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Filou
24.01.2008, 22:25 Uhr
Zu nah aufgefahren bei verlängerte Probezeit...
Schönen guten Abend...
heute kam der nette Brief reingeflattert, dass ich bei einer Geschwindigkeit von 139km/h den erforderlichen Abstand von 69,5m nicht eingehalten haben. Mein Abstand betrug nur 29,58m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowerts.
Ich habe noch bis Juni Probezeit, da diese auf 4 Jahre verlängert wurde nachdem ich zu schnell geblitzt wurde. Aufbauseminar musste ich damals auch machen.
Kann mir einer sagen was mich genau erwartet?
Lg und vielen Dank im vorraus...
to
24.01.2008, 22:36 Uhr
zu: Zu nah aufgefahren bei verlängerte Probezeit...
Entschuldige bitte, dass es gerade Dich jetzt trifft:
Aber , was hast Du -ausser Nasebohren- während der Fahrschule und während des Aufbauseminars getan?
Da wird einem jegliche Möglichkeit geboten, sich über die Konsequenzen von Verkehrsverstößen während der Probezeit zu informieren, aber die arrogante Hörerschaft schaut gelangweilt Löcher in die Luft.
Kurze Antwort: Beim nächsten Mal kannst Du Dir eine Busfahrkarte kaufen.
Filou
24.01.2008, 23:35 Uhr
zu: Zu nah aufgefahren bei verlängerte Probezeit...
Das es mich trifft damit kann ich grade leben. Aber das Aufbauseminar hat bei mir ehrlich gesagt rein garnichts gebracht...und das lag nicht daran, dass ich mich lieber mit Nase bohren beschäftigt hätte...
Wir haben einfach nichts Anständiges da gemacht...
Und absichtlich bin ich sicherlich auch nicht zu nah aufgefahren...sowas passiert vermutlich Jedem mal...ich werd daraus lernen und aufmerksamer sein...
aber Belehrungen oder abfällige Kommentare waren nicht das was ich mich hier erhofft habe.
Efreet
25.01.2008, 09:07 Uhr
zu: Zu nah aufgefahren bei verlängerte Probezeit...
Passieren kann das trotzdem jedem mal, gerade auf der Autobahn.
Je nachdem mit welcher Methode der Abstand gemessen wird, muss nur einer Ãœberholen sich zu nah vor einem einordnen.
Je nach Situation - ist mir auch schon passiert - kann man auf Grund des Verkehrs weder bremsen, da der hinter einem auch zu nah Auffährt. Ist alles kein Problem auch ohne Selbstverschulden in eine solche Situtation zu geraten.
Ich pers. versuche den immer einzuhalten. Bin schon mit einem "Bekannten" mitgefahren der mit 120 km/h vielleicht bei 10 m gerade damit anfängt darüber nachzudenken mal zu überholen.
Filou
25.01.2008, 09:18 Uhr
zu: Zu nah aufgefahren bei verlängerte Probezeit...
Sicherlich hat das Seminar ne Stange Geld gekostet...aber außer darüber zu reden was wir persönlich falsch gemacht haben und wieso wir da sind haben wir nicht viel gemacht. Und ohne zu wissen was in einem solchen Seminar gemacht werden soll hat man auch einfach keine Vorstellung und sieht auch keinen Grund an den Seminarleiter heranzutreten.
Das soll kein Rausreden sein-schließlich kannte ich die Abstandsregeln schon vorher.
Und trotzdem kann ich von mir behaupten, dass es nicht daran liegt, dass ich mich nicht an Regeln halten kann oder nicht einsichtig bin.
Ich bin stets bemüht vorsichtig und aufmerksam zu fahren und niemanden zu gefährden. Und ich glaube nicht, dass jeder von sich behaupten kann immer 100% aufmerksam gewesen zu sein während er Auto gefahren ist. So war es dann bei mir-ich war aus irgendwelchen Gründen nicht 100% aufmerksam. Keine Entschuldigung, aber eben doch menschlich wie ich finde.
Schade, dass ich mir hier in erster Linie Vorwürfe anhören muss.
jules17
25.01.2008, 10:21 Uhr
zu: Zu nah aufgefahren bei verlängerte Probezeit...
Das passiert zu 100% jedem irgendwann einmal...die meisten werden dabei nur nicht erwischt...inkl. der meisten hier im Forum...
Dich erwartet außer der Strafe und Punkten nichts. Schau einfach, dass du bis Juni nichts mehr anstellst, dann ist deine Probezeit vorbei.
Du wirst jetzt noch einen Brief bekommen, wo dir ein Freiwilliges Seminar angeboten wird, mit dem du Punkte abbauen kannst.
Ist also ein "Freischuss" probezeittechnisch...beim nächsten mal krachts halt dann gewaltig, also sei einfach brav bis Juni ;)
Filou
25.01.2008, 10:37 Uhr
zu: Zu nah aufgefahren bei verlängerte Probezeit...
@jules17: Danke für die nette Reaktion ;) Ich werd auf jeden Fall aufpassen. Und dann hat das ganze ja auch wieder sein Gutes...ich werd daraus lernen :)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-107-B / 3 Fehlerpunkte
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Warndreieck am rechten Fahrbahnrand in ca. 100 m Entfernung aufstellen
Nur Warnblinklicht einschalten
Nachfolgenden Fahrzeuge z.B. durch Handzeichen warnen
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