uhr

zu: Blaulicht OHNE Martinshorn

wahrscheinlich WEIL die Autobahn frei war, hatte er nur das Blaulicht an. Ich fahr auch mit NAF bzw RTW und auch wir fahren mit Licht ohne Horn wenns die Situation erlaubt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schoki
27.01.2008, 23:13 Uhr

zu: Blaulicht OHNE Martinshorn

Jup, sehe ich bei uns auch ständig. Sobald der Weg frei ist wird das Horn ausgemacht und sobald einer vor denen fährt ist es wieder an.

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27.01.2008, 23:17 Uhr

zu: Blaulicht OHNE Martinshorn

genau, so ein martinshorn is nämlich fies laut (soll ja auch so sein) und auch im RTW isses noch deutlich hörbar.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
28.01.2008, 00:53 Uhr

zu: Blaulicht OHNE Martinshorn

Auf der Autobahn ist das Horn bei hohen Geschwindigkeiten oftmals gar nicht zu hören (je nach Bauart).
Generell sollte man dem Fahrzeug auch ohne Horn Platz machen, denn der Fahrzeugführer macht das Blaulicht nicht zum Spaß an.
Gerade auf der Autobahn wird gerne auf das Horn verzichtet, da das Blaulicht von hinten oftmals früher erkannt wird.
Der Fahrer des Einsatzfahrzeuges erwartet also, daß es der rechtlichen Bindung des § 38 StVO gar nicht erst bedarf.

Die Gassenregelung gilt nur bei Stau. Wenn die Autobahn frei ist, sollte man, um dem Einsatzfahrzeug Platz zu machen, auf den rechten Fahrstreifen wechseln (nur, daß keiner auf die Idee kommt, bei 180 links ranzufahren ;))

mfG
DurbanZA

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
28.01.2008, 11:11 Uhr

zu: Blaulicht OHNE Martinshorn

nach gesetzt müssen in diesem fall beide einrichtungen eingeschaltet sein. allerdings tun dies viele fahrer von einsatzfahrzeugen nicht. oft auf rücksicht auf die anwohner. z.b. nachts auf einer ortsstrasse.
leider ist es aber im falle eines falles schlecht für den fahrer, falls es zu einer kollision kommt und er kein horn eingeschaltet hatte.

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28.01.2008, 18:11 Uhr

zu: Blaulicht OHNE Martinshorn

Muss man denn jeden Mist diskutieren?

Egal ob Martinshorn an oder nicht, kommt von hinten ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht näher, ist also schneller als ich lasse ich es vorbei.

Fahre ich selbst schneller ist es mir egal. Lediglich im dunkeln nehme ich dann selbst Tempo raus weil ich weiss wie schlecht eine Unfallstelle nachts ggf. zu sehen sein kann.

Gruß

Christian

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern TineP
28.01.2008, 19:18 Uhr

zu: Blaulicht OHNE Martinshorn

Und grundsätzlich sollte sich jeder, der Einsatzfahrzeuge behindert (egal ob mit oder Horn), mal überlegen ob er nicht selbst irgendwann mal drauf angewiesen ist, dass der RTW oder das NAF schnellstens bei ihm ist. Denn wenns echt mal um den Ernstfall geht, nützen alle Gesetzesparagraphen der Welt nichts.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
28.01.2008, 20:51 Uhr

zu: Blaulicht OHNE Martinshorn

Kahleberger, Deine Antwort wundert mich, gerade Du appelierst doch auch gerne an den gesunden Menschenverstand: Gerade auf Autobahnen wird auf das Horn oft verzichtet. Es ist dort oft kaum zu hören und das Blaulicht wird weitaus besser wahrgenommen.
Blaues Blinklicht kündigt nach § 38 Abs. 2 StVO eine Einsatzfahrt an. Der Fahrer sagt: "Hier komme ich."
Daher sollte man bei dieser Ankündigung Platz machen und nicht darauf warten, daß der RTW (oder NAF, was das auch immer ist, TineP?) so nahe ist, daß man bei 150 das Horn hört. Dann hängt er einem nämlich schon im Kofferraum.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern TineP
28.01.2008, 21:12 Uhr

zu: Blaulicht OHNE Martinshorn

@durbanZA

Notarzteinsatzfahrzeug :)

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28.01.2008, 21:47 Uhr

zu: Blaulicht OHNE Martinshorn

Dann sind wir aber beim NEF ;)

Dachte schon, ihr habt da irgendwie ein neues Pilotprojekt *g*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern TineP
29.01.2008, 05:48 Uhr

zu: Blaulicht OHNE Martinshorn

also zumindest bei mir hier sagen alle NAF, ich kenns gar nicht anders (by the way, NAF klingt in meinen Ohren viel netter *g*). Aber eigentlich ja völlig egal wie mans nennt, hauptsache es erfüllt den Zweck. :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
29.01.2008, 22:01 Uhr

zu: Blaulicht OHNE Martinshorn

Aber natürlich sagt mir die SMH etwas, spezieller noch die DMH ;)

Gelungene Zusammenfassung.
- Sonderrechte kann das Einsatzfahrzeug auch ohne Einsatzhorn, sogar ohne Blaulicht in Anspruch nehmen.

- Wegerechte ergeben sich erst aus gemeinsamer Nutzung von Blaulicht und Horn.

- Blaulicht alleine kündigt die Einsatzfahrt an- ohne rechtliche Bedeutung für die anderen Verkehrsteilnehmer. Es mahnt zur Vorsicht. Und der gesunde Menschenverstand gebietet, auch hier schon auf seinen Vorrang ggf. zu verzichten. Theoretisch ist man aber nicht dazu verpflichtet.

TineP: Die offizielle Bezeichnung ist NEF (hab auch ehrlich gesagt noch nie was von NAF gehört).
Ihr habt aber kein NAW- System, oder?

mfG
Durban

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29.01.2008, 22:32 Uhr

zu: Blaulicht OHNE Martinshorn

okay, ich geb mich geschlagen. ja, es heisst offiziell NEF, aber ich find halt NAF klingt trotzdem netter. :)

und durban:
ja, wir haben ein NAW-System, aber auch das Rendevouz (hab ichs richtig geschrieben?)-System. Hier is so ein Knotenpunkt zwischen A3, A81, A7 und A70, deswegen krachts hier ständig und die Jungs aller Wachen sind viel beschäftigt. Viele meiner Docs (Anästhesisten) fahren aber auch mit dem eigenen Auto (O-ton: "hab ich dir schon mein neues Blaulicht im Kofferraum gezeigt?").

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
31.01.2008, 20:52 Uhr

zu: Blaulicht OHNE Martinshorn

Hmpf... Privatfahrzeug als NEF, hoffentlich nicht in der Regelrettung, denn es würde mich wundern, wenn das nach Euerm Landesrettungsdienstgesetz zulässig wäre. Und wenn doch, dann ist das änderungsbedürftig.
Zivile Fahrzeuge erfüllen weder von der technischen, noch von der medizinischen Ausstattung her die Anforderungen an ein NEF. Mir ist kein Landkreis bekannt, indem ein Privatarzt im Zivilfahrzeug als Regelrettungsmittel zum Einsatz kommt. (Würde mich mal interessieren, wie ihr die Einsätze dann abrechnet, der Arzt sitzt dann ja vermutlich nicht auf der RW, sondern zuhauso oO)

Höchstens im Hintergrunddienst erscheint mir sowas möglich, solange die Dammen und Herren Dottores ihre Sondersignalanlagen auch brav eintragen lassen.

Na ja, ist mal interessant, mit jemandem aus dem Süden über soetwas zu reden. Da scheint doch einiges anders zu laufen als hier.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern TineP
02.02.2008, 05:54 Uhr

zu: Blaulicht OHNE Martinshorn

mmh, okay, ich bin sicherlich nicht so bewandert in Gesetzesdingen was das Rettungswesen angeht wie du (by the way, warum weisst du das alles?? Selber Arzt? Jurist? Nicht dass ich noch verklagt werde oder so *g*).

Allerdings fahren viele meiner Bekannten und Freunde mit ihrem PrivatPkw Notarztdienst, einige auch als LNA. Die haben halt dann nen Funker, Magnetschilder und ein Magnetblaulicht im Kofferraum und natürlich überall Notarztklamotten, Koffer, Ausrüstung etc rumliegen.
Wie das mit der rechtlichen Seite ist, weiss ich nicht, aber ich kann gerne mal bei einem von denen nachfragen, wenn es dich interessiert.

mfg, Tine

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
14.02.2008, 21:48 Uhr

zu: Blaulicht OHNE Martinshorn

Ich hatte ganz vergessen, dass ich mir vorgenommen hatte, das Geheimnis um meine Identität zu lösen; nicht dass man glaub, ich hätte etwas zu verschleiern.

Also:
Ich bin weder Arzt, noch Jurist.
Ich bin Jurastudent und arbeite im Rettungsdienst, weshalb mich Rettungsdienstrechtliche Dinge sehr interessieren.
So, Geheimnis gelüftet.

Zum Thema, in der Hoffnung, daß Du noch mitliest:
Wo bringen die NA denn allein in ihrem Privatwagen EKG, Beatmungsgerät und (vorallem) Sauerstoffflasche unter? Und was passiert mit dem "NEF" auf der Fahrt ins KH?

Ich kann mir, erhlich gesagt, keinesfalls vorstellen, dass dort Privat- PKW im Regelrettungsdienst eingesetzt werden.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hinter dieser Straßenkuppe rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B

Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden

Dort kann ein Fahrzeug liegen geblieben sein

Es kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie haben sich versehentlich rechts eingeordnet, obwohl sie nach links abbiegen möchten. Wie dürfen Sie weiterfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-102-B

Nach links, sobald die Ampel dafür "Grün" zeigt

Geradeaus

Nach rechts

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-102 / 3 Fehlerpunkte

Auf einer Straße mit starkem Verkehr haben Sie sich zum Linksabbiegen eingeordnet. An der Kreuzung merken Sie, dass Sie an sich nach rechts wollten. Wie verhalten Sie sich?

Sie halten an und versuchen, sich durch Rückwärtsfahren richtig einzuordnen

Sie biegen nach links ab und nehmen einen Umweg in Kauf

Sie warnen die anderen Verkehrsteilnehmer und biegen dann nach rechts ab