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tummler01
13.01.2008, 16:26 Uhr
Nebelscheinwerfer
Hallo.
Alle schimpfen immer über die Damen und Herren, die mit Nebelscheinwerfer +Abblendlicht , auch am Tage fahren.
Ich mache das auch, damit mich Sonntagsfahrer und andere Schlafmützen sehen. Können allle gerne schimpfen , denn somit habe ich Aufmerksamkeit (negative) und werde überleben.
Also ?? Welches Gesetz bezieht sich ausschließlich auf diese Frage. Kein WischiWaschi, sondern Fakten bitte. §....... usw.....
In der Fahrschule gibt es doch auch keine Frage in den Bögen oder in den Lehrfilmen , die sich auf Nebelscheinwerfer beziehen.
Und am Lichtschalter z.B. vom Golf 5 werden die aktiven Nebelscheinwerfer mit einem zarten grünen Licht (am Schalter) angezeigt.
Habe auch schon die Polizei am Tage mit Abblend/Nebelscheinwerfer gesehen.
Wer hat Ideen ???
to
13.01.2008, 17:54 Uhr
zu: Nebelscheinwerfer
»Also ?? Welches Gesetz bezieht sich ausschließlich auf diese Frage. Kein WischiWaschi, sondern Fakten bitte. §....... usw.....«
Versuche es doch mal mit der StVO § 17 (3):
»(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren.
Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden.
Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden,
wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.«
---
»In der Fahrschule gibt es doch auch keine Frage in den Bögen oder in den Lehrfilmen , die sich auf Nebelscheinwerfer beziehen.«
Dann solltest Du noch ein paar Fragebogen üben, damit Du irgendwann auch zu den Fragen zur Beleuchtung vordringst.
tummler01
14.01.2008, 13:46 Uhr
zu: Nebelscheinwerfer
OK.
Was habe ich gelernt ?!
Bei schlechter Sicht brauche ich nur die Nebelscheinwerfer mit Standlicht fahren. Toll, also meine Nebelscheinwerfer leuchten die Fahrbahn nach unten aus. Werde ich dann wohl besser, oder schlechter gesehen ? :-)
Und warum bekommen dann die "coolen" eine Knolle , wenn sie die oben angefürhrte Beleuchtung schalten (bei Regen/Dunkelheit) ??
Lillie
14.01.2008, 15:40 Uhr
zu: Nebelscheinwerfer
Nebelscheinwerfer bei Standlicht? Versteh ich jetzt nicht.
Mit Standlicht fährt man gar nicht.
Mit Abblendlicht (Auto) eigentlich auch nur, wenn es dunkel wird bzw. die Sichtverhältnisse schlecht sind. Da ist natürlich Ermessensspielraum drin.
Aber zugunsten der Motorradfahrer rate ich Dir, bei guten Sichtverhältnissen ohne Licht zu fahren, dann so kann man die Motorradfahrer besser erkennen, die leider immer wieder gerne mal übersehen werden und mit ihrem Licht (das ist für sie Pflicht) erhöhte Aufmerksamkeit erhalten...
Und Nebelleuchten bitte nur bei Nebel einschalten und dann auch nicht schneller als 50km/h fahren (denn wenn Du schneller fahren kannst, dann brauchst Du auch keine Nebelleuchten) - Nebelleuchten können nämlich ganz schön irritieren und z.B. für Bremsleuchten gehalten werden, wenn sie sinnlos eingeschaltet werden, wie leider so oft auf Autobahnen geschieht.
Ich glaube daher kaum, dass Du für Deine eigene Sicherheit sorgst, wenn Du mit beiden Leuchten immer unterwegs bist...denk mal umgekehrt: wenn alle das so machen, findet nur ein Lichterspektakel auf den Straßen statt und die Funktionen einzelner Leuchten gehen im Meer unter...
Georg_g
14.01.2008, 15:46 Uhr
zu: Nebelscheinwerfer
So richtig hast du es noch nicht gelernt ...
Die Kombination Nebelscheinwerfer + Standlicht ist zulässig - aber eben nur, wenn die Voraussetzungen für das Einschalten der NSW vorliegen, d.h. wenn eine erhebliche Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall oder Nebel besteht. In diesem Fall gibt es auch keine "Knolle".
Womit du besser gesehen wirst, ist damit noch nicht beantwortet. Die Nebelscheinwerfer haben nämlich (im Gegensatz zu den Nebelschlussleuchten) nicht die hauptsächliche Aufgabe, besser gesehen zu werden, sondern selbst besser zu sehen.
Die Kombination NSW + Standlicht soll bewirken, dass durch die NSW eine breite Ausleuchtung des Fahrbahnrandes sichergestellt ist, während durch das fehlende Abblendlicht keine Reflexion vorhanden ist. Letzteres halte ich persönlich für eher subjektiv, weil man Hindernisse auf oder neben der Fahrbahn mit Abblendlicht trotz höherer Reflexion im Allgemeinen wesentlich früher sieht. Insofern ist bei den o.a. Sichtverhältnissen NSW + Standlicht zwar erlaubt, aber m.E. nicht sinnvoll.
Da du ja aber selbst am Tage mit NSW + Abblendlicht herum fährst, wird dich das vermutlich auch nicht weiter interessieren. Ich selbst fahre ja auch tagsüber mit Licht, aber ich denke, dass das Abblendlicht ausreichend ist. Die zusätzliche Proleten-Funzel brauche ich jedenfalls nicht.
Lillie
14.01.2008, 16:26 Uhr
zu: Nebelscheinwerfer
... noch schnell zur Korrektur nachgeworfen: die zulässige Kombination Standlicht+Nebelschlussleuchte kannte ich nicht - sorry für die Verwirrung - aber letztendlich ändert dies nicht meine oben erklärte Begründung
Georg_g
14.01.2008, 16:37 Uhr
zu: Nebelscheinwerfer
»... die zulässige Kombination Standlicht+Nebelschlussleuchte kannte ich nicht ...«
Standlicht + Nebelscheinwerfer ;-)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-102 / 3 Fehlerpunkte
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