Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
21.01.2008, 23:10 Uhr

Klasse BE

Meine erste Frage geht an die FL, wenn sich jemand für den kl B anmeldet, wird er darauf hingewiesen vielleicht doch besser gleich BE zu machen?

Um wieviel, bei einem mittelmäßig begabten Fahranfänger würde das den Kram in der FS verteuern, 200 bis 400 €?

Vorteil für den FAnf wäre doch sich nicht mit der Anhängervorschrift bei B, die wenn überhaupt eh bloß 30% wirklich begreifen, herumzuplagen und für den Fall der Fälle immer gewappnet zu sein.

Die zweite Frage an die FAnf, wieso ziehen es so viele von euch vor über den Sinn bzw Unsinn der FE-Einteilungen sich den Kopf zu zerbrechen und ggf noch eine FoFE in Kauf zu nehmen, anstatt einfach von Beginn an BE zu machen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
22.01.2008, 01:39 Uhr

zu: Klasse BE

»... wenn sich jemand für den kl B anmeldet, wird er darauf hingewiesen vielleicht doch besser gleich BE zu machen?«

Nein, standardmäßig empfehle ich das niemandem, weil praktisch kein Bedarf besteht. Außerdem ergibt sich ja (anders als z.B. bei der Kombination von Klasse B und Klasse A) keine Ersparnis bei der Grundgebühr, der Vorstellung zur th. Prüfung oder den TÜV-Gebühren. Entschließt sich also jemand erst zu einem späteren Zeitpunkt die Klasse BE zu erwerben, dann hat er keinen finanziellen Nachteil gegenüber der gemeinsamen Beantragung von B und BE.

»Um wieviel, bei einem mittelmäßig begabten Fahranfänger würde das den Kram in der FS verteuern, 200 bis 400 EURO?«

Bei Zugrundelegung von 5 Übungsstunden ergeben sich mit den obligatorischen 5 Sonderfahrten und der prakt. Prüfung ca. 500 Euro, zuzüglich TÜV-Gebühren. Wie immer gilt, dass hier regionale Unterschiede bestehen können.

»... wieso ziehen es so viele von euch vor über den Sinn bzw Unsinn der FE-Einteilungen sich den Kopf zu zerbrechen und ggf noch eine FoFE in Kauf zu nehmen, anstatt einfach von Beginn an BE zu machen?«

Diese Frage hat sich zwar speziell an die Fahranfänger gerichtet, ich möchte trotzdem kurz meinen Senf dazu geben. Die meisten Fahrschüler zerbrechen sich nach dem Führerscheinerwerb überhaupt nicht mehr den Kopf über die Differenzierung von B und BE, sondern kommen zeit ihres Lebens mit dem Thema Anhänger gar nicht mehr in Berührung.

Bei mir haben seit Einführung des neuen Fahrerlaubnisrechts - und das ist ja mittlerweile mehr als 9 Jahre her - gerade mal 5 oder 6 Fahrschüler die Klasse BE erworben. Auf dem Land mögen es evtl. ein paar mehr sein (Pferdeanhänger), aber hier in der Stadt hätte ich mir unter betriebswirtschaftlichen Aspekten die Anschaffung des Anhängers auch sparen können. Wenn ich den Anhänger nicht hin und wieder privat benutzen würde, hätte ich ihn vielleicht schon wieder verkauft ...

PS: Für die Fahranfänger solltest du evtl. noch die Abkürzung FoFE erklären. Ich vermute, dass der Anteil derjenigen, die diese Abkürzung kennen, ungefähr so groß ist wie der Anteil an Fahranfängern, die einen Anhänger mitführen möchten. ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
22.01.2008, 12:02 Uhr

zu: Klasse BE

kopf nicken.

ich habe mir keinen anhänger aus o.a. gründen gekauft, leihe mir bei bedarf (selten) einen von einem kollegen der seinerzeit den "grossen run" erwartet hatte und nun seinen anhänger nur zu werbezwecken nutzt.

holger

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B / 3 Fehlerpunkte

Wer hält falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B

Der rote Pkw

Beide Pkw

Der gelbe Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie hören ein Einsatzhorn. Welche Fragen müssen Sie sich in diesem Moment stellen?

Darf das Fahrzeug das Einsatzhorn überhaupt benutzen?

Woher kommt das Einsatzfahrzeug?

Könnte das Einsatzfahrzeug durch mich behindert werden?

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-003 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich, wenn ein Bus an einer Haltestelle hält und Warnblinklicht eingeschaltet ist?

Warten, wenn Fahrgäste behindert werden könnten

Beim Vorbeifahren durch ausreichenden Abstand eine Gefährdung von Fahrgästen ausschließen

Nur mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren, nötigenfalls anhalten