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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ManuM
13.01.2008, 16:55 Uhr

Probezeit

Ich musste den deutschen Führerschein 2007 neu machen, da ich vergessen habe meinen alten umzuschreiben (Schweiz) den ich schon seit 20 Jahren habe. Gelte ich jetzt als Fahranfänger mit 2 Jahren Probezeit, oder verhält es sich in diesem Falle anders, da ich ja schon 20 Jahre eine schweizer Fahrerlaubnis hatte?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
13.01.2008, 19:50 Uhr

zu: Probezeit

Der Vorbesitz ausländischer Führerscheine wird auf die Probezeit angerechnet, sodass du in Deutschland keine Probezeit hast. Voraussetzung ist allerdings, dass bei der Erteilung der deutschen FE die Behörde von der ausländischen FE Kenntnis hatte. Hast du denn bei der Beantragung deinen CH-Führerausweis vorgezeigt?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-106-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-106-B

Ich habe Vorfahrt vor dem blauen Pkw

Ich muss dem roten Pkw Vorfahrt gewähren

Ich muss dem blauen Pkw Vorfahrt gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit starker Fahrbahnverschmutzung und Rutschgefahr rechnen?

An Baustellen

An innerstädtischen Kreuzungen

An Einmündungen von Feldwegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134

Auf ein Haltverbot,

- das nur auf dem Seitenstreifen gilt

- das nur für Lkw gilt

- das auf der Fahrbahn und auch auf dem Seitenstreifen gilt