Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ma89
10.01.2008, 17:54 Uhr

1,59 promille - probezeit

Hallo, weiß jemand wieviel Geldbuße man bezahlen muss, wenn man mit 1,59 und in der Probezeit erwischt wird? Ohne Unfall oder anderen Auffälligkeiten.

Danke im Vorraus!
Martin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
10.01.2008, 18:14 Uhr

zu: 1,59 promille - probezeit

Die Frage lässt sich so einfach nicht beantworten.
Wenn es sich bei den 1,59 0/00 um den endgültigen BAK- Wert handelt, wartet ein Strafverfahren nach § 315c oder § 316 StGB auf Dich.
Hier ist kein Bußgeld vorgesehen, sondern eine Geldstrafe, die in Tagessätzen berechnet wird, also abhängig von Deinem Einkommen.

Die Anzahl der Tagessätze und Länge der Sperrfrist ist von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig, letztendlich auch vom Richter, denn es gilt das Motto "vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand" :)

Zu berücksichtigen sind sekundär anfallende Kosten für Aufbauseminar, MPU- Vorbereitung, MPU (ggf.!) und Neubeantragung einer Fahrerlaubnis.

Um näheres zu sagen, wäre es rartsam, wenn Du mit ein paar Details über den Vorgang rausrücken könntest :)

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ma89
10.01.2008, 18:23 Uhr

zu: 1,59 promille - probezeit

hallo...vielen dank für dein interesse.

es war am dienstag 01.01.08 um 3.15... bitte nicht fertig machen, das hab ich selber schon genug gemacht und meine eltern, bruder und freunde auch :)

§ 316 StGB und die blutprobe ergab 1,59 promille...



auf der polizei wache habe ich mich gut mit den polizei beamten verstanden und auch unterhalten, da wir lange auf den doc warten mussten.

wirklich vielen dank

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
10.01.2008, 19:03 Uhr

zu: 1,59 promille - probezeit

Das Problem beim Alkohol ist doch folgendes:

Je mehr man getrunken hat,mdesto eher ist man bereit ein Fahrzeug zu steuern.

Scheiß Alkohol!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
10.01.2008, 19:14 Uhr

zu: 1,59 promille - probezeit

Wie gesagt, die Gesamtstrafe ist von vielen Einzelfaktoren abhängig, daher sind die folgenden Angaben als Richtwerte zu verstehen, die nach oben, aber auch nach unten abweichen können.

Die Tatsache, daß Dir keine Ausfallerscheinungen festgestellt wurden (das bekräftigt auch der Vorwurf des § 316 und nicht des § 315c StGB), ist so eine zweischneidige Sache.
Einerseits ist das Strafmaß etwas geringer, andererseits kann sich das bei der Frage nach einer MPU negativ auswirken.

Die Strafe könnte also in etwa so aussehen:

a) strafrechtliche Konsequenzen
- Geldstrafe 30 - 40 Tagessätze, bei Anwendung von Jugendstrafrecht einen entsprechenden Satz Sozialstunden. Ein Tagessatz ist ein Dreißigstel Deines Nettomonatseinkommens.
- Entzug der Fahrerlaubnis
- Anordnung einer Sperre bis zur Möglichkeit, eine neue Fahrerlaubnis zu beantragen; ca. 10 - 12 Monate. Zur möglichen Sperrfristverkürzung s.u.

b) fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen
- Anordnung eines besonderen Aufbauseminars für alkoholauffällige Kraftfahrer
- Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre, die Probezeit ruht während der führerscheinlosen Zeit
- ggf. Anordnung einer MPU (s.u.)

Zur Sperrfristverkürzung: In fast allen Bundesländern sind in Fällen des § 316 StGB Seminare zur Sperrfristverkürzung möglich. Diesen Punkt solltest Du ggf. vorher auf jeden Fall mit dem Richter bzw. der Staatsanwaltschaft absprechen. Die Seminare bringen so 1 - 2 Monate und kosten meist so um die 500 Euro.

Zur MPU: Tja, das ist in diesem Fall die schwierigste Frage.
Die MPU ist die medizinisch-psychologische Untersuchung, die angeordnet werden kann, um die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu untersuchen. In Deinem Fall ist die Frage nach einer MPU schwer zu beantworten.
Allgemein ist es so: Ab einer BAK von 1,6 0/00 muss eine MPU angeordnet werden.
Bei Werten darunter kann eine MPU angeordnet werden, wenn sich aus dem speziellen Sachverhalt Eignungszweifel wie z.B. Anzeichen Alkoholabhängigkeit oder zumindest Alkoholmißbrauch ergeben. Für die Entscheidung legt die Fsst allemöglichen Umstände zu der Tat zugrunde.

An Deiner Stelle würde ich davon ausgehen, daß die Fsst eine MPU anordnet. Mit 1,95 0/00 bist Du nur sehr knapp uner der Grenze. Die Tatsache, daß Du keine Ausfallerscheinungen gezeigt hast, bedeutet eine erhebliche Alkoholgewöhnung, die zumindest auf Alkoholmißbrauch schließen lässt.
Wie gesagt, die Frage, ob Du definitiv eine MPU machen musst, lässt sich aber pauschal nicht beantworten. Hast Du bei der Polizei Angaben zum Trinkverhalten gemacht?

Zum Bestehen der MPU ist eine eingehende Vorbereitung notwendig, die eine intensive Auseinandersetzung mit dem Alkoholproblem erfordert. Damit ist früh zu beginnen. Gefordert werden idR Leberwerte und Abstinenznachweise über einen längeren Zeitraum (6 oder 12 Monate). Es empfehlen sich der Besuch von Selbsthilfegruppen (meist sogar kostenlos) und möglicherweise ein paar Stunden beim Verkehrspsychologen. Das wichtigste ist die persönliche Aufarbeitung, die man nicht unterschätzen sollte.

Du merkst, daß das ganze kein billiger Spaß werden wird. Zu der Geldstrafe kommen die Kosten für die Blutentnahme, das Aufbauseminar, für die Neubeantragung und ggf. für die MPU und deren Vorbereitung.

Eine neue Fahrerlaubnis kann 3 Monate vor Sperrfristende beantragt werden. Punkte im VZR werden nicht eingetragen, jedoch bleibt die Trunkenheitsfahrt als solche 10-15 Jahre im VZR gespeichert.

Übrigens solltest Du ab jetzt gegenüber der Polizei keinerlei Angaben mehr machen.
Darf man fragen, wie alt Du bist?

Ich weiß, daß das alles jetzt ersteinmal schwer im Magen liegt, aber an der Situation lässt sich so ersteinmal nicht mehr viel ändern. Daher ist es eher an der Zeit, sich alsbald aus dem tiefen Loch wieder ans Rausgraben zu machen, und an die Bewältigung der Konsequenzen aus der TF zu arbeiten.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
10.01.2008, 19:15 Uhr

zu: 1,59 promille - probezeit

Hab mich übrigens verschrieben--- meinte natürlich 1,59 0/00, nicht 1,95--- Zahlendreher :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ma89
10.01.2008, 19:56 Uhr

zu: 1,59 promille - probezeit

hehe ;)

ich bin 18 jahre und habe seit dem 26.9 meinen führerschein.

Wie gesagt, die Frage, ob Du definitiv eine MPU machen musst, lässt sich aber pauschal nicht beantworten. Hast Du bei der Polizei Angaben zum Trinkverhalten gemacht?

Ja, ich habe gesagt, dass ich nicht oft alkohol trinke, das stimmt auch...wenn ich feiern gehe, dann trinke ich schon...aber ich musste mich erst einmal vom alkohol übergeben und ich kenne meine grenzen. die beamten haben mir unterstellt, ich wäre alkoholiker oder hätte ein alkoholproblem, da ich noch so gelassen und ruhig war. einerseits ist das gut um nciht auffällig zu sein, andererseits auch schlecht, weil ich noch im ''klarem'' kopf ins auto gestiegen bin.


Letztens waren wir bei nem freund. ich wollte eigentlich bei ihm übernachten. gegen 21uhr habe ich ein köpi 0,5 getrunken um ca 23uhr kamen wir auf die idee nach mc donalds zu fahren. ich wollte aber nicht da ich das bier getrunken hatte. ich bin eigentlich ein kleiner angsthase, wenn es um die polizei geht ;)...


vielen danke für deine informationen, sie warnen mich sehr vor und ich weiß worauf ich mich einstellen muss.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
10.01.2008, 20:54 Uhr

zu: 1,59 promille - probezeit

Ich weiß nicht, ob der Admin dieses Forums damit einverstanden ist, wenn ich folgende Empfehlung abgebe, wenn nicht, kann er diesen Beitrag ja löschen.

Dennoch würde ich Dir raten, mal das Forum www.verkehrsportal.de aufzusuchen. Nicht, daß wir hier nicht qualifiziert sären :) es ist nur so, daß ich weiß, daß dort auch Mitarbeiter von entsprechenden Behörden aktiv sind (u.a. von der Fahrerlaubnisbehörde), die vielleicht eine bessere Einschätzung abgeben könnten, ob unter der genannten Konstellation eine MPU zu erwarten ist. Schließlich sind das auch die, die darüber zu entscheiden haben.

Streng zu trennen ist zwischen "Alkoholiker" und "Alkoholmißbrauch" bzw. "Alkoholproblem". Denn ein solches besteht- unbestritten. Wer mit 1,59 0/00 ohne Ausfallerscheinungen Auto fährt, ist schon etwas gewöhnt.
Man muß auch bedenken, daß es Alkoholabhängige gibt (wie gesagt, das möchte ich Dir keinesfalls unterstellen), die nur am Wochenende trinken.
Ein Alkoholproblem zu haben, muß nicht voraussetzen, daß man sich am Mittwochmorgen allein zuhause den Jägermeister reinkippt.

Übrigens gibt es beim oben genannten Forum auch eine Menge Leute, die Hilfestellungen zur MPU- Vorbereitung geben können, auch viele ehemalige Betroffene sind dort aktiv.

Ich könnte mir vorstellen, daß Du dort weitere nützliche Informationen erhalten kannst.

Übrigens ist es bei Dir durchaus möglich, daß Jugenstrafrecht angewendet wird.

Also, weiterhin alles gute, vielleicht sieht man sich ja "nebenan" :)
Und ansonsten poste mal, wie die Sache weitergeht, so eine Rückmeldung ist ja immer recht interessant.
Die führerscheinlose Zeit bis zur Verhandlung bzw. bis zum Strafbefehl wird übrigens bei der Dauer der Sperre berücksichtigt.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ma89
10.01.2008, 21:18 Uhr

zu: 1,59 promille - probezeit

ja vielen dank durban :)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen links abbiegen. In welcher Reihenfolge bereiten Sie das Abbiegen vor?

Blinken, einordnen, nachfolgenden Verkehr beobachten

Einordnen, blinken, nachfolgenden Verkehr beobachten

Nachfolgenden Verkehr beobachten, blinken, einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002

Sie müssen die Vorfahrt der von rechts kommenden Fahrzeuge beachten, wenn Sie geradeaus weiterfahren

Sie bleiben auf der Vorfahrtstraße, wenn Sie nach links abbiegen

Sie dürfen nicht rechts abbiegen oder geradeaus fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-105 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-105

Geschwindigkeit vermindern

Gleich nach der Rechtskurve kräftig beschleunigen

Möglichst weit rechts fahren