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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern G-Wine
30.12.2007, 14:40 Uhr

Unfall in Probezeit

Moin moin,

am 13.04.07 hatte ich einen Unfall den ich verschuldet habe. Ich wollte auf einer Kreuzung links abbiegen, aber da sich irgendwie alle nicht entscheiden konnten, sind von allen seiten Autos mitten auf die Kreuzung gefahren. Ergo: Es ging nicht mehr Vorwärts! Also dachte ich mir das ich freundlich bin und etwas zurück fahre. Dummerweise guckte ich nicht nach hinten....(fragt nicht warum...)...und schon krachte es. Die Polizei war sofort zur Stelle (direkt hinter dem Unfallgegner). Sie nahm den Fall auf. Ca. 1 Monat später wurde ich auf der Wache angehört. Ich schilderte den Vorfall.

Seit dem habe ich nie mehr was von der Polizei oder der Führerscheinstelle gehört!

Der Unfall ereignete sich am 13.04.07.
Die Anhörung dürfte so am 10.05.07 gewesen sein.
Meine Probezeit endete am 05.10.07.

Nun die Frage warum ich nie mehr was gehört habe? Habe ich jetzt immernoch eine Nachschulung zu fürchten?

Danke für Eure antworten!

Gruß
Kevin

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30.12.2007, 15:42 Uhr

zu: Unfall in Probezeit

weder strafe, noch verwarnung, noch irgendeine rückmeldung. habe nach der vorladung einfach nie mehr irgendwas gehört darüber.

wenn es dann tatsächlich damit gegessen sein sollte dann endet das jahr wirklich super :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107

Sie sind verpflichtet, nach links abzubiegen

Sie dürfen vor dem Zeichen nicht nach rechts abbiegen

Sie müssen an Hindernissen links vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105

Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie links blinken